die Baunutzungsverordnung (BauNVO) unterscheidet nach der Art baulich erlaubter Nutzung 11 Gebiete, von denen für private Grundstückskäufer interessant sind:
Kleinsiedlungsgebiete,
reine Wohngebiete,
allgemeine Wohngebiete (mit Gewerbe),
besondere Wohngebiete (mit Geschäften, Büros, Kinos),
Mischgebiete (Wohnhäuser mit "leisem" Gewerbe),
Dorfgebiete,
Sondergebiete (Ferien- und Wochenendhäuser).
Wo diese Gebiete vorgesehen sind, ist im Flächennutzungsplan verzeichnet.
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