Die
Baugrenze begrenzt die überbaubaren Grundstücksflächen. Diese darf nur in Ausnahmefällen und lediglich von untergeordneten Bauteilen, wie zum Beispiel Erkern oder Balkonen überschritten werden. Die Baugrenze wird in einem Bebauungs- oder Lageplan blau dargestellt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen