Donnerstag, 11. November 2010

Das KfW-Effizienzhaus - Energieeffizient Bauen (153)

KfW-Effizienzhaus - Energieeffizient Bauen (153)

Finanzierung des energetisch hochwertigen Neubaus von Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes"
Der Begriff Effizienzhaus ist ein Qualitätszeichen, das von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der KfW entwickelt wurde.
Die KfW nutzt dieses Qualitätszeichen im Rahmen ihrer Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren - KfW-Effizienzhaus.
Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau (siehe Referenzgebäude) nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf.
Für die Inanspruchnahme der Förderprogramme der KfW ist neben dem Jahresprimärenergiebedarf (Qp) auch der Wert des spezifischen Transmissionswärmeverslust (HT') des Gebäudes relevant.

Seit dem 01. Juli 2010 gelten neue Regelungen!

Es werden auf Grundlage der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV2009) drei unterschiedliche Niveaus gefördert:
  • KfW-Effizienzhaus 40
  • KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus
  • KfW-Effizienzhaus 70
Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.

KfW-Effizienzhaus 40

KfW-Effizienzhäuser 40 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 40 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 55 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.

KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus

KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 55 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 70 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
Passivhaus: Gefördert werden in der Programmvariante auch Gebäude, deren Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) nicht mehr als 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche (AN) und der Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nach PHPP nicht mehr als 15 kWh pro m2 Wohnfläche betragen.

KfW-Effizienzhaus 70

KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 85 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen