Sonntag, 23. Januar 2011

Modulraum Studie - modulares Bauen

Modulraum Studie - modulares Bauen

Wir vom Architekten Team 2P-raum® beschäftigen uns schon seit Jahren mit dem Thema der Minimalräume und dem modularen Bauen. Begonnen hat es schon während des Architekturstudium mit dem Projekt | Minimalraum |. Bei dieser Projektstudie gestalteten wir einen Wohnwürfen mit gerade mal 3m x 3m x 3m Außenmaß - somit 27m³ umbauten Raum - es ist vom Kochen, Schlafen, Arbeiten, Bad und Stauraum alles enthalten, was zum täglichen Leben benötigt wird. Das Projekt war so interessant für die Medien und die Öffentlichkeit, dass wir zusammen mit der Hochschule Biberach drei Minimalraumkonzepte auf der Holzbaumesse Allgäu 2006 in Kempten und auf der Landesgartenschau 2008 in Neu-Ulm ausstellen durften. Diverse Veröffentlichungen in Architekturzeitschriften, Zeitungen und sogar ein Beitrag in der Abendschau des Bayerischen Fernsehens folgten.
    
Seitdem hat uns das Thema stets begleitet und mehr als fasziniert - es bietet eine vielzahl an Möglichkeiten für neue Bauprojekte und zukünftiges bauen, die wir aus unserer Sicht unbedingt nutzen sollten.

 

Hier wollen wir ein passendes Zitat von Frank Lloyd Wright aufnehmen:

"Jeder Architekt kann eine Villa bauen, aber eine wirkliche Kunst ist es, ein kleines, günstiges Haus, zu erstellen."
 
Kleinere Wohnräume sind für viele Menschen heutzutage und vorallem in naher Zukunft die einzige Wohnmöglichkeit in Großstädten . Sämtliche Städte weltweit haben die letzten Jahre einen enormen Zuwachs bekommen, sodass seit 2007 mehr Menschen in Städten als auf dem Land leben. Die Tendenz ist steigend und daher müssen wir uns alle mehr und mehr Gedanken machen, wie können die Wohnformen und Städte von morgen - oder sogar schon von heute - aussehen. Wenn man die Bewohnerzahl eines Wohnraums im 19. Jahrhundert mit den heutigen des 21. Jahrhunderts vergleicht, haben sich diese von der Großfamilie mit meist über 7 Personen auf heute durchschnittlich 2 Personen reduziert. Was heist, dass wir sehr viele Singles haben und nur noch wenige Familien mit mehr als 4 Personen.  Deshalb stellt sich heute die große Frage, wie man den zur Verfügung stehenden Raum maximal und vorallem hochflexibel nutzen kann. 
Wir vom Architekten Team 2P-raum® zeigen Ihnen mit unserer Wohnraumstudie - modulares Bauen - eine Möglichkeit, wie wir heute schon kostenoptimiert, nachhaltig, flexibel und individuell neuen Wohnraum, hoch innovativ ausgeführt und kaum Unterhaltskosten, auf kleinstem Grundstück zum Preis einer guten Eigentumswohnung realisieren können.
Genau solche Wohnprojekte und Studien sind der erste Schritt in die Richtung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Baukultur. Dabei geht es uns nicht nur darum, ressourcensparende Baustoffe zu verwenden, beispielhaft Energien einzusparen und Schadstoffe zu vermeiden.
Es geht uns mehr darum, kleine Wohnoasen in der Stadt, auf dem Land oder auf dem Wasser zu schaffen, die Ihren Bewohnern Lebensqualität auf höchstem Niveau bieten.

 

Am Anfang stellte sich die Frage - was brauchen wir zum wohnen oder besser gesagt zum leben und wie kann man dies sinnvoll gliedern damit eine Modularität entstehen kann?

Für uns sind es die folgenden vier Hauptelemente, mit denen alle (Wohn- und Lebens-) Bedürfnisse abgedeckt werden können.



 
rot Wohnen_Kommunikation
blau  Bad_Wellness
grün Schlafen_Regeneration
orange Arbeiten_Kreativität




 

Aus diesen vier Hauptelementen lassen sich unzählige Kombinationen ermöglichen und das wichtigste daran ist, dass Sie sich selbst Ihre Elemente zusammenstellen können wie Sie diese zum aktuellen Zeitpunkt benötigen. Ob Single, Paar, Familie usw. jeder hat andere Anforderungen und Bedürfnisse. Bisher war es immer so, dass Sie sich als Mensch einer Wohnung, einem Haus anpassen mussten - unserer Meinung nach ist dies aber ein veralteter Standard, heute und in Zukunft muss sich der Wohnraum dem entsprechenden Bewohner anpassen können. Wir leben in einer sehr schnell lebigen Zeit - wer weis schon was im nächsten Jahr ist? Heute arbeiten in München, morgen in Hamburg und übermorgen in Madrid.
Zu unserer Präsentation | hier |

Daher sollten sich neue Wohnformen auch stets verändern lassen - sprich mitwachsend, transportabel und auch wieder rückbaubar sein.

 
weiteres und näheres zu diesem Thema erfahren Sie in unserer PDF Präsentation | hier |

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von uns beraten. | Kontakt |

Donnerstag, 20. Januar 2011

Architektur Beratung - München

individuelle (Architektur) Beratung auf Stundenlohnbasis

Sie sind am überlegen ein Haus zu planen und zu (um)bauen?

Am Anfang stehen die ersten wichtigen Überlegungen:
  • wo wollen wir bauen?
  • wie wollen wir (um)bauen?
  • wieviel Platz benötigen wir?
  • welche Räume sind zwingend notwendig auf welche können wir verzichten oder welche Kombinationen können sich ergeben?
  • wie soll unser Haus von außen und von innen aussehen - die Architektur, die Optik des Hauses?
Weitere ganz wichtige Rahmenbedingungen und Vorgaben sind weiterhin:
  • wie groß darf ich auf dem Grundstück bauen?
  • welche Bauvorschriften (Bebauungsplan) gibt es - entspricht dies meinen Vorstellungen der Haus-Architektur?
  • Ist das Grundstück gut und günstig zu bebauuen oder kommen unerwartete Kosten auf uns zu?
Das sind alles wichtige Fragen und Informationen um den richtigen und passenden Grundriss für Ihr Wohnhaus planen zu können.

Sie sind gerade:

  • auf Grundstücksauswahl und wissen nicht ob alles passt wie Sie sich es vorstellen,
  • am planen Ihres Wohnhauses,
  • am überlegen welcher Baustoff in Frage kommt - Holz, Stein, Beton, Stahl...
  • am überlegen das Dach auszubauen,
  • am planen eines Umbaus,
  • am überlegen das Bad neu zu gestalten
  • ......und vieles mehr

Sie benötigen Hilfestellung:

  • wie darf ich bei dem Grundstück, das ich kaufen will überhaupt bauen?
  • wie platziere ich das Gebäude vorzugsweise auf dem Lageplan / Grundstück?
  • welche Räume wohin, wie groß sollten die Räume sein?
  • kann der Grundriss kostenoptimiert werden?
  • welcher Fertighaushersteller ist der passende für uns?
  • wie kann ich die Hausangebote vergleichen? Kann ich diese überhaupt vergleichen?
  • passt die uns vorgelegte Grundrissgestaltung?
  • ......und vieles mehr

Wir von 2P-raum®bieten Ihnen:

Beratung aller Fragen und Wünsche zur Wohnhausplanung - Umbau - Erweiterung - Gestaltung - Design und alles was mit Architektur zu tun hat.
Wir bieten Ihnen diese (Architektur) Beratung auf Stundenlohnbasis ab 70€ netto / Stunde an, so können Sie für angemessenes Geld Ihren aktuellen Problemen recht schnell Lösungen folgen lassen!
Bei Bedarf oder Wunsch bieten wir Ihnen selbstverständlich auch diverse Architekturleistungen nach den Leistungsphasen und der entsprechenden Honorierung an. |näheres hier|

"Der Preis ist, was wir bezahlen. Der Wert ist, was wir bekommen."
(Warren Buffett - Amerikanischer Investitionsunternehmer)

Sie wünschen eine Architektur- / Planungsberatung - Kontaktieren Sie uns wir beraten Sie persönlich | Kontakt |

Sonntag, 16. Januar 2011

Vortrag am 23.01.2011 im Bauzentrum Poing


GRUNDSTÜCK UND BEBAUUNG
Alles über den Erwerb von Eigenheim-Grundstücken
Kleine Grundstücke für das kleine Budget
„Weniger ist mehr.“ Selbst mit minimalen Budget und auf schmalen Grund sind individuelle und maßgeschneiderte Wohnoasen möglich
So 23.01.2011
15:00 - 17:00 h
Bauzentrum 2010
Technologiepavillon
Dipl.-Ing. (FH) Nadine C. Pupke, Freie Architektin, Mitglied in der Bayerischen Architektenkammer, 2P-raum®, München
Anschließend Rundgang zu ausgewählten Musterhäusern bis 17.00 Uhr
Besucher fragen, Experten antworten Folgende Musterhäuser werden dabei auf dem Ausstellungsgelände besucht:
Parzelle: 31
FischerHaus GmbH & Co. KG
http://www.bauzentrum-poing.de/link/de/16318061
Parzelle: 54
Rubner Haus AG
http://www.bauzentrum-poing.de/link/de/16318105
Parzelle: M1
ELEMENTAR-BAU GmbH
http://www.bauzentrum-poing.de/link/de/16318111

Über das Bauzentrum Poing der Messe München
Das Bauzentrum Poing der Messe München bietet eine Kombination aus Musterhausausstellung und regelmäßig stattfindenden Vortragsreihen. Jährlich nutzen rund 80.000 Besucher das Informationsangebot der von Eigenheim & Garten betriebenen Veranstaltung. Es ist mit 58 komplett eingerichteten Musterhäusern Bayerns größte und gleichzeitig auch Deutschlands meistbesuchte Eigenheimausstellung. Das Bauzentrum Poing hat sich mit innovativen Technologien, die im Eingangsgebäude, dem sogenannten Technologiepavillon, verwirklicht wurden, einen überregionalen Ruf als Zentrum für Veranstaltungen rund ums Bauen, Modernisieren und Wohnen geschaffen.










individuelle (Architektur) Beratung auf Stundenlohnbasis

individuelle (Architektur) Beratung auf Stundenlohnbasis

Sie sind am überlegen ein Haus zu planen und zu (um)bauen?

Am Anfang stehen die ersten wichtigen Überlegungen:
  • wo wollen wir bauen?
  • wie wollen wir (um)bauen?
  • wieviel Platz benötigen wir?
  • welche Räume sind zwingend notwendig auf welche können wir verzichten oder welche Kombinationen können sich ergeben?
  • wie soll unser Haus von außen und von innen aussehen - die Architektur, die Optik des Hauses?
Weitere ganz wichtige Rahmenbedingungen und Vorgaben sind weiterhin:
  • wie groß darf ich auf dem Grundstück bauen?
  • welche Bauvorschriften (Bebauungsplan) gibt es - entspricht dies meinen Vorstellungen der Haus-Architektur?
  • Ist das Grundstück gut und günstig zu bebauuen oder kommen unerwartete Kosten auf uns zu?
Das sind alles wichtige Fragen und Informationen um den richtigen und passenden Grundriss für Ihr Wohnhaus planen zu können.

Sie sind gerade:

  • auf Grundstücksauswahl und wissen nicht ob alles passt wie Sie sich es vorstellen,
  • am planen Ihres Wohnhauses,
  • am überlegen welcher Baustoff in Frage kommt - Holz, Stein, Beton, Stahl...
  • am überlegen das Dach auszubauen,
  • am planen eines Umbaus,
  • am überlegen das Bad neu zu gestalten
  • ......und vieles mehr

Sie benötigen Hilfestellung:

  • wie darf ich bei dem Grundstück, das ich kaufen will überhaupt bauen?
  • wie platziere ich das Gebäude vorzugsweise auf dem Lageplan / Grundstück?
  • welche Räume wohin, wie groß sollten die Räume sein?
  • kann der Grundriss kostenoptimiert werden?
  • welcher Fertighaushersteller ist der passende für uns?
  • wie kann ich die Hausangebote vergleichen? Kann ich diese überhaupt vergleichen?
  • passt die uns vorgelegte Grundrissgestaltung?
  • ......und vieles mehr

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Wir bieten Ihnen diese (Architektur) Beratung auf Stundenlohnbasis für 70€ netto / Stunde an, so können Sie für angemessenes Geld Ihren aktuellen Problemen recht schnell Lösungen folgen lassen!
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"Der Preis ist, was wir bezahlen. Der Wert ist, was wir bekommen."
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Freitag, 14. Januar 2011

Wohnhaus - Die Wohnhaus Planung

Wohnhaus

Die Wohnhaus Planung

Ein Traumhaus in Traumlage - unbestritten der größte Wunsch zukünftiger Bauherren. Dabei gehört zu den entscheidenden Herausforderungen Bauwilliger, zwischen dem bevorzugten Standort und den individuellen Gestaltungswünschen einen annehmbaren Kompromiss zu finden. Denn für die meisten Grundstücke bestehen nach geltender Bauordnung eine Vielzahl an einschränkenden Vorschriften in Bezug auf Größe, Baulinie, Dachform und Firstrichtung (meist in einem Bebauungsplan festgelegt). Zumindest ist häufig mit einer örtlichen Gestaltungssatzung zu rechnen, die Material- und Farbwahl der Fassaden vorgibt.
Wie Groß und welche maximale Wohnflächen können Sie auf Ihr Grundstück bebauen? Diese Angaben sagt Ihnen der Bebauungsplan / Bauvorschriften anhand der Geschossflächenzahl GFZ und der Grundflächenzahl GRZ  | hier finden Sie ein hilfreiches und einfaches Berechnungsprogramm als erste Information für Sie |

Um ein Wohnhaus recht kostenbewusst bauen zu können, sollte man von Anfang an ganzheitlich denken und Schrittweise vorgehen.
Wir als Architekten Team von 2P-raum® wollen Ihnen ein paar Anhaltspunkte geben, damit auch für Sie das Projekt Wohnhausbau ein positives Gesamtgefüge wird.
Tipps für ein kostenbewusstes bauen:
  • ganzheitlich planen - von der Grundstückswahl bis zur Fertigstellung
  • Vor dem Grundstückskauf, die mögliche und zugelassene Bebaubarkeit, sowie evtl. Vor- wie auch Nachteile des Grundstückes durch einen Bausachverständigen oder Architekten begutachten lassen. Fragen Sie gern Ihr Projekt bei uns an | Kontakt |
  • erstellen Sie sich eine Wunschliste über Ihr Bauvorhaben und schauen Sie hierbei aber schon in Ihrem eigenen Interesse kritisch darauf, was Sie wirklich benötigen und was "Luxus" ist, der wenn es das Budget noch hergibt, erst umgesetzt wird.
  • Klären Sie Ihr Gesamt-Budget für das gesamte Bauvorhaben, vom Grundstück über evtl. Maklergebüren, Grundbucheintrag, Vermessung, Erschließung des Grundstücks, Architektenkosten und reine Baukosten - nicht zu verachten, das Wohnhaus sollte noch möbliert werden, diesen Punkt verdrängen immer viele unserer Kunden am Anfang.
  • Beauftragen Sie frühzeitig einen Architekten mit der Grundlagenermittlung und der Vorplanung, diese Punkte dienen Ihnen auch um einen ersten Einblick in die Architektur Ihres Wohnhauses, wie auch die ersten Kosten in Art einer Kostenschätzung zu erhalten. Fragen Sie gern bei uns an | Kontakt |
  • Überprüfen Sie danach Ihre Vorstellungen im Hinblick auf die Umsetzbarkeit und ganz wichtig auf die Finanzierbarkeit!
  • Gibt es die Möglichkeit Fördermittel bspw. KfW oä. zu bekommen - wir als Architekten Team beraten Sie was möglich wäre.
  • Nun kommt auch die Frage der Größe Ihres Wohnhauses - wieviel Platz benötigen Sie wirklich? Was wollen Sie wirklich haben? Wo könnte evtl. reduziert werden? Oder passt schon alles?
  • Kleiner Tipp unserer Seits - je kompakter der Baukörper umso weniger Außenwandfläche in Relation zur Wohn- oder Grundfläche. Am Besten ist der "Würfel" - auch energetisch gesehen.
  • Fensterflächen und Glasanteile sind sehr schön und machen das Haus hell, aber diese sollten auch bewusst und gut überlegt eingesetzt werden, da die Glasflächen zum einen teurer sind als Wandflächen und zum anderen auch mehr kostbare Energie über die Glasflächen verloren gehen kann.
  • ......
Wir beraten und planen sehr gern von Anfang an für Sie - sprechen Sie mit uns | Kontakt |

wie plane ich ein haus?

wie plane ich ein haus?

Sie sind am überlegen ein Haus zu planen und zu bauen?
Am Anfang stehen die ersten wichtigen Überlegungen:
  • wo wollen wir bauen?
  • wie wollen wir bauen?
  • wieviel Platz benötigen wir?
  • welche Räume sind zwingend notwendig auf welche können wir verzichten oder welche Kombinationen können sich ergeben?
  • wie soll unser Haus von außen und von innen aussehen - die Architektur, die Optik des Hauses?
Weitere ganz wichtige Rahmenbedingungen und Vorgaben sind weiterhin:
  • wie groß darf ich auf dem Grundstück bauen?
  • welche Bauvorschriften (Bebauungsplan) gibt es - entspricht dies meinen Vorstellungen der Haus-Architektur?
  • Ist das Grundstück gut und günstig zu bebauuen oder kommen unerwartete Kosten auf uns zu?
Das sind alles wichtige Fragen und Informationen um den richtigen und passenden Grundriss für Ihr Wohnhaus planen zu können.
Es gibt mehr als genügend Grundrissideen im Internet und bei diversen Hausanbietern zu sehen und zu bekommen. Allerdings, können wir aus unserer Erfahrung sagen, dass wahrscheinlich keiner dieser Grundrisse genau Ihren Vorstellungen, den Bauvorschriften auf Ihrem Grundstück und vielen weiteren Punkten entspricht.
Dahr bieten wir Ihnen einen perfekten Service mit der Grundriss Beratung an (Sie haben einen Grundriss, der Ihnen größtenteils zusagt) und wir geben Ihnen eine Analyse bzw. Auflistung der Punkte des Grundrisses, die auf Ihr Grundstück usw. passen und welche eher nicht.
Änderungswünsche, Unterbringung eines separaten Ankelidezimmers, des HomeOffice im Keller oder Dachgeschoss - es gibt eine vielzahl von Möglichkeiten.
Oder wir planen für Sie Ihren individuellen Haus Grundriss, nach Ihren Wünschen und Bedrüfnissen und nach den Vorgaben des Baurechts.
Um ein Wohnhaus recht kostenbewusst bauen zu können, sollte man von Anfang an ganzheitlich denken und Schrittweise vorgehen.
Wir als Architekten Team von 2P-raum® wollen Ihnen ein paar Anhaltspunkte geben, damit auch für Sie das Projekt Wohnhausbau ein positives Gesamtgefüge wird.
Tipps für ein kostenbewusstes bauen:
  • ganzheitlich planen - von der Grundstückswahl bis zur Fertigstellung
  • Vor dem Grundstückskauf, die mögliche und zugelassene Bebaubarkeit, sowie evtl. Vor- wie auch Nachteile des Grundstückes durch einen Bausachverständigen oder Architekten begutachten lassen. Fragen Sie gern Ihr Projekt bei uns an | Kontakt |
  • erstellen Sie sich eine Wunschliste über Ihr Bauvorhaben und schauen Sie hierbei aber schon in Ihrem eigenen Interesse kritisch darauf, was Sie wirklich benötigen und was "Luxus" ist, der wenn es das Budget noch hergibt, erst umgesetzt wird.
  • Klären Sie Ihr Gesamt-Budget für das gesamte Bauvorhaben, vom Grundstück über evtl. Maklergebüren, Grundbucheintrag, Vermessung, Erschließung des Grundstücks, Architektenkosten und reine Baukosten - nicht zu verachten, das Wohnhaus sollte noch möbliert werden, diesen Punkt verdrängen immer viele unserer Kunden am Anfang.
  • Beauftragen Sie frühzeitig einen Architekten mit der Grundlagenermittlung und der Vorplanung, diese Punkte dienen Ihnen auch um einen ersten Einblick in die Architektur Ihres Wohnhauses, wie auch die ersten Kosten in Art einer Kostenschätzung zu erhalten. Fragen Sie gern bei uns an | Kontakt |
  • Überprüfen Sie danach Ihre Vorstellungen im Hinblick auf die Umsetzbarkeit und ganz wichtig auf die Finanzierbarkeit!
  • Gibt es die Möglichkeit Fördermittel bspw. KfW oä. zu bekommen - wir als Architekten Team beraten Sie was möglich wäre.
  • Nun kommt auch die Frage der Größe Ihres Wohnhauses - wieviel Platz benötigen Sie wirklich? Was wollen Sie wirklich haben? Wo könnte evtl. reduziert werden? Oder passt schon alles?
  • Kleiner Tipp unserer Seits - je kompakter der Baukörper umso weniger Außenwandfläche in Relation zur Wohn- oder Grundfläche. Am Besten ist der "Würfel" - auch energetisch gesehen.
  • Fensterflächen und Glasanteile sind sehr schön und machen das Haus hell, aber diese sollten auch bewusst und gut überlegt eingesetzt werden, da die Glasflächen zum einen teurer sind als Wandflächen und zum anderen auch mehr kostbare Energie über die Glasflächen verloren gehen kann.
  • ......
Wir beraten und planen sehr gern von Anfang an für Sie - sprechen Sie mit uns | Kontakt |

mieten oder bauen?

mieten oder bauen?

Mieter mit etwas Geld auf der hohen Kante können sich Gedanken über das Bauen oder den Immobilienkauf machen. Kredite für Haus oder Wohnung sind derzeit sehr günstig. Förderungen vom Staat gibt es obendrein. Ist das Haus schuldenfrei, kann der Besitzer im Alter günstig wohnen.

Vorteile auf einen Blick

  • Staatliche Förderung
  • aktuell günstige Finanzierungen
  • Sicheres Investition
  • Vermögensaufbau über das Leben
  • Eigenen Wünsche des Wohnens
  • Mit Neubau energetisch sanieren
Jeder von uns zahlt in seinem Leben ein Haus / Immobilie ab, egal ob die eigene oder die des Vermitters!
Nur, dass die Mietpreise immer mehr steigen werden und Ihre Immobilie nach gewisser Zeit Ihnen gehört und Sie lediglich noch die Unterhaltskosten zu tragen haben.

Kostengünstig bauen in München - unsere gute Erfahrung - Ihre Möglichkeiten


Am Beispiel des Flachdach "Wohnhauses München" zeigt Ihnen das Architektenteam von 2P-raum® wie Sie auch in der Stadt München recht günstig Ihren Traum vom Eigenheim realisieren können.
Die Baufamilie kaufte sich in einem Münchner Stadtteil ein gut 600m² großes, grünes Grundstück mit einem alten zum Abriss veranlagtem Häuschen.

Überblick und Fakten


Grundstückspreis mit Bestandsgebäude im Jahr 2005 420.000€
Abriss Bestandshaus, säubern des Grundstücks und herrichten für den Neubau 50.000€
Wohnhaus-Neubau 230m² Wohnfläche inkl. Unterkellerung 390.000€

Gesamtkosten Wohnhaus München

860.000€


Unsere Leistungen

Das Architektenteam von 2P-raum® leistete für dieses Bauprojekt die Leistungsphasen 1 - 4.
Wie aus diesem Beispiel ersichtlich ist, Sie benötigen nicht immer ein freies, unbebautes Grundstück.
Oft ist ein bebautes Grundstück mit einem älteren Wohnhaus, das abgerissen werden kann, im gesamten gerechnet, kostengünstiger zu haben als eine unbebaute grüne Wiese.
Und einen weiteren Vorteil haben Sie obendrein - bauen in der Stadt, in der die Grundstücke sehr rar und oft überteuert sind, ist so auch für Sie möglich. Notieren Sie auch diese Variante bei Ihren ersten Überlegungen der Grundstückswahl.


Mieten die Sie zahlen

So viel Miete zahlen Sie insgesamt in Ihrem Leben

Wie sich die Miete zu Ihrem Kapital verhält wollen wir Ihnen in folgender Tabelle aufzeigen.
heutige monatliche Miete
Gesamtzahlung nach 10 Jahren Gesamtzahlung nach 20 Jahren Gesamtzahlung nach 30 Jahren
400 €
53.776 € 122.614 € 210.733 €
500 € 67.220 € 153.268 € 263.416 €
600 € 80.664 € 183.922 € 316.099 €
700 € 94.108 € 214.575 € 368.783 €
800 € 107.552 € 245.229 € 421.466 €
900 € 120.997 € 275.882 € 474.149 €
1.000 € 134.441 € 306.536 € 526.832 €
1.100 € 147.885 € 337.189 € 579.516 €
1.200 € 161.329 € 367.843 € 632.199 €
1.500 € 201.661 € 459.804 € 790.249 €
bei einer angenommenen Mietsteigerung um 2,5% p.a.

Aus dieser Tabelle wird deutlich, dass Sie als (noch) Mieter im Laufe der Jahre ein kleines Vermögenfür das Miet-Wohnen ausgeben, das Sie genauso gut in Ihre eigene Tasche / Immobilie zahlen könnten.
Die durch das Wohnen im eigenen Heim ersparten monatlichen Mietzahlungen nutzen Sie einfach für Ihre Baufinanzierung.
Wir beraten und planen sehr gern von Anfang an für Sie - sprechen Sie mit uns | Kontakt |

Bauhaus Architektur

Bauhaus Architektur

Allgemeines

Das Bauhaus entstand in Weimar durch die Vereinigung der Kunstschule in Weimar mit der 1907 von Henry van de Velde gegründeten Großherzoglich Sächsischen Kunstgewerbeschule Weimar. Sie wurde zum direkten Vorläufer des Bauhauses, das dann in van de Veldes Schulgebäuden seine Arbeit aufnahm. 1925 erfolgte der Umzug nach Dessau – ab 1926 im Gebäude des Bauhauses Dessau. 1932 musste das Bauhaus nach Berlin umziehen und wurde 1933 geschlossen.
Der Einfluss des Bauhauses war so bedeutend, dass umgangssprachlich der Begriff Bauhaus oft auch mit der Moderne in Architektur und Design gleichgesetzt wird. Kunstgeschichtlich ist es jedoch problematisch, den Bauhausstil und die Entwicklungen in Deutschland isoliert zu betrachten und Bauhaus als Stilbegriff, als Architekturstil oder Möbelstil, zu verwenden. Die Entwürfe und Arbeiten von Lehrern und Schülern am Bauhaus werden daher als Teil von länderübergreifenden, längerfristigen Strömungen gesehen und unter Begriffen wie Funktionalismus, Klassische Moderne, Neue Sachlichkeit, Internationaler Stil, Neues Bauen eingeordnet.
Im Bauhaus wurden die traditionell getrennten Bereiche der Bildenden Kunst, der Angewandten Kunst und der Darstellenden Kunst auf der Grundlage des Konzeptes miteinander verbunden, was wiederum starke Ausstrahlung auf Malerei, Darstellende Kunst und Musik hatte.

Grundgedanke 

Rekonstruierte Fassade des Bauhauses Dessau
Computermodell des Sessels „Wassily“ von Marcel Breuer
Das Bauhaus-Programm
Die ursprünglichen Intentionen von Henry van de Velde und Walter Gropius waren, die Kunst von der Industrialisierung zu emanzipieren und das Kunsthandwerk wieder zu beleben. Damit war ein Gegenentwurf zu der Ästhetik des Historismus gemeint, in welcher kunsthandwerklich entwickelte Ornamente durch industrielle Massenproduktion seriell kopiert wurden. Mit dem Begriff „Kunst“ wurde nicht die damalige Avantgarde bezeichnet, sondern die Formensprache der zeitgenössischen Entwerfer für die Produktion im Stil vergangener Epochen. Mit der Rückbesinnung auf das Handwerk war die gestalterische Intention verbunden, nicht vergangene, handwerklich entwickelte Stile industriell reproduzieren zu wollen, sondern experimentell und manuell eine neue Formensprache zu entwickeln, die dem industriellen Herstellungsprozess gerecht wird.
Ein Leitbild des Bauhauses war die Architektur als Gesamtkunstwerk mit den anderen Künsten zu verbinden. Deshalb verkündete das Bauhaus im Gründungsmanifest von 1919 auch: „Das Endziel aller bildnerischen Tätigkeit ist der Bau“. Im Laufe der Entwicklung resultiert jedoch besonders das heutige Industrie- und Grafikdesign aus diesen Ideen. In der Architektur hat sich das modulare Bauen nicht nur bei Industrieanlagen, sondern auch bei der Schaffung günstigen Wohnraums zum Beispiel in Satellitenstädten von Megametropolen durchgesetzt.
Das „Staatliche Bauhaus“ war vom Gründer Walter Gropius als eine Arbeitsgemeinschaft gedacht, in der die Unterscheidung zwischen Künstler und Handwerker aufgehoben werden sollte. Durch ihr Schaffen wollten die Mitarbeiter des Bauhauses gesellschaftliche Unterschiede beseitigen und zum Verständnis zwischen den Völkern beitragen. In Intention und Ergebnissen bestanden damit vielfältige Ähnlichkeiten und Verbindungen mit dem 1907 gegründeten Deutschen Werkbund, dessen Mitglied Walter Gropius bis 1933 war.
„Das Endziel aller bildnerischen Tätigkeit ist der Bau! […] Architekten, Bildhauer, Maler, wir alle müssen zum Handwerk zurück! […] Der Künstler ist eine Steigerung des Handwerkers.“
Gropius in seinem Bauhaus-Manifest

Geschichte 

Vorgeschichte 

Vorgängerorganisation für das Bauhaus war das im Jahre 1902 von Henry van de Velde begründete „Kunstgewerbliche Seminar“ und das etwas später als Lehranstalt konzipierte „Kunstgewerbliche Institut“,[1] das seinen Lehrbetrieb im Jahr 1907 aufnahm. Unstrittig ist, dass bereits van de Velde eine erhebliche Anzahl jener Methoden und Prinzipien etablierte, für die das spätere Bauhaus berühmt geworden ist.[2]

1919 bis 1925 – Weimar 

Das Staatliche Bauhaus in Weimar entstand am 12. April 1919 aus einer Vereinigung der Großherzoglich Sächsischen Hochschule für Bildende Kunst in Weimar und der 1915 aufgelösten Kunstgewerbeschule Weimar.[3]
Foyer des Hauptgebäudes der Bauhaus-Universität Weimar
Als Lehrer konnte Gropius bedeutende Künstler wie Lyonel Feininger, Johannes Itten, Josef Albers, Paul Klee (ab 1921), Wassily Kandinsky (ab 1922) und Oskar Schlemmer (ab 1921) für das Bauhaus gewinnen. Die Lehre am Bauhaus bestand aus dem Vorkurs und der Arbeit in den Werkstätten. Die Werkstätten wurden von den Künstlern, die sich Meister der Form nannten und den Handwerksmeistern geleitet. Anfangs mischten sich romantische Rückwendung in vorindustrielle Produktionsweisen mit modernen gestalterischen Ansätzen. Projekte des Bauhauses, wie das „Haus Sommerfeld“ waren in dieser Phase noch sehr expressionistisch geprägt. 1923 kam der Konstruktivist László Moholy-Nagy als Nachfolger des Malers Johannes Itten, der für ganzheitliche lebensreformerische Ideen stand. Beispielhaft, und für die Ausbildung an Kunst- und Designschulen in aller Welt bis heute prägend, ist der gemeinsame Vorkurs, bei dem Wert auf eine vielseitige und umfassende Ausbildung der Schüler gelegt wurde. Das Musterhaus „Am Horn“ in Weimar wurde 1923 das erste Projekt, das konsequent in Architektur und Einrichtung von der Neuen Sachlichkeit, wie sie insbesondere die niederländische Richtung „De Stijl“ vorgab, geprägt war. In der Öffentlichkeit galten diese Bauten als „kalt“, „karg“ und „maschinell“.
In der Zeit der Weimarer Republik galten Lehrer, Schüler und Bewunderer des Bauhauses als „links“ und „internationalistisch“. Politisch rechte Parteien lehnten das Bauhaus von Anfang an ab. Nachdem sich die Machtverhältnisse nach der Landtagswahl in Thüringen im Februar 1924 geändert hatten, kürzte die Regierung unter Richard Leutheußer (DVP) den Etat um 50 %. Daraufhin boten sich andere Städte den Lehrern und Schülern als neue Standorte an. Finanziell und politisch von der Thüringer Regierung unter Druck gesetzt, beschloss der Meisterrat 1925 den Umzug nach Dessau. Dort bot der Flugzeugbauer Hugo Junkers eine Förderung, zudem herrschte in dieser Industriestadt eine stabile sozialdemokratisch und liberal orientierte Mehrheit. Das Weimarer Bauhaus wurde schließlich 1925 aufgelöst.

1925 bis 1932 – Dessau 

Bauhausgebäude Dessau, Atelierflügel
Hauptartikel: Bauhaus Dessau
1925 erfolgte der Umzug nach Dessau. Dort entstehen die ersten Möbel aus dem neuartigen Material Stahlrohr und – von Marcel Breuer (der die Rechte am „Freischwinger“ besitzt), Mart Stam und Ludwig Mies van der Rohe entworfen – die ersten Freischwinger. Die Zusammenarbeit mit der Industrie begann.
Am 4. Dezember 1926 wurde das neue, von Walter Gropius entworfene Bauhausgebäude eingeweiht. Der vollständig verglaste Werkstattflügel zur Straßenseite beeindruckte besonders, ebenso die gleichzeitig errichteten und ebenfalls von Gropius entworfenen „Meisterhäuser“, die als Wohnhäuser fungierten und wie das Bauhausgebäude konsequent und mustergültig die entwickelten Vorstellungen von Wohnen und Arbeiten vereinten.
Am 1. April 1928 trat Gropius als Direktor zurück. Auf seinen Vorschlag wurde der Schweizer Architekt Hannes Meyer neuer Direktor, der für das Bauhaus nicht nur die Devise „Volksbedarf statt Luxusbedarf“ ausgab, sondern auch die Zusammenarbeit mit der Industrie intensivierte und eine Konzentration auf das Fach Architektur bewirkte.[4] Meyer blieb bis zu seiner fristlosen Entlassung durch den Oberbürgermeister von Dessau am 1. August 1930 Direktor.[5]
Von 1930 bis 1933 leitete der Architekt Ludwig Mies van der Rohe das Bauhaus. Am 19. Juli 1933 löste sich das Bauhaus auf. Viele seiner Mitglieder emigrierten und trugen so zur internationalen Verbreitung der Ideen des Bauhauses bei.
1945 wurde das Gebäude des Bauhauses in Dessau teilweise zerstört. Es wurde erst 1976 rekonstruiert.

1932 bis 1933 – Berlin 

Berliner Gedenktafel am Haus Birkbuschstraße 49, in Berlin-Lankwitz
1931 gewann die NSDAP die Gemeinderatswahlen in Dessau. 1932 musste das Bauhaus zum zweiten Mal umziehen, diesmal nach Berlin-Lankwitz; aber schon kurze Zeit später, 1933, wurde die Institution von den Nationalsozialisten endgültig zur Selbstauflösung gezwungen.

Nachwirkung 

Einige der Protagonisten des Bauhauses, wie Josef Albers, Walter Gropius, László Moholy-Nagy und Ludwig Mies van der Rohe, emigrierten in der Folgezeit in die USA, wo – mit einem besonderen Schwerpunkt beim Black Mountain College – bald schon der Einfluss der Bauhaus-Lehr- und Entwurfskonzeption deutlich wird. Besonders in der Architektur, aber auch im Produkt- und Kommunikationsdesign, setzten sich Methoden und Lehrsätze des Bauhauses rasch durch.
László Moholy-Nagy selbst führte das Konzept des Bauhauses ab 1937 im amerikanischen Exil als New Bauhaus in Chicago weiter. Ursprünglich sollte Walter Gropius dessen Direktor werden, dieser war jedoch einem Ruf als Professor für „Graduate School of Design“ der Harvard University gefolgt und empfahl daraufhin Moholy-Nagy.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs entstand 1953 in Ulm die Hochschule für Gestaltung (HfG Ulm), die zunächst von dem Bauhausabsolventen Max Bill geleitet und nach dem Vorbild des Bauhauses konzipiert wurde und einen ähnlichen sachlichen Stil weiterführte und unter anderem die neuen Einflüsse der Schweizer Typografie in ihre Akzidenzen und Grafiken einband.
Erst Anfang der 1970er-Jahre kamen eine Reihe von Möbeln und Gebrauchsobjekten als lizenzierte Reeditionen auf den Markt, die bis heute die Vorstellung eines einheitlichen Bauhausstils prägen.
1996 wurde das Bauhaus-Gebäude in Dessau, das seit 1986 vom „Bauhaus Dessau – Zentrum für Gestaltung“ genutzt wurde, in das UNESCO-Weltkulturerbe aufgenommen. Es ist heute Sitz der 1994 gegründeten Stiftung Bauhaus Dessau.
Quelle: Wikipedia

Was kostet ein Architekt für ein hochwertiges Einfamilienhaus

Was kostet ein Architekt für ein hochwertiges Einfamilienhaus

Die individuelle Planung mit dem Architekten wird allgemein nach der HOAI ermittelt (Architekten Honorar).
Die folgende Beispielrechnung zeigt Ihnen wie das Honorar nach der HOAI 2009 ermittelt wird.
Beispielberechnung:
  • Einfamilienhaus Honorarzone 3 (durchschnittliche Planungsanforderungen)
  • Anrechenbare Kosten des Gebäudes 250.000 €/netto
  • Keine besonderen Leistungen
  • Mindestsatz 
  • Honorarangaben netto
Leistungsphase Prozensatz Honorar
1 - Grundlagenermittlung 3 % 870,54 € 
2 - Vorplanung 7 % 2.031,26 € 
3 - Entwurfsplanung 11 % 3.191,98 € 
4 - Genehmigungsplanung 6 % 1.741,08 € 
5 - Ausführungsplaung 25 % 7.254,50 € 
6 - Vorbereitung der Vergabe 10 % 2.901,80 € 
7 - Mitwirkung der Vergabe 4 % 1.160,72 € 
8 - Objektüberwachung, Bauleitung 31 % 8.995,58 € 
9 - Objektbetreuung 3 % 870,54 € 
     
Gesamthonorar 100 % 29.018,00 € 

Wenn wir von 2P-raum® Ihnen die Leistungsphasen 1 - 4 anbieten und ausführen

belaufen sich diese von oben aufgeführter Tabelle 27% des Gesamthonorars sprich 7.834,86€ / netto.

Fragen auch Sie Ihr eigenes Projekt bei uns von 2P-raum® an.

Leistungsphase 3 HOAI - Entwurfsplanung Architektur

Leistungsphase 3 HOAI - Entwurfsplanung Architektur

Unter der Entwurfsplanung HOAI - Leistungsphase 3 -  versteht man:
Die Entwurfsplanung ist ein Planungsprozess, in dem der Entwurf für das entsprechende Bauvorhaben ausgearbeitet wird. Unser Architektenteam gestaltet  während der Entwurfsplanung ein stimmiges und realisierbares Gesamtkonzept, das alle planerische und baurechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt. Auf Grundlage der Entwurfsplanung werden Verhandlungen mit den Behörden und anderen fachlich an der Planung Beteiligten geführt.
Die Lage auf dem Baugrundstück, die Erschließung, die Freiflächengestalltung wie auch die erste Materialwahl sind Elemente die in der Entwurfsplanung eine wichtige Rolle spielen.

 
 Zusammengefasst bedeutet dies:
  • Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) bis zum vollständigen Entwurf Ihres Projektes
  • Berücksichtigung gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer und wirtschaftlicher Anforderungen
  • Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und / oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens M 1/100 oder M 1/200)
  • Kostenberechnung Ihres Projektes
Wir arbeiten gern für Sie eine Entwurfsplanung als Grundlage für Ihr Fertighaus-, Bauträgerangebot oder Ausschreibung aus. Somit sind Sie in der Lage, jedem die selbe Angebotsgrundlage vorzulegen und der Preis - Leistungsvergleich gestaltet sich einfacher für Sie.

Honorar / Kosten
  • 11% vom Gesamthonorar
Sie wünschen eine Entwurfsplanung - Kontaktieren Sie uns wir beraten Sie persönlich | Kontakt |
 
"Der Preis ist, was wir bezahlen. Der Wert ist, was wir bekommen."
(Warren Buffett - Amerikanischer Investitionsunternehmer)

Abstandsflächen - Grenzbebauung Bayern nach BayBO

BayBO - Fassung 14.08.2007

Art. 6 BayBO(Gesetz) - Landesrecht BayernAbstandsflächen, Abstände

(1) 1Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen von oberirdischen Gebäuden freizuhalten. 2Satz 4 gilt entsprechend für andere Anlagen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, gegenüber Gebäuden und Grundstücksgrenzen. 3Eine Abstandsfläche ist nicht erforderlich vor Außenwänden, die an Grundstücksgrenzen errichtet werden, wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften an die Grenze gebaut werden muss oder gebaut werden darf.
(2) 1Abstandsflächen sowie Abstände nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 und Art. 30 Abs. 2 müssen auf dem Grundstück selbst liegen. 2Sie dürfen auch auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte. 3Abstandsflächen sowie Abstände im Sinn des Satzes 1 dürfen sich ganz oder teilweise auf andere Grundstücke erstrecken, wenn rechtlich oder tatsächlich gesichert ist, dass sie nicht überbaut werden, oder wenn der Nachbar gegenüber der Bauaufsichtsbehörde schriftlich, aber nicht in elektronischer Form, zustimmt; die Zustimmung des Nachbarn gilt auch für und gegen seinen Rechtsnachfolger. 4Abstandsflächen dürfen auf die auf diesen Grundstücken erforderlichen Abstandsflächen nicht angerechnet werden.
(3) Die Abstandsflächen dürfen sich nicht überdecken; das gilt nicht für
  1. Außenwände, die in einem Winkel von mehr als 75 Grad zueinander stehen,
  2. Außenwände zu einem fremder Sicht entzogenen Gartenhof bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,
  3. Gebäude und andere bauliche Anlagen, die in den Abstandsflächen zulässig sind.
(4) 1Die Tiefe der Abstandsfläche bemisst sich nach der Wandhöhe; sie wird senkrecht zur Wand gemessen. 2Wandhöhe ist das Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand. 3Die Höhe von Dächern mit einer Neigung von mehr als 70 Grad wird voll, von Dächern mit einer Neigung von mehr als 45 Grad zu einem Drittel hinzugerechnet. 4Die Höhe der Giebelflächen im Bereich des Dachs ist bei einer Dachneigung von mehr als 70 Grad voll, im Übrigen nur zu einem Drittel anzurechnen. 5Die Sätze 1 bis 4 gelten für Dachaufbauten entsprechend. 6Das sich ergebende Maß ist H.
(5) 1Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 1 H, mindestens 3 m. 2In Kerngebieten genügt eine Tiefe von 0,50 H, mindestens 3 m, in Gewerbe- und Industriegebieten eine Tiefe von 0,25 H, mindestens 3 m. 3Werden von einer städtebaulichen Satzung oder einer Satzung nach Art. 81 Außenwände zugelassen oder vorgeschrieben, vor denen Abstandsflächen größerer oder geringerer Tiefe als nach den Sätzen 1 und 2 liegen müssten, finden die Sätze 1 und 2 keine Anwendung, es sei denn, die Satzung ordnet "die Geltung dieser Vorschriften an; die ausreichende Belichtung und Belüftung dürfen nicht beeinträchtigt, die Flächen für notwendige Nebenanlagen nicht eingeschränkt werden. 4Satz 3 gilt entsprechend, wenn sich einheitlich abweichende Abstandsflächentiefen aus der umgebenden Bebauung im Sinn des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ergeben.
(6) 1Vor zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügt als Tiefe der Abstandsflächen die Hälfte der nach Abs. 5 erforderlichen Tiefe, mindestens jedoch 3 m; das gilt nicht in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten. 2Wird ein Gebäude mit einer Außenwand an eine Grundstücksgrenze gebaut, gilt Satz 1 nur noch für eine Außenwand; wird ein Gebäude mit zwei Außenwänden an Grundstücksgrenzen gebaut, so ist Satz 1 nicht anzuwenden; Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und öffentlichen Wasserflächen bleiben hierbei unberücksichtigt. 3Aneinandergebaute Gebäude sind wie ein Gebäude zu behandeln.
(7) Die Gemeinde kann durch Satzung, die auch nach Art. 81 Abs. 2 erlassen werden kann, abweichend von Abs. 4 Sätze 3 und 4, Abs. 5 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 6 für ihr Gemeindegebiet oder Teile ihres Gemeindegebiets vorsehen, dass
  1. nur die Höhe von Dächern mit einer Neigung von weniger als 70 Grad zu einem Drittel, bei einer größeren Neigung der Wandhöhe voll hinzugerechnet wird und
  2. die Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H, mindestens 3 m, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, mindestens 3 m, beträgt.
(8) Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben außer Betracht
  1. vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse und Dachüberstände,
  2. untergeordnete Vorbauten wie Balkone und eingeschossige Erker, wenn sie
    1. a) insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der Außenwand des jeweiligen Gebäudes, höchstens jedoch insgesamt 5 m, in Anspruch nehmen,
    2. b)nicht mehr als 1,50 m vor diese Außenwand vortreten und
    3. c)mindestens 2 m von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt bleiben,
  3. untergeordnete Dachgauben, wenn
    1. a) sie insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der Außenwand des jeweiligen Gebäudes, höchstens jedoch insgesamt 5 m, in Anspruch nehmen und
    2. b) ihre Ansichtsfläche jeweils nicht mehr als 4 m2 beträgt und eine Höhe von nicht mehr als 2,5 m aufweist.
(9) 1In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig
  1. Garagen einschließlich deren Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, bei einer Länge der Grundstücksgrenze von mehr als 42 m darüber hinaus freistehende Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m, nicht mehr als 50 m3 Brutto-Rauminhalt und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 5 m; abweichend von Abs. 4 bleibt bei einer Dachneigung bis zu 70 Grad die Höhe von Dächern und Giebelflächen unberücksichtigt,
  2. gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m,
  3. Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 m.
2Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Gründstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach den Nrn. 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.

Donnerstag, 13. Januar 2011

Architektur und Bauchemie aus einer ganz anderen Sichtweise

Architektur und Bauchemie aus einer ganz anderen Sichtweise

 
„In einer Straße in der Stadt stehen unterschiedlich gebaute Häuser, aber was sie unterscheidet, sind nicht die Baumaterialien. Sie könnten alle aus chemisch identischen Ziegeln, Betonteilen, Hölzern und so weiter hergestellt sein. Würde man sie abreißen und chemisch analysieren, wären sie nicht zu unterscheiden. Was sie unterscheidet, sind die Pläne der Architekten, nach denen sie erbaut wurden. Diese Pläne tauchen in keiner chemischen Analyse auf.“
 
(Auszug aus dem Buch „Der 7. Sinn der Tiere“ von Rupert Sheldrake)

KfW Effizienzhaus 70

KfW Effizienzhaus 70

KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009) - (früher KfW 60 nach EnEV 2007)

Das Effizienzhaus 70

Im Vergleich zum Haustyp KfW Effizienzhaus 55 (früher KfW 40) sind beim KfW Effizienzhaus 70 (früher KfW 60) die Förderkriterien weniger streng. Denn die Verbesserungen zu den Vorgaben des KfW Effizienzhaus 100 (Niedrigenergiehaus) nach EnEV fallen auch geringer aus. Das führt zu einem maximalen Jahres-Primärenergieverbrauch von 50 kWh/m² Nutzfläche:
  1. Der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) (= Gesamtenergieverbrauch eines Gebäudes) darf 50 kWh pro Quadratmeter nicht übersteigen und darf nicht mehr als 70% des Höchstwertes der EnEV für einen Neubau betragen (daher KfW Effizienzhaus 70).
  2. Zudem darf der Transmissionswärmeverlust (=Wärmeverlust nach außen) den Höchstwert der EnEV um mindestens 15% unterschreiten (nicht mehr als 85% des Höchstwertes).

KfW-Effizienzhäuser 70 (nach EnEV 2009) können ab dem 1. Juli 2010 beantragt werden.
Die tagesaktuellen Konditionen sind direkt bei der KfW-Förderbank einzusehen.
Planen Sie Ihr Effizienzhaus 70 mit uns, dem Architekten Team von 2P-raum®   | Kontakt |

Ein gesamter Überblick der Effizienzhäuser:

 

KfW-Effizienzhaus - Energieeffizient Bauen (153)

Finanzierung des energetisch hochwertigen Neubaus von Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes"
Der Begriff Effizienzhaus ist ein Qualitätszeichen, das von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der KfW entwickelt wurde.
Die KfW nutzt dieses Qualitätszeichen im Rahmen ihrer Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren - KfW-Effizienzhaus.
Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau (siehe Referenzgebäude) nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf.
Für die Inanspruchnahme der Förderprogramme der KfW ist neben dem Jahresprimärenergiebedarf (Qp) auch der Wert des spezifischen Transmissionswärmeverslust (HT') des Gebäudes relevant.

Seit dem 01. Juli 2010 gelten neue Regelungen!

Es werden auf Grundlage der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV2009) drei unterschiedliche Niveaus gefördert:
  • KfW-Effizienzhaus 40
  • KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus
  • KfW-Effizienzhaus 70
Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.

 

KfW-Effizienzhaus 40

KfW-Effizienzhäuser 40 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 40 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 55 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.

 

KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus

KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 55 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 70 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
Passivhaus: Gefördert werden in der Programmvariante auch Gebäude, deren Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) nicht mehr als 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche (AN) und der Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nach PHPP nicht mehr als 15 kWh pro m2 Wohnfläche betragen.

 

KfW-Effizienzhaus 70

KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 85 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.

KfW Effizienzhaus 55

KfW Effizienzhaus 55

KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009) - (früher KfW 40 nach EnEV 2007)

Das Effizienzhaus 55

Für ein KfW Effizienzhaus 55 (früher KfW 40 Haus) darf der Energiebedarf pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr im Bezug zum Standard (100%, das so genannte Niedrigenergiehaus (KfW 100) nach EnEV) nur 55 % so viel Energie verbrauchen, also 45 % weniger. Das führt zu einem maximalen Jahres-Primärenergieverbrauch von 40 kWh/m² Nutzfläche:
  1. Der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) (= Gesamtenergieverbrauch eines Gebäudes) darf 40 kWh pro Quadratmeter nicht übersteigen.
  2. Der Transmissionswäremverlust (=Wärmeverlust nach außen) muss um mindestens 45% unter dem Höchstwert der EnEV liegen.
Dies erreicht man üblicherweise durch Luftdichtheit mit zentraler Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung bis ca. 80%. Auch eine moderne Heizung mit regenerativen Energiequellen und guter Dämmung sowie eine Ausrichtung nach Süden mit entsprechender Bauweise und Fensterfronten sind empfehlenswert.

KfW-Effizienzhäuser 55 (nach EnEV 2009) können ab dem 1. Juli 2010 beantragt werden. Der Tilgungszuschuss beträgt aktuell 5 % der Darlehenssumme (Stand: 1. Juli 2010).
Die tagesaktuellen Konditionen sind direkt bei der KfW-Förderbank einzusehen.
Planen Sie Ihr Effizienzhaus 55 mit uns, dem Architekten Team von 2P-raum®   | Kontakt |

Ein gesamter Überblick der Effizienzhäuser:

KfW-Effizienzhaus - Energieeffizient Bauen (153)

Finanzierung des energetisch hochwertigen Neubaus von Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes"
Der Begriff Effizienzhaus ist ein Qualitätszeichen, das von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der KfW entwickelt wurde.
Die KfW nutzt dieses Qualitätszeichen im Rahmen ihrer Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren - KfW-Effizienzhaus.
Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau (siehe Referenzgebäude) nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf.
Für die Inanspruchnahme der Förderprogramme der KfW ist neben dem Jahresprimärenergiebedarf (Qp) auch der Wert des spezifischen Transmissionswärmeverslust (HT') des Gebäudes relevant.

Seit dem 01. Juli 2010 gelten neue Regelungen!

Es werden auf Grundlage der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV2009) drei unterschiedliche Niveaus gefördert:
  • KfW-Effizienzhaus 40
  • KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus
  • KfW-Effizienzhaus 70
Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.

 

KfW-Effizienzhaus 40

KfW-Effizienzhäuser 40 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 40 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 55 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.

 

KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus

KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 55 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 70 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
Passivhaus: Gefördert werden in der Programmvariante auch Gebäude, deren Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) nicht mehr als 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche (AN) und der Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nach PHPP nicht mehr als 15 kWh pro m2 Wohnfläche betragen.

 

KfW-Effizienzhaus 70

KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 85 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.

Mittwoch, 12. Januar 2011

Fertighaus planen - Fertighaus bauen

Fertighaus planen - Fertighaus bauen

Sie planen in geraumer Zeit ein hochwertiges, modernes und energieeffizientes Holz-Fertighaus zu bauen. Dann stellen Sie sich zu Beginn sicherlich einige folgender Fragen:

  • Welcher Fertighaushersteller ist der passende für mich?
  • Was kostet ein Fertighaus überhaupt?
  • Kann ich frei geplante Architektenpläne mit einem Fertighausanbieter umsetzen?
  • Wo können meine persönlichen Wünsche und Vorgaben am Besten umgesetzt werden?
  • Bei welchem Anbieter und wie holen ich Fertighausangebote ein?
  • Ist mein Angebot komplett oder fehlen diverse Leistungen?
  • Wie kann ich die Angebote vergleichen - oder kann ich diese überhaupt vergleichen?
Wir vom Architekten Team von 2P-raum® können Ihnen diese Fragen beantworten, Sie beraten und Ihr (Traum) Haus zusammen mit Ihnen planen.
Durch unsere mehrjährige Erfahrung in der Fertighausbranche in den Bereichen der Kundeaquise, der Planung und auch im Vertrieb kennen wir eine vielzahl namhafter und guter Fertighaushersteller und können Ihnen bei nahezu allen Punkten im Bezug auf die Planung und Umsetzung eines Fertighauses zur Seite stehen.
Zunächst wollen wir auf die anfänglichen Fragen eingehen und Ihnen die entsprechenden Antworten geben.
  • welcher Fertighaushersteller der passende für Sie ist, ist abhängig von dem was Sie wollen - welche Architektur / Baustil gefällt Ihnen, wie energieeffizient wollen Sie bauen, welche Ansprüche stellen Sie, wollen Sie komplett schlüsselfertig bauen lassen oder kommt Eigenleistung in Frage - dann können wir gemeinsam die passenden Firmen für Sie angehen.
  • Was ein Fertighaus kostet ist unteranderem von zuvor aufgeführten Punkten abhängig. Als Anhaltspunkt können wir Ihnen aber schon mal folgendes angeben: ein Ausbauhaus können Sie ab ca. 1.000€ / m² bekommen ein gutes schlüsselfertiges Fertighaus bekommen Sie ab ca. 1.400€ / m².
  • Selbstverständlich können Sie bei nahezu allen guten Fertighausherstellern frei nach Ihren Wünschen, Vorstellungen und Vorgaben Architektenplanungen z.B. von uns - Architekten Team von 2P-raum® - umsetzen lassen.
  • Wo Ihre persönlichen Wünsche am Besten umgesetzt werden können, ist in erster Linie wie auch zuvor schon beschrieben von Ihren Vorgaben abhängig - aber wir können Ihnen sagen, es gibt für fast alle noch so extravaganten Wünsche, die passende Firma.
  • Bei welchem Anbieter Sie / Wir Angebote einholen ist wiederum sehr abhängig von den zuvor aufgeführten Punkten.
  • Ob Ihr Fertighausangebot alle benötigten und auch gewünschten Leistungen enthält, können wir Ihnen innerhalb kürzester Zeit nach Durchsicht dieser sagen. Meist sind die Angebot ab Oberkante Kellerdecke oder Bodenplatte, daher ist darauf zu achten ob und wie ein Keller angeboten wird und was ist mit dem benötigten Innenausbau?
  • Wie und ob Sie die Angebote vergleichen können ist eine gute Frage: Ja wir können es für Sie! Allein Fertighausangebote zu vergleichen, ohne diverses Hintergrundwissen zu haben und meist auf unterschiedliche Planungen ist für einen nicht Baufachmann sehr schwierig. Glauben Sie uns dies, wir haben auch Bauherren die beruflich ebenfalls im Baubereich tätig sind und selbst für Sie war es sehr schwierig und anstrengend ein gleichen Nennen zu finden.

Daher ist unser Tipp, planen Sie das Wohnhaus nach Ihren Wünschen und Vorstellungen mit einem Architekten und lassen Sie sich anfänglich noch offen mit welchem Fertighausunternehmen Sie bauen werden!

Ihr Architekt, z.B. wir vom Architekten Team von 2P-raum® aus München, plant Ihnen Ihr (Traum) Haus und Sie binden sich noch nicht an eine bestimmte Fertighausfirma. Denn wenn eine Firma ein Wohnhaus auf Ihr Grundstück und nach Ihren Vorgaben planen soll, wird dieses Ihnen auch einen Planungsauftrag vorlegen.
Also wieso an eine bestimmte Firma binden, wenn Sie sich eine neutrale Planung erstellen lassen können, diese einmalig bezahlen und X Angebote auf dieser Grundlage einholen können.

Planen auch Sie Ihr individuelles und persönliches (Traum) Fertighaus mit uns, dem Architekten Team von 2P-raum®   | Kontakt |

Wie groß darf ich bauen?

Wie groß darf ich bauen?

Das verraten zwei wichtige Zahlen - Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl - im Bebauungsplan:

Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel Grundfläche man versiegeln darf mit Haus, Garage und Zufahrt - z.B. GRZ 0,4 erlaubt auf einem Grundstück von 500m² eine überbaubare Fläche von 200m² (0,4 x 500m² = 200m²)
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die erlaubte Fläche aller Vollgeschosse an - z.B. GFZ 0,5 erlaubt auf einem Grundstück von 500m² eine gesamte Geschossfläche aller Vollgeschosse von 250m² (0,5 x 500m² = 250m²)

 

Und welche Grundstücksgröße benötigen Sie ca.?

Für frei stehende Häuser sind Grenzabstände vorgeschrieben. Es empfiehlt sich daher ein Grundstück mit mindestens 400m² - besser 500m² Fläche zu erwerben, da natürlich auch der Platz der Garage, Terrassen und Zufahrten berücksichtigt werden muss.
Doppelhäuser haben eine gemeinsame Zwischenwand - die Bautechnisch aber von einander getrennt sein sollte (Schallübertrag) - daher kann das Grundstück etwa mit 350m² gut ausreichen.
Ein Reihenhaus gliedert sich an zwei Nachbargebäude an und hat daher "nur" einen Vorgartenbereich und meist einen Südgarten. Das Grundstück reicht somit mit ca. 200m² aus. Somit haben Sie bei einem Reihenhaus die halben Grundstückkosten zu einem frei stehenden Einfamilienhaus.

Auszug und Überblick aus dem Gesetzestext der BauNVO:

§ 16 Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung

(1) Wird im Flächennutzungsplan das allgemeine Maß der baulichen Nutzung dargestellt, genügt die Angabe der Geschoßflächenzahl, der Baumassenzahl oder der Höhe baulicher Anlagen.
(2) Im Bebauungsplan kann das Maß der baulichen Nutzung bestimmt werden durch Festsetzung
1. der Grundflächenzahl oder der Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen,
2. der Geschoßflächenzahl oder der Größe der Geschoßfläche, der Baumassenzahl oder der Baumasse,
3. der Zahl der Vollgeschosse,
4. der Höhe baulicher Anlagen.

(3) Bei Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung im Bebauungsplan ist festzusetzen
1. stets die Grundflächenzahl oder die Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen,
2. die Zahl der Vollgeschosse oder die Höhe baulicher Anlagen, wenn ohne ihre Festsetzung öffentliche Belange, insbesondere das Orts- und Landschaftsbild, beeinträchtigt werden können.
(4) Bei Festsetzung des Höchstmaßes für die Geschoßflächenzahl oder die Größe der Geschoßfläche, für die Zahl der Vollgeschosse und die Höhe baulicher Anlagen im Bebauungsplan kann zugleich ein Mindestmaß festgesetzt werden. Die Zahl der Vollgeschosse und die Höhe baulicher Anlagen können auch als zwingend festgesetzt werden.
(5) Im Bebauungsplan kann das Maß der baulichen Nutzung für Teile des Baugebiets, für einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile und für Teile baulicher Anlagen unterschiedlich festgesetzt werden; die Festsetzungen können oberhalb und unterhalb der Geländeoberfläche getroffen werden.
(6) Im Bebauungsplan können nach Art und Umfang bestimmte Ausnahmen von dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung vorgesehen werden.

§ 17 Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung

(1) Bei der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung nach § 16 dürfen, auch wenn eine Geschoßflächenzahl oder eine Baumassenzahl nicht dargestellt oder festgesetzt wird, folgende Obergrenzen nicht überschritten werden:

1 2 3 4
Baugebiet Grundflächenzahl
(GRZ)
Geschoßflächenzahl
(GFZ)
Baumassenzahl
(BMZ)
in Kleinsiedlungsgebieten (WS) 0,2 0,4 -
in reinen Wohngebieten (WR)
allgem. Wohngebieten (WA)
Ferienhausgebieten
0,4 1,2 -
in besonderen Wohngebieten (WB) 0,6 1,6 -
in Dorfgebieten (MD)
Mischgebieten (MI)
0,6 1,2 -
in Kerngebieten (MK) 1,0 3,0 -
in Gewerbegebieten (GE)
Industriegebieten (GI)
sonstigen Sondergebieten
0,8 2,4 10,0
in Wochenendhausgebieten 0,2 0,2 -

(2) Die Obergrenzen des Absatzes 1 können überschritten werden, wenn
1. besondere städtebauliche Gründe dies erfordern,
2. die Überschreitungen durch Umstände ausgeglichen sind oder durch Maßnahmen ausgeglichen werden, durch die sichergestellt ist, daß die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden und die Bedürfnisse des Verkehrs befriedigt werden, und
3. sonstige öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Dies gilt nicht für Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete.
(3) In Gebieten, die am 1. August 1962 überwiegend bebaut waren, können die Obergrenzen des Absatzes 1 überschritten werden, wenn städtebauliche Gründe dies erfordern und sonstige öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 ist entsprechend anzuwenden.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de | Bundesministerium der Justiz

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