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Freitag, 19. November 2010
Geschossflächenzahl (GFZ)
Die Geschossflächenzahl (GFZ) drückt aus, welches Verhältnis aller Geschossflächen eines Gebäudes zur Grundstücksfläche maximal zulassig ist. Die zulässige Geschossfläche wird wie folgt berechnet: zulässige Geschossfläche = Grundstücksfläche x GFZ.
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