Freitag, 19. November 2010

Bauvoranfrage

Ist im Vorfeld die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens noch nicht eindeutig, läßt sich diese durch eine Voranfrage klären. Die Bauvoranfrage besteht in der Regel aus einem groben Entwurf und einer Baubeschreibung. Die Stellungnahme, der Vorbescheid, ist je nach Bundesland ein bis drei Jahre gültig.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen