Samstag, 27. August 2011

Architektenhonorar - was kostet ein Architekt - was leistet ein Architekt

Architektenhonorar - was kostet ein Architekt - was leistet ein Architekt

Die individuelle Planung mit dem Architekten wird allgemein nach der HOAI ermittelt (Architekten Honorar).

Die folgende Beispielrechnung zeigt Ihnen wie das Honorar nach der HOAI 2009 ermittelt wird.
   
Beispielberechnung:
  • Einfamilienhaus Honorarzone 3 (durchschnittliche Planungsanforderungen)
  • Anrechenbare Kosten des Gebäudes 375.000 €
  • Keine besonderen Leistungen
  • Mindestsatz 
  • Honorarangaben in € / netto
Leistungsphase Prozensatz Honorar
1 - Grundlagenermittlung 3 % 1.199,36 € 
2 - Vorplanung 7 % 2.798,50 € 
3 - Entwurfsplanung 11 % 4.397,64 € 
4 - Genehmigungsplanung 6 % 2.398,71 € 
5 - Ausführungsplaung 25 % 9.994,63 € 
6 - Vorbereitung der Vergabe 10 % 3.997,85 € 
7 - Mitwirkung der Vergabe 4 % 1.599,14 € 
8 - Objektüberwachung, Bauleitung 31 % 12.393,34 € 
9 - Objektbetreuung 3 % 1.199,36 € 
     
Gesamthonorar 100 % 39.978,53 € 

Fragen Sie bei dem Architekten Team 2P-raum® Ihr Honorarangebot nach den entsprechenden und gewünschten Leistungsphasen an.
Überblick unserer Leistungen aufgeführt in die einzelnen Leistungsphasen | hier als PDF downloaden |



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Architektur - Visualisierung in 3D

3D Visualisierung Architektur

Ab 199.- €/netto pro Bild - Ihre Planung in 3D 




Wir von 2P-raum® erstellen nach Ihren Vorgaben für sämtliche Bereiche der Architektur Ihre individuelle und saubere 3D Visualisierung in den unterschiedlichsten Qualitätsstufen von einfach bis hochauflösend.
Somit können wir für jedes Budget das passende für Sie anbieten.

Egal ob Sie privater, gewerblicher oder öffentlicher Bauherr sind. Fragen Sie einfach ein Angebot an, wir kümmern uns vertrauensvoll darum.
  • Wohnungsbau
  • Innenarchitektur
  • historische Bauten
  • Industriebauten
  • Städtebau
  • öffentliche Bauten
  • städtebauliche Ensembles
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  • Eigentumswohnanlagen
  • Hochhäuser
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Freitag, 26. August 2011

Architektenhaus Emmering_FFB

Architektenhaus Emmering_FFB

Design und Geradlinigkeit mit klassischem Satteldach


  • Wohnfläche 150m²
  • Nutzfläche 70m²
  • Gesamte Wohn-Nutzfläche 220m²
  • Baujahr 2009 - 2010
  • Baustil modern
  • Typ Wohnhaus
  • Energieverbrauch <60 KWh/(m²a)
  • Ökologie Stand 2009



Ziel und Wunsch der Bauherrschaft war, trotz einiger Vorgaben durch den Bebauungsplan, ein modernes, klar gegliedertes und lichtdurchflutetes Wohnhaus zu realisieren. Das Architekten Team von 2P-raum® hat bei diesem Bauvorhaben die Grundidee und den Entwurfsansatz ausgearbeitet und vorab mit der Gemeinde über die Genehmigungsfähigkeit diskutiert. Die Bauherrschaft war so begeistert und fand sich in diesem Konzept mehr als wieder. Ihre Wünsche sind zu 110% erfüllt und Sie fühlen sich in den richtigen Händen, so dass Sie nach kürzester Zeit die Leistungsphasen 1 - 4 sowie 6 und 7 beauftragten.

Die Bauausführung hat das schwäbische Familienunternehmen Lehner Haus in der ökologischen Holzbauweise getätigt.

Das angenehme Wohnklima und der geringe Energieverbrauch(<60 KWh/(m²a)) resultiert aus der Kombination der hochwärmegedämmten Holzständerbauweise und der perfekt aufeinander abgestimmten Heizungstechnik.
Somit bietet das Gesamtkonzept eine klare Architektur, die ökologisch und ökonomisch im Gleichgewicht ist.

Planen auch Sie mit uns - dem Architekten Team von 2P-raum® - wir realisieren Ihre Wohnträume!

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Dienstag, 23. August 2011

DIN 276 - Kosten im Hochbau

DIN 276 - Kosten im Hochbau

Wärend der Planung, Ausführung und des Betriebes sind die Baukosten auf unterschiedliche Weise zu ermitteln:

Vorplanung - Eine Kostenschätzung ist ausreichend um ein ungefähres Bild von Umfang und Kosten zu erlangen.

Entwurfsplanung - Eine Kostenberechnung ist erforderlich. Dazu werden das Leistungsverzeichnis und Einheitspreise verwendet.

Angebot(e) der Baufrima - Im Kostenangebot werden die Angebotspreise für die zu erwartenden Arbeiten zusammengestellt.

Schlußrechnung - In der Kostenfestellung werden die tatsächlichen Baukosten abgerechnet.

Wert der Anlage - Baupreissteigerungen und Abnützung verändern den Anlagenwert.

DIN 276 - Begriffe

Kosten im Hochbau
Kosten im Hochbau sind Aufwendungen für Güter, Leistungen und Abgaben, die für die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen notwendig sind.

Kostenplanung
Die Kostenplanung ist die Gesamtheit aller Maßnahmen der Kostenermittlung, der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung. Die Kostenplanung begleitet kontinuierlich alle Phasen der Baumaßnahme während der Planung und Ausführung. Sie befaßt sich systematisch mit den Ursachen und Auswirkungen der Kosten.

Kostenermittlung
Die Kostenermittlung ist die Vorausberechnung der entstehenden Kosten bzw. die Feststellung der tatsächlich entstandenen Kosten. Entsprechend dem Planungsfortschritt werden die folgenden Arten der Kostenermittlung unterschieden:

Kostenschätzung
Die Kostenschätzung ist eine überschlägige Ermittlung der Kosten. Siehe auch Details zur Kostenschätzung.

Kostenberechnung
Die Kostenberechnung ist eine angenäherte Ermittlung der Kosten. Siehe auch Details zur Kostenberechnung.

Kostenanschlag
Der Kostenanschlag ist eine möglichst genaue Ermittlung der Kosten.

Kostenfeststellung
Die Kostenfeststellung ist die Ermittlung der tatsächlich entstandenen Kosten. Siehe auch Details zur Kostenfeststellung.

Kostenkontrolle

Die Kostenkontrolle ist der Vergleich einer aktuellen mit einer früheren Kostenermittlung.

Kostensteuerung
Die Kostensteuerung ist das gezielte Eingreifen in die Entwicklung der Kosten, insbesondere bei Abweichungen, die durch Kostenkontrolle festgestellt worden sind.

Kostenkennwert
Ein Kostenkennwert ist ein Wert, der das Verhältnis von Kosten zu einer Bezugseinheit (z.B. Grundflächen oder Rauminhalte nach DIN 277 Teil 1 und 2 ) darstellt.

Kostengliederung
Die Kostengliederung ist die Ordnungsstruktur, nach der die Gesamtkosten einer Baumaßnahme in Kostengruppen unterteilt werden.

Kostengruppe
Eine Kostengruppe ist die Zusammenfassung einzelner, nach Kriterien der Planung oder des Projektablaufes zusammengehörender Kosten.

Gesamtkosten
Die Gesamtkosten sind die Kosten, die sich als Summe aus allen Kostengruppen ergeben.

DIN 277 - die einzelnen Flächen

Brutto-Grundfläche (BGF)
Die Brutto-Grundfläche ist die Summe der Grundflächen aller Grundrißebenen eines Bauwerkes. Nicht dazu gehören die Grundflächen von nicht nutzbaren Dachflächen und von konstruktiv bedingten Hohlrämen, z.B. in belüfteten Dächern oder über abgehängten Decken. Die Brutto-Grundfläche gliedert sich in Konstruktions-Grundfläche und Netto-Grundfläche.

Konstruktions-Grundfläche (KGF)

Die Konstruktions-Grundfläche ist die Summe der Grundflächen der aufgehenden Bauteile aller Grundrißebenen eines Bauwerkes, z.B. von Wänden, Stützen und Pfeilern. Zur Konstruktions-Grundfläche gehören auch die Grundflächen von Schornsteinen, nicht begehbaren Schächten, Türöffnungen, Nischen sowie Schlitzen.

Netto-Grundfläche (NGF)
Die Netto-Grundfläche ist die Summe der nutzbaren, zwischen den aufgehenden Bauteilen befindlichen Grundflächen aller Grundrißebenen eines Bauwerkes. Zur Netto-Grundfläche gehören auch die Grundflächen von freiliegenden Installationen und von fest eingebauten Gegenständen, z.B. von Öfen, Heizkörpern oder Tischplatten. Die Netto-Grundfläche, Funktionsfläche und Verkehrsfläche.

Nutzfläche (NF)
Die Nutzfläche ist derjenige Teil der Netto-Grundfläche, der der Nutzung der Bauwerkes aufgrund seiner Zweckbestimmung dient. Die Nutzfläche gliedert sich Hauptnutzfläche (HNF) und Nebennutzfläche (NNF).

Funktionsfläche (FF)
Die Funktionsfläche ist derjenige Teil der Netto-Grundfläche, der der Unterbringung zentraler betriebstechnischer Anlagen in einem Bauwerk dient. Sofern es die Zweckbestimmung eines Bauwerkes ist, eine oder mehrere betriebstechnische Anlagen unterzubringen, die der Ver- und Entsorgung anderer Bauwerke dienen, z.B. bei einem Heizhaus, sind die dafür erforderlichen Grundflächen jedoch Nutzfläche.

Verkehrsfläche (VF)
Die Verkehrsfläche ist derjenige Teil der Netto-Grundfläche, der dem Zugang zu den Rämen, dem Verkehr innerhalb des Bauwerkes und auch dem Verlassen im Notfall dient. Bewegungsflächen innerhalb von Rämen, die zur Nutz- und Funktionsfläche gehören, z.B. Gänge zwischen Einrichtungsgegenständen, zählen nicht zur Verkehrsfläche.

Brutto-Rauminhalt (BRI)

Der Brutto-Rauminhalt ist der Rauminhalt des Baukörpers, der nach unten von der Unterfläche der konstruktiven Bauwerkssohle und im übringen von den äußeren Begrenzungsflächen des Bauwerkes umschlossen wird. Nicht zum Brutto-Rauminhalt gehören die Rauminhalte von:
Fundamenten
Bauteilen, soweit sie für den Brutto-Rauminhalt von untergeordneter Bedeutung sind, z.B. Kellerlichtschächte, Außentreppen, Außenrampen, Eingangsüberdachungen und Dachgauben
untergeordneten Bauteilen wie z.B. konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge an den Außenflächen, auskragende Sonnenschutzanlagen, Lichtkuppeln, Schornsteinköpfe, Dachüberstände, soweit sie nicht Überdeckungen für Bereich b sind.

Netto-Rauminhalt (NRI)
Der Netto-Rauminhalt ist die Summe der Rauminhalte aller Räme, deren Grundflächen zur Netto-Grundfläche gehören.

Kostenermittlungsarten

Die Kostenermittlungen dienen:

    zur Information
    zur Planung der Finanzierung
    Kostenschätzung, zusammen mit Vorplanung, Gliederung nach Kostengruppen
    Kostenberechnung, als Grundlage der Finanzierung
    Kostenanschlag, zur Vergabeentscheidung, Grundlage für Kostenkontrolle
    Kostenfeststellung, tatsächlich entstandene Kosten, Fortschreibung des Kostenanschlages

Kostenschätzung
Nach HOAI hat die Kostenschätzung in der Leistungsphase 2 zu erfolgen. Die Genauigkeit einer Kostenschätzung sollte ± 30% betragen. Sie wird mit Hilfe von Kostenkennwerten (Erfahrungswerten) durchgeführt.
Die erste Ebene der Kostengliederung, die Kostengruppen, muß erstellt werden. Die Ermittlung der Gesamtkosten erfolgt nach diesen Kostengruppen. Mengen und Preise werden hierbei geschätzt.
Definiert in DIN 276.

Kostenberechnung
Die Kostenberechnung dient als Grundlage für die Entscheidung über die Entwurfsplanung.
Die 2. Ebene der Kostengliederung wird ausgearbeitet, aus der Planung werden die Mengen ermittelt, die Preise werden geschätzt. Die Genauigkeit der Kostenberechnung liegt bei ± 23%.
Die anrechenbaren Kosten der Leistungsphasen 1 -4 der HOAI werden in der Regel auf Grundlage der Kostenberechnung ermittelt
Definiert in DIN 276.

Kostenanschlag
Der Kostenanschlag dient der Bestimmung voraussichtlicher Baukosten. Es sind jedoch erfahrungsgemäß 5-10% Nachtragssumme zu erwarten.
Verwendet werden die aus den Planungsunterlagen ermittelten Mengen mit den angebotenen Preisen. Die Kostengliederung sollte mindestens 3 Ebenen umfassen.

Kostenfeststellung
Die Kostenfeststellung
ist Grundlage für die Ermittlung der entstandenen Kosten, sie wird auf Basis geprüfter Abrechnungsbelege, Planungsunterlagen, Aufmaße und Abnahmeprotokolle erstellt. Die Gliederung umfaßt 2 Ebenen. Die Mengen sind belegt und die Preise bekannt.
Grundlage für die anrechenbaren Kosten der Leistungsphasen 5-9 der HOAI
Definiert in DIN 276.
Quelle: Bauingenieurseite - Kosten im Hochbau / DIN 276 & 277

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Brauche ich einen Architekten? - Was verdient ein Architekt?

Brauche ich einen Architekten? - Was verdient ein Architekt?

Brauche ich einen Architekten?
Ganz klar: ohne Architekten geht es nicht!
Architekten arbeiten als Ideengeber, Planer und Berater des Bauherrn.
Dabei werden die Gestaltung, Funktionalität, Umweltverträglichkeit im Dialog mit den Bauherrn umgesetzt und die Einhaltung der Kosten und Termine sichergestellt. Architekten sprechen auch mit den Fachplanern, koordinieren und kontrollieren die Bauausführung. Als Treuhänder des Bauherrn vertreten sie ausschliesslich die Interessen des Bauherrn gegenüber Behörden, Firmen und Handwerkern und sind unabhängig gegenüber wirtschaftlichen Interessen von Dritten.
Der Architekt stellt dem Bauherrn sein gesamtes, durch Ausbildung und Erfahrung erworbenes Wissen zur Verfügung. Die Berufsbezeichnung "Architekt" ist durch das jeweilige Architektengesetz der Länder geschützt, danach darf nur der sich Architekt nennen, der bei einer Achitektenkammer des zuständigen Bundeslandes in die Architektenliste eingetragen ist. Eine solche Eintragung setzt normalerweise voraus, dass der Antragsteller ein Architekturstudium mit Examen abgeschlossen hat und je nach Bundesland zwei bis drei Jahre praktisch planerische Tätigkeit in einem Architekturbüro absolviert hat.

Was verdient ein Architekt?
Architektenhonorare werden nicht frei ausgehandelt sondern sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gesetzlich geregelt.
Die Höhe des Honorars wird nach dem Umfang der Architektenleistung, den anrechenbaren Baukosten und der Schwierigkeit der Bauaufgabe berechnet.
Quelle: VDA - Verband Deutscher Architekten
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Das Fertighaus - Planen, Angebote, Bauen, Firmen

Das Fertighaus - Planen, Angebote, Bauen, Firmen

Die angebotenen Preise sind sehr genau zu prüfen. Meist sind die "Werbungs-" Preise ohne Malerarbeiten in den Innenräumen, ohne Bodenbeläge, mit einer preiswerten Gasheizung. Mit scheinbar günstigen Preise werden Sie als potenzielle Kunden an den Tisch gelockt.
Daher sollten Sie sich immer zu den angebotenen Preisen die Planung geben lassen. Ganz wichtig die dazugehörige Bau- und Leistungsbeschreibung (Tipp: PDF v. BM f. Verkehr, Bau- und Wohnwesen) . Dort steht alles drin, was enthalten ist und was nicht.

Wichtiges zum Thema Fertighaus und Fertighaus Angebot

Achtung! Ein genaues Angebot inkl. Bau- und Leistungsbeschreibung darf nicht nur ein paar Seiten umfassen.
Im Angebots-Umfang eines Wohnhauses sind sehr viele Gewerke notwendig und diese sollten Sie verstehen und genau kontrollieren. Nur schriftliche Vereinbarungen sind relevant. Mündliche Aussagen sind später nichts wert.
Angebote für ein Fertighaus umfassen aus meiner langjährigen Erfahrung mindestens 20 Seiten. Bei gewissen Häusern und Ausführungen sogar bis zu 100 Seiten. Sie dürfen zu recht skeptisch sein, wenn Ihnen nur wenige Blätter vorgelegt werden.

Checkliste

  1. keine mündlichen Zusagen
  2. nur schriftliche Vereinbarungen
  3. Angebot mind. 20 Seiten, teilweise 100 Seiten
  4. eventuelle kompetenten Fachmann hinzunehmen
  5. Vorsicht wenn nur ein paar Unterlagen vorgelegt werden
  6. Bau- und Leistungsbeschreibung
  7. Werbungsangebote können z. B. Malerarbeiten, Bodenbeläge auslassen

Planen Sie ein energieeffizientes Holz-Fertighaus?

Wenn Sie ein hochwertiges, modernes und energieeffizientes Holz-Fertighaus planen und bauen wollen, dann stellen Sie sich zu Beginn sicherlich einige folgender Fragen:
  • Welcher Fertighaushersteller ist der passende für mich?
  • Was kostet ein Fertighaus überhaupt?
  • Kann ich frei geplante Architektenpläne mit einem Fertighausanbieter umsetzen?
  • Wo können meine persönlichen Wünsche und Vorgaben am Besten umgesetzt werden?
  • Bei welchem Anbieter und wie holen ich Fertighausangebote ein?
  • Ist mein Angebot komplett oder fehlen diverse Leistungen?
  • Wie kann ich die Angebote vergleichen - oder kann ich diese überhaupt vergleichen?

Fertighaus sicher und günstig mit dem Architekten planen

Wir vom Architekten Team von 2P-raum® können Ihnen diese Fragen beantworten, Sie beraten und Ihr (Traum) Haus zusammen mit Ihnen planen.
Wir haben fundierte und mehrjährige Erfahrung in der Fertighausbranche und kennen eine Vielzahl namhafter und guter Fertighaushersteller. Hinsichtlich der Planung und Umsetzung eines Fertighauses stehen wir Ihnen zuverlässig und zeitnah persönlich zu Seite

Zunächst wollen wir auf die anfänglichen Fragen eingehen und Ihnen die entsprechenden Antworten geben.
  • welcher Fertighaushersteller der passende für Sie ist, ist abhängig von dem was Sie wollen - welche Architektur / Baustil gefällt Ihnen, wie energieeffizient wollen Sie bauen, welche Ansprüche stellen Sie, wollen Sie komplett schlüsselfertig bauen lassen oder kommt Eigenleistung in Frage - dann können wir gemeinsam die passenden Firmen für Sie angehen.
  • Was ein Fertighaus kostet ist unteranderem von zuvor aufgeführten Punkten abhängig. Als Anhaltspunkt können wir Ihnen aber schon mal folgendes angeben: ein Ausbauhaus können Sie ab ca. 1.100€ / m² bekommen ein gutes schlüsselfertiges Fertighaus bekommen Sie ab ca. 1.500€ / m² - ca. 2.500€ / m². Sehr stark abhängig von der Qualität, der Hochwertigkeit der verwendeten Materialien wie auch der Innenausstattung. Vergleichsweise mit einem Auto, diese können Sie in einer Grundausstattung erhalten, aber auch erheblich teurer als Vollausstattung - beim Wohnhaus ist es genau das selbe!
  • Selbstverständlich können Sie bei nahezu allen guten Fertighausherstellern frei nach Ihren Wünschen, Vorstellungen und Vorgaben Architektenplanungen z.B. von uns - Architekten Team von 2P-raum® - umsetzen lassen.
  • Wo Ihre persönlichen Wünsche am Besten umgesetzt werden können, ist in erster Linie wie auch zuvor schon beschrieben von Ihren Vorgaben abhängig - aber wir können Ihnen sagen, es gibt für fast alle noch so extravaganten Wünsche, die passende Firma.
  • Bei welchem Anbieter Sie / Wir Angebote einholen ist wiederum sehr abhängig von den zuvor aufgeführten Punkten.
  • Ob Ihr Fertighausangebot alle benötigten und auch gewünschten Leistungen enthält, können wir Ihnen innerhalb kürzester Zeit nach Durchsicht dieser sagen. Meist sind die Angebot ab Oberkante Kellerdecke oder Bodenplatte, daher ist darauf zu achten ob und wie ein Keller angeboten wird und was ist mit dem benötigten Innenausbau?
  • Wie und ob Sie die Angebote vergleichen können ist eine gute Frage: Ja wir können es für Sie! Allein Fertighausangebote zu vergleichen, ohne diverses Hintergrundwissen zu haben und meist auf unterschiedliche Planungen ist für einen nicht Baufachmann sehr schwierig. Glauben Sie uns dies, wir haben auch Bauherren die beruflich ebenfalls im Baubereich tätig sind und selbst für Sie war es sehr schwierig und anstrengend ein gleichen Nennen zu finden.

Unser Tipp von 2p-raum.de

Planen Sie das Wohnhaus nach Ihren Wünschen und Vorstellungen mit einem Architekten und lassen Sie sich anfänglich noch offen mit welchem Fertighausunternehmen Sie bauen werden!

Ihr Architekt, z.B. wir vom Architekten Team von 2P-raum® aus München, plant Ihr (Traum) Haus. Sie sind dann nicht an eine bestimmte Fertighausfirma gebunden. Denn wenn eine Firma ein Wohnhaus auf Ihr Grundstück und nach Ihren Vorgaben planen soll, wird dieses Ihnen auch einen Planungsauftrag vorlegen.
 
Also wieso an eine bestimmte Firma binden?  Sie können sich entspannt eine neutrale Planung erstellen lassen und zahlen nur einmal. Auf dieser Grundlage können Sie dann das beste Angebot einholen.

Planen auch Sie Ihr individuelles und persönliches (Traum) Fertighaus mit uns, dem Architekten Team von 2P-raum®  


Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl - im Bebauungsplan

Das verraten zwei wichtige Zahlen - Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl - im Bebauungsplan:

Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel Grundfläche man versiegeln darf mit Haus, Garage und Zufahrt - z.B. GRZ 0,4 erlaubt auf einem Grundstück von 500m² eine überbaubare Fläche von 200m² (0,4 x 500m² = 200m²)

Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die erlaubte Fläche aller Vollgeschosse an - z.B. GFZ 0,5 erlaubt auf einem Grundstück von 500m² eine gesamte Geschossfläche aller Vollgeschosse von 250m² (0,5 x 500m² = 250m²)

Und welche Grundstücksgröße benötigen Sie ca.?

Für frei stehende Häuser sind Grenzabstände vorgeschrieben. Es empfiehlt sich daher ein Grundstück mit mindestens 400m² - besser 500m² Fläche zu erwerben, da natürlich auch der Platz der Garage, Terrassen und Zufahrten berücksichtigt werden muss.

Doppelhäuser haben eine gemeinsame Zwischenwand - die Bautechnisch aber von einander getrennt sein sollte (Schallübertrag) - daher kann das Grundstück etwa mit 350m² gut ausreichen.

Ein Reihenhaus gliedert sich an zwei Nachbargebäude an und hat daher "nur" einen Vorgartenbereich und meist einen Südgarten. Das Grundstück reicht somit mit ca. 200m² aus. Somit haben Sie bei einem Reihenhaus die halben Grundstückkosten zu einem frei stehenden Einfamilienhaus.

 

Auszug und Überblick aus dem Gesetzestext der BauNVO:

§ 16 Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung

(1) Wird im Flächennutzungsplan das allgemeine Maß der baulichen Nutzung dargestellt, genügt die Angabe der Geschoßflächenzahl, der Baumassenzahl oder der Höhe baulicher Anlagen.
 
(2) Im Bebauungsplan kann das Maß der baulichen Nutzung bestimmt werden durch Festsetzung
1. der Grundflächenzahl oder der Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen,

2. der Geschoßflächenzahl oder der Größe der Geschoßfläche, der Baumassenzahl oder der Baumasse,

3. der Zahl der Vollgeschosse,

4. der Höhe baulicher Anlagen.

 

(3) Bei Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung im Bebauungsplan ist festzusetzen

1. stets die Grundflächenzahl oder die Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen,

2. die Zahl der Vollgeschosse oder die Höhe baulicher Anlagen, wenn ohne ihre Festsetzung öffentliche Belange, insbesondere das Orts- und Landschaftsbild, beeinträchtigt werden können.


 
(4) Bei Festsetzung des Höchstmaßes für die Geschoßflächenzahl oder die Größe der Geschoßfläche, für die Zahl der Vollgeschosse und die Höhe baulicher Anlagen im Bebauungsplan kann zugleich ein Mindestmaß festgesetzt werden. Die Zahl der Vollgeschosse und die Höhe baulicher Anlagen können auch als zwingend festgesetzt werden.
 
(5) Im Bebauungsplan kann das Maß der baulichen Nutzung für Teile des Baugebiets, für einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile und für Teile baulicher Anlagen unterschiedlich festgesetzt werden; die Festsetzungen können oberhalb und unterhalb der Geländeoberfläche getroffen werden.
 
(6) Im Bebauungsplan können nach Art und Umfang bestimmte Ausnahmen von dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung vorgesehen werden.

 

§ 17 Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung

(1) Bei der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung nach § 16 dürfen, auch wenn eine Geschoßflächenzahl oder eine Baumassenzahl nicht dargestellt oder festgesetzt wird, folgende Obergrenzen nicht überschritten werden:

 

1 2 3 4
Baugebiet Grundflächenzahl

(GRZ)
Geschoßflächenzahl

(GFZ)
Baumassenzahl

(BMZ)
in Kleinsiedlungsgebieten (WS) 0,2 0,4 -
in reinen Wohngebieten (WR)

allgem. Wohngebieten (WA)

Ferienhausgebieten
0,4 1,2 -
in besonderen Wohngebieten (WB) 0,6 1,6 -
in Dorfgebieten (MD)

Mischgebieten (MI)
0,6 1,2 -
in Kerngebieten (MK) 1,0 3,0 -
in Gewerbegebieten (GE)

Industriegebieten (GI)

sonstigen Sondergebieten
0,8 2,4 10,0
in Wochenendhausgebieten 0,2 0,2 -

 

(2) Die Obergrenzen des Absatzes 1 können überschritten werden, wenn

1. besondere städtebauliche Gründe dies erfordern,

2. die Überschreitungen durch Umstände ausgeglichen sind oder durch Maßnahmen ausgeglichen werden, durch die sichergestellt ist, daß die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden und die Bedürfnisse des Verkehrs befriedigt werden, und

3. sonstige öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Dies gilt nicht für Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete.

(3) In Gebieten, die am 1. August 1962 überwiegend bebaut waren, können die Obergrenzen des Absatzes 1 überschritten werden, wenn städtebauliche Gründe dies erfordern und sonstige öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 ist entsprechend anzuwenden.

 
Quelle: www.gesetze-im-internet.de | Bundesministerium der Justiz
 
Mit diesem hilfreichen Berechnungsprogramm vom ImmobilienScout24 können Sie unter Betracht Ihrer vorgegebenen GRZ und GFZ die maximal erzielbare Wohnfläche schnell und einfach erfahren | zur Berechnung |
 

Architekten Leistungsphasen - 2P-raum®

 

Die einzelnen Architekten Leistungsphasen* - 2P-raum® - im Überblick:

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

  1. Klären der Aufgabenstellung


  2. Beraten zum gesamten Leistungsbedarf


  3. Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter


  4. Zusammenfassen der Ergebnisse

 

Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)


  1. Analyse der Grundlagen


  2. Abstimmen der Zielvorstellungen (Randbedingungen, Zielkonflikte)


  3. Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs (Programmziele)


  4. Erarbeiten eines groben Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, zum Beispiel versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen, gegebenenfalls mit erläuternden Angaben


  5. Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter


  6. Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen und landschaftsökologischen Zusammenhänge


  7. Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit


  8. Kostenschätzung nach DIN 276


  9. Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse

 

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)


  1. Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (zum Beispiel hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energie) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf


  2. Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter


  3. Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, zum Beispiel durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens 1/100 oder 1/200)


  4. Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit


  5. Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht


  6. Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen

 

Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung


  1. Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden


  2. Einreichen dieser Unterlagen


  3. Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

 

Leistungsphase 5: - führt 2P-raum nicht direkt aus! Wird von dem entsprechenden Generalunternehmen / Fertighausunternehmen ausgeführt. Wir bieten Ihnen gern auf Anfrage eine gestalterische Durchsicht der Werkplanung an, um sicherzustellen, dass alle gestalterischen Elemente und das Design in den zuvor ausgearbeiteten LP 1 – LP 4 beachtet wurden.

 

Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe


  1. Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter


  2. Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen


  3. Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten

 

Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe


  1. Zusammenstellen der Vergabe- und Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche


  2. Einholen von Angeboten


  3. Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels


  4. Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken


  5. Verhandlung mit Bietern / Bauunternehmen


  6. Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote


  7. Kostenkontrolle


  8. Mitwirken bei der Auftragserteilung

 

Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)Bitte beachten - Die Leistungsphase 8 wird vom Generalunternehmer / Fertighausunternehmen übernommen und ausgeführt - wir vom Architektenteam 2P-raum® bieten Ihnen aber gern auf Anfrage die künstlerische und gestalterische Oberleitung an!

künstlerische und gestalterische Oberleitung:


  • Überwachung der Bauherstellung hinsichtlich des Entwurfes


  • Abklärung von gestalterischen Einzelheiten während der Bauphase

wichtig hierzu ist:

  • Die in Anlage 11 zu den §§ 33 und 38 Absatz 2 (HOAI 2009) aufgeführten Leistungen in der Leistungsphase 8 sind nicht Bestandteil der künstlerischen Oberleitung und werden in der Regel durch den Generalunternehmer oder die Bau- / Fertighausfirma ausgeführt und übernommen. Somit liegen auch sämtliche Haftungen und Rechtsansprüche bei den Generalunternehmern oder der Bau- / Fertighausfirma.

 

Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation – führt 2P-raum nicht direkt aus! Wird von dem entsprechenden Bauunternehmen ausgeführt.

 

Das Architekten Team 2P-raum® ist Mitglied in:

 

Bayerische Architektenkammer – VDA Verband Deutscher Architekten – DHV Deutscher Holzfertigbau Verband

 

* HOAI 2009 – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der Fassung vom 17.08.2009

Was kostet ein Wohnhaus, Einfamilienhaus, Architektenhaus... pro m², pro m³

Was kostet ein Wohnhaus, Einfamilienhaus, Architektenhaus... pro m² - pro m³?

Das ist eine Gute Frage - Gegenfrage: was kostet ein Auto?

Sie sehen schon auf was wir hinaus wollen. Wir bekommen fast täglich die Frage, was kostet ein Haus?

Um eine genaue Antwort geben zu können, benötigen wir als Architekten so einige Daten und Angaben von Ihnen als Bauherr.

  • Wo wollen Sie bauen?
  • Wie wollen Sie bauen?
  • Was haben Sie für ein Grundstück - eben, am Hang, im Grundwasser oder auf Fels?
  • Was für eine Inneneinrichtung wünschen Sie?
  • Was für eine Heizungstechnik kommt in Frage?
  • Was für einen Baustoff streben Sie an oder ist Ihre Vorliebe?
  • Welches KfW Energie Effizienzhaus wünschen Sie?
  • Wieviel Glasanteil soll Ihr Wohnhaus haben?
  • ...

Es sind so einige Einzelpunkte die auf die Baukosten einen größeren wie auch kleineren Einfluß haben. Was wir trotz allem schon mal als guten Anhaltspunkt für Sie angeben können, sind ca. 1.500€ - 1.800€ / m² für ein Wohnhaus in guter Ausstattung exkl. Architektenleistungen.

Für ein sehr hochwertiges, ökologisches und nachhaltiges Wohnhaus liegen die Preise bei ca. 1.700€ - 2.500€ / m² je nach Ausstattung und Ausführung exkl. Architektenleistungen.

Der bessere Wert für die Baukosten ist allerdings Euro / Kubikmeter (€ / m³) - da hierbei die gesamte Gebäudekubatur beachtet wird und nicht nur die der Fläche in m². Hierfür kann als guter Anhaltspunkt ein Wert von ca. 300€ - 375€ / m³ für ein Effizienzhaus nach EnEV 2009 und ca. 375€ - 450€ / m³ für ein Effizienzhaus 55 exkl. Architektenleistungen angesetzt werden.

Selbstverständlich sind günstigere wie auch teurere Ausführungen jederzeit umsetztbar - es hängt dabei sehr viel von den örtlichen Gegebenheiten, dem Planungskonzept wie auch Ihren Wünschen und Vorstellungen ab.

Sprechen Sie mit dem Architekten Team 2P-raum®, wir beraten Sie von Anfang an persönlich.

 

 

Die individuelle Planung mit dem Architekten wird allgemein nach der HOAI ermittelt (Architekten Honorar).

Die folgende Beispielrechnung zeigt Ihnen wie das Honorar nach der HOAI 2009 ermittelt wird.

Beispielberechnung:

  • Einfamilienhaus Honorarzone 3 (durchschnittliche Planungsanforderungen)
  • Anrechenbare Kosten des Gebäudes 375.000 €
  • Keine besonderen Leistungen
  • Mindestsatz 
  • Honorarangaben in € / netto
Leistungsphase Prozensatz Honorar
1 - Grundlagenermittlung 3 % 1.199,36 € 
2 - Vorplanung 7 % 2.798,50 € 
3 - Entwurfsplanung 11 % 4.397,64 € 
4 - Genehmigungsplanung 6 % 2.398,71 € 
5 - Ausführungsplaung 25 % 9.994,63 € 
6 - Vorbereitung der Vergabe 10 % 3.997,85 € 
7 - Mitwirkung der Vergabe 4 % 1.599,14 € 
8 - Objektüberwachung, Bauleitung 31 % 12.393,34 € 
9 - Objektbetreuung 3 % 1.199,36 € 
     
Gesamthonorar 100 % 39.978,53 € 

 

Fragen Sie bei dem Architekten Team 2P-raum® Ihr Honorarangebot nach den entsprechenden und gewünschten Leistungsphasen an.

Überblick unserer Leistungen aufgeführt in die einzelnen Leistungsphasen | hier als PDF downloaden |

 

 

 

Donnerstag, 18. August 2011

Architekten Leistungsphasen - 2P-raum®

 

Die einzelnen Architekten Leistungsphasen* - 2P-raum® - im Überblick:

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

  1. Klären der Aufgabenstellung


  2. Beraten zum gesamten Leistungsbedarf


  3. Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter


  4. Zusammenfassen der Ergebnisse

 

Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)


  1. Analyse der Grundlagen


  2. Abstimmen der Zielvorstellungen (Randbedingungen, Zielkonflikte)


  3. Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs (Programmziele)


  4. Erarbeiten eines groben Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, zum Beispiel versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen, gegebenenfalls mit erläuternden Angaben


  5. Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter


  6. Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen und landschaftsökologischen Zusammenhänge


  7. Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit


  8. Kostenschätzung nach DIN 276


  9. Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse

 

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)


  1. Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (zum Beispiel hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energie) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf


  2. Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter


  3. Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, zum Beispiel durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens 1/100 oder 1/200)


  4. Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit


  5. Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht


  6. Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen

 

Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung


  1. Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden


  2. Einreichen dieser Unterlagen


  3. Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

 

Leistungsphase 5: - führt 2P-raum nicht direkt aus! Wird von dem entsprechenden Generalunternehmen / Fertighausunternehmen ausgeführt. Wir bieten Ihnen gern auf Anfrage eine gestalterische Durchsicht der Werkplanung an, um sicherzustellen, dass alle gestalterischen Elemente und das Design in den zuvor ausgearbeiteten LP 1 – LP 4 beachtet wurden.

 

Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe


  1. Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter


  2. Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen


  3. Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten

 

Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe


  1. Zusammenstellen der Vergabe- und Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche


  2. Einholen von Angeboten


  3. Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels


  4. Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken


  5. Verhandlung mit Bietern / Bauunternehmen


  6. Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote


  7. Kostenkontrolle


  8. Mitwirken bei der Auftragserteilung

 

Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)Bitte beachten - Die Leistungsphase 8 wird vom Generalunternehmer / Fertighausunternehmen übernommen und ausgeführt - wir vom Architektenteam 2P-raum® bieten Ihnen aber gern auf Anfrage die künstlerische und gestalterische Oberleitung an!

künstlerische und gestalterische Oberleitung:


  • Überwachung der Bauherstellung hinsichtlich des Entwurfes


  • Abklärung von gestalterischen Einzelheiten während der Bauphase

wichtig hierzu ist:

  • Die in Anlage 11 zu den §§ 33 und 38 Absatz 2 (HOAI 2009) aufgeführten Leistungen in der Leistungsphase 8 sind nicht Bestandteil der künstlerischen Oberleitung und werden in der Regel durch den Generalunternehmer oder die Bau- / Fertighausfirma ausgeführt und übernommen. Somit liegen auch sämtliche Haftungen und Rechtsansprüche bei den Generalunternehmern oder der Bau- / Fertighausfirma.

 

Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation – führt 2P-raum nicht direkt aus! Wird von dem entsprechenden Bauunternehmen ausgeführt.

 

Das Architekten Team 2P-raum® ist Mitglied in:

 

Bayerische Architektenkammer – VDA Verband Deutscher Architekten – DHV Deutscher Holzfertigbau Verband

 

* HOAI 2009 – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der Fassung vom 17.08.2009

Mittwoch, 17. August 2011

Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl - im Bebauungsplan

Das verraten zwei wichtige Zahlen - Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl - im Bebauungsplan:

Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel Grundfläche man versiegeln darf mit Haus, Garage und Zufahrt - z.B. GRZ 0,4 erlaubt auf einem Grundstück von 500m² eine überbaubare Fläche von 200m² (0,4 x 500m² = 200m²)

Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die erlaubte Fläche aller Vollgeschosse an - z.B. GFZ 0,5 erlaubt auf einem Grundstück von 500m² eine gesamte Geschossfläche aller Vollgeschosse von 250m² (0,5 x 500m² = 250m²)

Und welche Grundstücksgröße benötigen Sie ca.?

Für frei stehende Häuser sind Grenzabstände vorgeschrieben. Es empfiehlt sich daher ein Grundstück mit mindestens 400m² - besser 500m² Fläche zu erwerben, da natürlich auch der Platz der Garage, Terrassen und Zufahrten berücksichtigt werden muss.

Doppelhäuser haben eine gemeinsame Zwischenwand - die Bautechnisch aber von einander getrennt sein sollte (Schallübertrag) - daher kann das Grundstück etwa mit 350m² gut ausreichen.

Ein Reihenhaus gliedert sich an zwei Nachbargebäude an und hat daher "nur" einen Vorgartenbereich und meist einen Südgarten. Das Grundstück reicht somit mit ca. 200m² aus. Somit haben Sie bei einem Reihenhaus die halben Grundstückkosten zu einem frei stehenden Einfamilienhaus.

 

Auszug und Überblick aus dem Gesetzestext der BauNVO:

§ 16 Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung

(1) Wird im Flächennutzungsplan das allgemeine Maß der baulichen Nutzung dargestellt, genügt die Angabe der Geschoßflächenzahl, der Baumassenzahl oder der Höhe baulicher Anlagen.
 
(2) Im Bebauungsplan kann das Maß der baulichen Nutzung bestimmt werden durch Festsetzung
1. der Grundflächenzahl oder der Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen,

2. der Geschoßflächenzahl oder der Größe der Geschoßfläche, der Baumassenzahl oder der Baumasse,

3. der Zahl der Vollgeschosse,

4. der Höhe baulicher Anlagen.

 

(3) Bei Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung im Bebauungsplan ist festzusetzen

1. stets die Grundflächenzahl oder die Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen,

2. die Zahl der Vollgeschosse oder die Höhe baulicher Anlagen, wenn ohne ihre Festsetzung öffentliche Belange, insbesondere das Orts- und Landschaftsbild, beeinträchtigt werden können.


 
(4) Bei Festsetzung des Höchstmaßes für die Geschoßflächenzahl oder die Größe der Geschoßfläche, für die Zahl der Vollgeschosse und die Höhe baulicher Anlagen im Bebauungsplan kann zugleich ein Mindestmaß festgesetzt werden. Die Zahl der Vollgeschosse und die Höhe baulicher Anlagen können auch als zwingend festgesetzt werden.
 
(5) Im Bebauungsplan kann das Maß der baulichen Nutzung für Teile des Baugebiets, für einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile und für Teile baulicher Anlagen unterschiedlich festgesetzt werden; die Festsetzungen können oberhalb und unterhalb der Geländeoberfläche getroffen werden.
 
(6) Im Bebauungsplan können nach Art und Umfang bestimmte Ausnahmen von dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung vorgesehen werden.

 

§ 17 Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung

(1) Bei der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung nach § 16 dürfen, auch wenn eine Geschoßflächenzahl oder eine Baumassenzahl nicht dargestellt oder festgesetzt wird, folgende Obergrenzen nicht überschritten werden:

 

1 2 3 4
Baugebiet Grundflächenzahl

(GRZ)
Geschoßflächenzahl

(GFZ)
Baumassenzahl

(BMZ)
in Kleinsiedlungsgebieten (WS) 0,2 0,4 -
in reinen Wohngebieten (WR)

allgem. Wohngebieten (WA)

Ferienhausgebieten
0,4 1,2 -
in besonderen Wohngebieten (WB) 0,6 1,6 -
in Dorfgebieten (MD)

Mischgebieten (MI)
0,6 1,2 -
in Kerngebieten (MK) 1,0 3,0 -
in Gewerbegebieten (GE)

Industriegebieten (GI)

sonstigen Sondergebieten
0,8 2,4 10,0
in Wochenendhausgebieten 0,2 0,2 -

 

(2) Die Obergrenzen des Absatzes 1 können überschritten werden, wenn

1. besondere städtebauliche Gründe dies erfordern,

2. die Überschreitungen durch Umstände ausgeglichen sind oder durch Maßnahmen ausgeglichen werden, durch die sichergestellt ist, daß die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden und die Bedürfnisse des Verkehrs befriedigt werden, und

3. sonstige öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Dies gilt nicht für Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete.

(3) In Gebieten, die am 1. August 1962 überwiegend bebaut waren, können die Obergrenzen des Absatzes 1 überschritten werden, wenn städtebauliche Gründe dies erfordern und sonstige öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 ist entsprechend anzuwenden.

 
Quelle: www.gesetze-im-internet.de | Bundesministerium der Justiz
 
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