Freitag, 19. November 2010

Bauherrenpflichten

Vor, während und nach dem Hausbau werden diverse Verpflichtungen und Ämtergänge (auch Bauherrenpflichten genannt) auf Sie zukommen. Wir haben für Sie die wesentlichen Stationen/Schritte und die dafür notwendigen Unterlagen zusammengefasst. Sie erfahren auch, wo Sie die entsprechenden Unterlagen erhalten und welche Behörde sie benötigt. Dieser Ämterdurchlauf ist exemplarisch und wird sich von Fall zu Fall unterschiedlich gestalten. Fragen Sie vor dem Ämtergang immer nach, welche Unterlagen Ihre Gemeinde von Ihnen verlangt! Viele Ämter haben bereits einen guten Service im Internet zu bieten und stellen dort wichtige Formulare und Informationen zu Ihren Behördenwegen während Ihres Bauprozesses zur Verfügung.
Wo haben die Behörden ihren Sitz?
Für Bauherren und deren Vorhaben sind immer die Baubehörden der unteren Verwaltungsebene zuständig. Diese haben ihren Sitz in den zuständigen Landkreisbehörden, in den Behörden der kreisfreien Städte und in den Bezirksämtern größerer Städte. Dort befinden sich das Finanzamt, Tiefbauamt, Straßenbauamt, Liegenschaftsamt, Umweltamt, das Bau- und Wohnungsamt mit Bauaufsichtsamt, Bauplanungsamt, Kataster- bzw. Vermessungsamt (immer häufiger "Amt für Geoinformation und Vermessungswesen" genannt) und der Gutachterausschuss.
Die Grundbuchämter
Grundbuchämter sind in den zuständigen Amtsgerichten zu finden.
Der zuständige Schornsteinfeger
Ihren Bezirksschornsteinfeger finden Sie im Branchenbuch, aber auch mit Hilfe des Internets.
Anschlüsse der Versorgungsleitungen
Versorgungsunternehmen für die Anschlüsse ihres Hauses/Grundstücks an die öffentliche Erschließung für Gas Wasser, Strom, Telekommunikation, Abwasser und Fernwärme sind Stadtwerke, Gaswerke, Wasserwerke, sowie regionale oder überregionale Anbieter. Diese erstellen neben der eigentlichen Versorgungsleistung auch Ihren Hausanschluss zum Pauschalpreis. Oft werden die Preise günstiger, wenn Sie von einem einzelnen Versorger z.B. Gas, Wasser und Strom beziehen und anschließen lassen. Für diese Art kommen vor allem Stadtwerke in betracht, die mehrere Dienstleister unter sich vereinen.

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