Freitag, 19. November 2010

Baugrenze

Die Baugrenze begrenzt die überbaubaren Grundstücksflächen. Diese darf nur in Ausnahmefällen und lediglich von untergeordneten Bauteilen, wie zum Beispiel Erkern oder Balkonen überschritten werden. Die Baugrenze wird in einem Bebauungs- oder Lageplan blau dargestellt.

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