Freitag, 19. November 2010

Dachgeschossausbau

Wer Grundstückskosten sparen und das Dachgeschoss nicht nur als Stauraum nutzen will, der kann hier weiteren kostbaren Wohnraum schaffen.
Wichtiger Bestandteil jedes gut geplanten Dachgeschossausbaus: eine gute Belichtung des Wohnraums, der direkt an den Himmel grenzt.
Natürliches Licht ist Grundvoraus-setzung, damit Räume unterm Dach wohnlich wirken und zum Aufenthalt einladen. Individuelle Bedürfnisse und Wünsche der Bauherren sind dabei nicht alleine ausschlaggebend - auch baurechtliche Bestimmungen wollen eingehalten werden.
Genehmigungspflichtig sind laut Landesbauordnungen der Bundesländer alle wesentlichen Änderungen am Äußeren eines Gebäudes, also auch Aufbauten wie Gauben- und Giebelfenster, die zur Belichtung des Dachgeschosses über senkrechte Flächen dienen. Dachflächenfenster dagegen sind nur im Bereich des Denkmalschutzes genehmigungspflichtig. Diese Lichtöffnungen liegen in der geneigten Dachebene und werden meist zwischen zwei Sparren eingebaut.
Je nach Bundesland muss die Fensterlichtfläche ein Achtel bis ein Zehntel der Wohnfläche betragen. Achtung: Auch die Berechnung der Wohnfläche wird in den Landesbauordnungen unterschiedlich gehandhabt. In der Regel gilt aber: Unter einer Raumhöhe von 1,50 Meter werden die Flächen nicht angerechnet.
Größere Gesamtlichtflächen sind erforderlich unter anderem bei getönten Scheiben, gegenüber liegender Bebauung und besonderen Raumtiefen. Soll das Dachgeschoss als Arbeitsstätte dienen, gilt überdies die Arbeitsstättenverordnung.

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