Freitag, 19. November 2010

Beispielberechnung HOAI

Die individuelle Planung mit dem Architekten wird allgemein nach der HOAI ermittelt (Architekten Honorar).
Die folgende Beispielrechnung zeigt Ihnen wie das Honorar nach der HOAI 2009 ermittelt wird.
Beispielberechnung:
  • Einfamilienhaus Honorarzone 3 (durchschnittliche Planungsanforderungen)
  • Anrechenbare Kosten des Gebäudes 175.000 €
  • Keine besonderen Leistungen
  • Mindestsatz 
  • Honorarangaben netto
Leistungsphase Prozensatz Honorar
1 - Grundlagenermittlung 3 % 629,72 € 
2 - Vorplanung 7 % 1.469,34 € 
3 - Entwurfsplanung 11 % 2.308,95 € 
4 - Genehmigungsplanung 6 % 1.259,43 € 
5 - Ausführungsplaung 25 % 5.247,63 € 
6 - Vorbereitung der Vergabe 10 % 2.099,05 € 
7 - Mitwirkung der Vergabe 4 % 839,62 € 
8 - Objektüberwachung, Bauleitung 31 % 6.507,06 € 
9 - Objektbetreuung 3 % 629,72 € 
     
Gesamthonorar 100 % 20.990,50 € 

Wir von 2P-raum® bieten Ihnen die Leistungsphasen 1 - 4 an
dies sind von oben aufgeführter Tabelle 27% des Gesamthonorars sprich 5.667,44€ / netto.
Fragen auch Sie Ihr eigenes Projekt bei 2P-raum® an

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