Freitag, 19. November 2010

Leistungen HOAI 5-9

5. Ausführungsplanung

In der Leistungsphase 5 wird die Ausführung vorbereitet. Die Leistungen sind hier:
  • Ausarbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher und energiewirtschaftlicher Anforderungen bis zur ausführungsreifen Lösung.
  • Die zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1 : 50 bis 1 : 1.
  • Das Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung.
  • Das Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung.

Honorar / Kosten

  • 25% vom Gesamthonorar

 6. Vorbereitung der Vergabe

Leistungsphase 6 hat das Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen, Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen und das Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung ebenfalls Beteiligten zum Inhalt.

Honorar / Kosten

  • 10% vom Gesamthonorar
Die Leistungsphase 6 bieten wir Ihnen gern auf Anfrage an! | Kontakt |

7. Mitwirkung bei der Vergabe

Leistungsphase 7 sieht die folgenden Aufgaben vor:
Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche, Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen, Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken, Verhandlung mit Bietern, Kostenanschlag aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung und Mitwirken bei der Auftragserteilung.

Honorar / Kosten

  • 4% vom Gesamthonorar
Die Leistungsphase 7 bieten wir Ihnen gern auf Anfrage an! | Kontakt |

 8. Objektüberwachung

Leistungsphase 8 wird auch als die Objektüberwachung bezeichnet. Hier vollzieht sich der eigentliche Hausbau. Besonderes Gewicht liegt hier auf der Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, des Zeitplanes, der Ausführung von Tragwerken, von Fertigteilen und Detailkorrektur und der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel. Weitere notwendige Leistungen sind:
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • Aufstellen eines Zeitplanes (Balkendiagramm) und Führen des Bautagebuches.
  • Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen und Abnahme aller Bauleistungen unter Feststellung von Mängeln.
  • Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung.
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme.
  • Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle.
  • Auflisten der Gewährleistungsfristen.
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.

Honorar / Kosten

  • 31% vom Gesamthonorar

9. Objektbetreuung und Dokumentation

Leistungsphase 9 dient der Betreuung des fertigen Objekts. Ihr Architekt nimmt dazu eine Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen durch. Im Falle auftretender Mängel macht er Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen geltend und überwacht die veranlasste Mängelbeseitigung. Auch wirkt er bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen mit, die sie erst nach Ablauf der Gewährleistung auszahlen müssen.
Für die Dokumentation ihres Hauses stellt der Architekt Ihnen alle zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse zusammen.

Fakten

  • Objektbegehung
  • Mängelkontrolloe
  • Überwachung Mängelbeseitigung
  • Freigabe Sicherheitsleistung
  • Dokumentation

Honorar / Kosten

  • 3% vom Gesamthonorar

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