Die Rechtsprechung geht davon aus, dass jeder Bauherr weiß: Sobald ein Architekt in Aktion tritt, darf er Geld verlangen. Bitten Sie daher den Architekten um eine Auskunft - auch unverbindlich -, schließen Sie einen stillschweigenden Architektenvertrag mit Ihm ab. Unklarheiten vermeiden Sie, wenn Sie beim Erstkontakt schriftlich fixieren, welche Leistung Sie kostenfrei (nicht unverbindlich) in Anspruch nehmen können und welche nicht.
Architekten arbeiten auf Honorarbasis nach der Architekten HOAI 2009 - ein Beispielhonorar ist | hier | für Sie dargestellt.
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