Freitag, 19. November 2010

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, in der geläufigen Kurzfassung Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genannt, soll gemäß der Legaldefinition seines § 1 Abs. 1 „die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen fördern“.
 
 
Es dient dem Klima- und Umweltschutz und gehört zu einer ganzen Reihe gesetzlicher Maßnahmen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle und Kernkraftwerken verringert werden soll.
Das deutsche EEG gilt als Erfolgsgeschichte des Modells der Einspeisevergütung und wurde von 47 Staaten übernommen. Seine Zweckdienlichkeit für die Zielerreichung des Klimaschutzes ist jedoch wegen des gleichzeitigen weltweiten Kohlendioxid-Zertifikatehandel umstritten.
 
Eine vom deutschen Bundestag am 6. Juni 2008 beschlossene neue und erweiterte Fassung ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

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