Freitag, 19. November 2010

Abstandsflächen

Abstandsflächen sind die unbebaubaren Flächen auf Grundstücken, vor den Außenwänden von Gebäuden, die mit wenigen Ausnahmen von einer Bebauung freizuhalten sind. Abstandsflächen dienen der ausreichenden Belichtung, Belüftung, dem Brandschutz sowie dem Nachbarschaftsschutz. Abstandsflächen werden im Bezug zu der Höhe des Bauwerks berechnet. Die einzelnen Bundesländer haben leichte Abweichungen der Abstandsflächenvorgaben, aber ein Mindestabstand ist überall gefordert. In Bayern zum Beispiel 3,0m.

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