Donnerstag, 13. Januar 2011

KfW Effizienzhaus 70

KfW Effizienzhaus 70

KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009) - (früher KfW 60 nach EnEV 2007)

Das Effizienzhaus 70

Im Vergleich zum Haustyp KfW Effizienzhaus 55 (früher KfW 40) sind beim KfW Effizienzhaus 70 (früher KfW 60) die Förderkriterien weniger streng. Denn die Verbesserungen zu den Vorgaben des KfW Effizienzhaus 100 (Niedrigenergiehaus) nach EnEV fallen auch geringer aus. Das führt zu einem maximalen Jahres-Primärenergieverbrauch von 50 kWh/m² Nutzfläche:
  1. Der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) (= Gesamtenergieverbrauch eines Gebäudes) darf 50 kWh pro Quadratmeter nicht übersteigen und darf nicht mehr als 70% des Höchstwertes der EnEV für einen Neubau betragen (daher KfW Effizienzhaus 70).
  2. Zudem darf der Transmissionswärmeverlust (=Wärmeverlust nach außen) den Höchstwert der EnEV um mindestens 15% unterschreiten (nicht mehr als 85% des Höchstwertes).

KfW-Effizienzhäuser 70 (nach EnEV 2009) können ab dem 1. Juli 2010 beantragt werden.
Die tagesaktuellen Konditionen sind direkt bei der KfW-Förderbank einzusehen.
Planen Sie Ihr Effizienzhaus 70 mit uns, dem Architekten Team von 2P-raum®   | Kontakt |

Ein gesamter Überblick der Effizienzhäuser:

 

KfW-Effizienzhaus - Energieeffizient Bauen (153)

Finanzierung des energetisch hochwertigen Neubaus von Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes"
Der Begriff Effizienzhaus ist ein Qualitätszeichen, das von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der KfW entwickelt wurde.
Die KfW nutzt dieses Qualitätszeichen im Rahmen ihrer Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren - KfW-Effizienzhaus.
Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau (siehe Referenzgebäude) nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf.
Für die Inanspruchnahme der Förderprogramme der KfW ist neben dem Jahresprimärenergiebedarf (Qp) auch der Wert des spezifischen Transmissionswärmeverslust (HT') des Gebäudes relevant.

Seit dem 01. Juli 2010 gelten neue Regelungen!

Es werden auf Grundlage der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV2009) drei unterschiedliche Niveaus gefördert:
  • KfW-Effizienzhaus 40
  • KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus
  • KfW-Effizienzhaus 70
Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.

 

KfW-Effizienzhaus 40

KfW-Effizienzhäuser 40 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 40 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 55 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.

 

KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus

KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 55 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 70 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
Passivhaus: Gefördert werden in der Programmvariante auch Gebäude, deren Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) nicht mehr als 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche (AN) und der Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nach PHPP nicht mehr als 15 kWh pro m2 Wohnfläche betragen.

 

KfW-Effizienzhaus 70

KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 85 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.

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