Freitag, 19. November 2010

Baubehörde

In der Regel ist für Anträge und Auskünfte die untere Baubehörde zuständig!
Die Untere Baubehörde ist auf der Gemeindeebene oder bei zu kleinen Gemeinden auf der Kreisebene angesiedelt. Sie ist die erste anzusprechende Bauaufsichtsbehörde für Sie. Bei ihr holen Sie sich Informationen rund um Ihr Bauvorhaben und stellen den Bauantrag. Bauämter sind in der Regel unterteilt in Ämter mit verschiedenen Schwerpunkten. So kümmert sich das Planungsamt um die Bauleitplanung, das heißt hier werden die Bebauungspläne erarbeitet. Das Bauaufsichtsamt prüft und erteilt Genehmigungen und ist für die Überwachung von privaten Bauvorhaben zuständig. Neben diesen Ämtern gibt es noch das Hochbauamt (plant, leitet öffentliche Bauten), das Katasteramt (Vermessungswesen), das Liegenschaftsamt (öffentliche Grundstücke), das Tiefbauamt (Erschließung, Straßenbau, Kanalisation) und das Wohnungsamt (Wohngeld, staatlich geförderter Wohnungsbau).

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