Mittwoch, 24. November 2010

Architektur, Innenraum, Farb und Design Beratung

Architektur, Innenraum, Farb und Design Beratung

Sie wollen Ihre Wohnung, Ihr Haus oder auch nur einzelne Räume wie z.B. Ihr Badezimmer oder den Wohnbereich neu gestalten oder umbauen? Ihnen fehlen die pfiffigen Ideen, der richtige Tipp oder einfach eine Skizze für Ihren Handwerker?
Wir von 2P-raum® bieten Ihnen daher ein sepzielles Angebot der Vorort Beratung an, um Ihre Räumlichkeiten in neuen Glanz und mit einer individuellen Note zu versetzen. Das ganze immer persönlich auf Ihre Wünsche, Bedürfnisse und den örtlichen Gegebenheiten angepasst.
Sie haben interesse an einer individuellen und persönlichen Architektur Beratung - wir bieten Ihnen diesen Service für gerade mal 80€ netto / Stunde an.

"Der Preis ist, was wir bezahlen. Der Wert ist, was wir bekommen."
(Warren Buffett - Amerikanischer Investitionsunternehmer)

Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie von Anfang an persönlich | Kontakt |

In diesem Sinne, Ihr Architekten Team 2P-raum®.

Dienstag, 23. November 2010

Bauhaus Architektur

Die ursprünglichen Intentionen von Henry van de Velde und Walter Gropius waren, die Kunst von der Industrialisierung zu emanzipieren und das Kunsthandwerk wieder zu beleben. Damit war ein Gegenentwurf zu der Ästhetik des Historismus gemeint, in welcher kunsthandwerklich entwickelte Ornamente durch industrielle Massenproduktion seriell kopiert wurden. Mit dem Begriff „Kunst“ wurde nicht die damalige Avantgarde bezeichnet, sondern die Formensprache der zeitgenössischen Entwerfer für die Produktion im Stil vergangener Epochen. Mit der Rückbesinnung auf das Handwerk war die gestalterische Intention verbunden, nicht vergangene, handwerklich entwickelte Stile industriell reproduzieren zu wollen, sondern experimentell und manuell eine neue Formensprache zu entwickeln, die dem industriellen Herstellungsprozess gerecht wird.
Ein Leitbild des Bauhauses war die Architektur als Gesamtkunstwerk mit den anderen Künsten zu verbinden. Deshalb verkündete das Bauhaus im Gründungsmanifest von 1919 auch: „Das Endziel aller bildnerischen Tätigkeit ist der Bau“. Im Laufe der Entwicklung resultiert jedoch besonders das heutige Industrie- und Grafikdesign aus diesen Ideen. In der Architektur hat sich das modulare Bauen nicht nur bei Industrieanlagen, sondern auch bei der Schaffung günstigen Wohnraums zum Beispiel in Satellitenstädten von Megametropolen durchgesetzt.
Das „Staatliche Bauhaus“ war vom Gründer Walter Gropius als eine Arbeitsgemeinschaft gedacht, in der die Unterscheidung zwischen Künstler und Handwerker aufgehoben werden sollte. Durch ihr Schaffen wollten die Mitarbeiter des Bauhauses gesellschaftliche Unterschiede beseitigen und zum Verständnis zwischen den Völkern beitragen. In Intention und Ergebnissen bestanden damit vielfältige Ähnlichkeiten und Verbindungen mit dem 1907 gegründeten Deutschen Werkbund, dessen Mitglied Walter Gropius bis 1933 war.
„Das Endziel aller bildnerischen Tätigkeit ist der Bau! […] Architekten, Bildhauer, Maler, wir alle müssen zum Handwerk zurück! […] Der Künstler ist eine Steigerung des Handwerkers.“
Gropius in seinem Bauhaus-Manifest
Quelle: Wikipedia

Freitag, 19. November 2010

Weihnachtseinkauf

Ihr Weihnachtseinkauf

Weihnachten steht vor der Türe - Geschenke schon gekauft?

Die größten Weihnachtsmärkte in Deutschland

Weihnachtsgeschenke - Geschenke - Rabatte - Gutscheine

Finden Sie die passenden Geschenke für Ihre Lieben  

Weihnachtseinkauf.com bietet Ihnen auf einen Blick eine vielzahl von interessanten Weihnachtsangeboten, Rabattangeboten, Vorzugspreisen sowie eine Übersicht zahlreicher namhafter Hersteller und Produzenten. Neue Trends und Reiseinformationen für die besinnlichen Tage. Gemeinsam mit Ihren Lieben die schönste Zeit des Jahres genießen. Finden auch Sie hier das passende Weihnachtsgeschenk für Ihre Kinder, Ihre Frau, Ihren Mann, für Oma und Opa, Tante und Onkel, Freundin und Freund und für alle, die Sie beschenken wollen. Wir haben exklusiv für Sie die besten Produkte, viele Gutscheine und super Rabatte hier bei uns zusammengefasst! Alles auf einen Blick!

Besuchen Sie gern die Homepage von www.weihnachtseinkauf.com



 

 

 

Minimalraum

 Minimalraum

Raumzellen ermöglichen das Schlafen, Leben und Arbeiten für eine Person


  • Außenmaß von 3m x 3m x 3m
  • Transport per LKW
  • Typ Minimalraum
  • Baumaterial Holz
  • Studie Studentenzimmer
An der Hochschule Biberach entwickelte der Architekt M. Pupke im Rahmen einer Semesterstudie, unter der Leitung von Prof. Matthias Loebermann, exemplarische Minimalräume.
Bei den Kuben wurde ein maximales Außenmaß von 3m x 3m x 3m eingehalten, um den Transport auf einem LKW zu gewährleisten.
Die Raumzellen ermöglichen das Schlafen, Leben und Arbeiten für eine Person und sind somit voll funktionsfähige "Studentenzimmer".
Die Prototypen zeigen, wie intelligente und überraschende Konstruktionsideen aus dem vorwiegend eingesetzten Baumaterial Holz, das Leben auf engstem Raum ermöglichen, ohne dabei auf den gewohnten Lebensstandard in Hinsicht auf Ausstattung, Medien, Wärmeschutz, Heizung etc. zu verzichten.
Das Exemplar "stripe_cube" von Mark Pupke und Matthias Lehmann zeichnet sich besonders dadurch aus, dass die Nutzungen sich an den zwei gegenüberliegenden Wandseiten befinden.
Auf der einen Seite die Zone mit Arbeiten, Schlafen und Verstauen, auf der anderen  Seite Küche und Nasszelle. Dazwischen liegt die Erschließungs- und Bewegungszone, in die die fahrbaren und ausklappbaren Module hineinragen können.
Diese Zonierung bildet sich auch in der Fassade des Cube ab: die Nutzungszonen sind bis auf Lamellen geschlossen, die Verkehrszone hingegen bildet eine transparente, lichtspendende Glasfuge, in der auch die Eingangstüre sitzt.
weitere Informationen:
Minimalraum booklet
Minimalraum Presse
weitere Bilder

Modernes Wohnhaus München

„Ein gemütliches Heim für eine große Familie, das moderne Optik mit warmer Wohnatmosphäre verbindet.“

So der Einleitungstext der Zeitschrift: "die 100 schönsten Fertighäuser 2008" (vgl. Veröffentlichung).
Ziel des Entwurfs war es, Geradlinigkeit, Bauhausstil und moderne Architektur zu kombinieren. Daraus entstanden ist ein quadratischer Baukörper, der sich perfekt in die örtliche Gegebenheiten des schmalen und langen Grundstücks in einem Münchener Stadtteil einfügt.

  • Wohnfläche 230m²
  • Nutzfläche 90m²
  • Gesamte Wohn-Nutzfläche 320m²
  • Kubus Außenmaß von 11,80m x 11,80m
  • Baustil modern
  • Typ Wohnhaus
  • Energieverbrauch <60 KWh/(m²a)
  • Ökologie Stand 2007

Für die Bauherrschaft war die Ökologie gleichwertig mit dem Design. 

Das Wohnhaus ist in Holzständerbauweise durch die Firma Lehner Haus realisiert worden. Die gesamte Planung lag in den Händen von 2P-raum® und der Bauherrschaft.
Auch technisch und ökologisch betrachtet ist das Haus auf dem neuesten Stand.
Eine Regenwassernutzungsanlage hilft Trinkwasser zu sparen, eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage sorgt stets für frische Luft und geringe Wärmeverluste.
Die gesamte Heiz- und Klimatechnik wird über ein BUS-System zentral gesteuert.
Das angenehme Wohnklima und der geringe Energieverbrauch(<60 KWh/(m²a)) resultiert aus der Kombination der hochwärmegedämmtem Holzständerbauweise und der perfekt aufeinander abgestimmten Heizungstechnik.
Somit bietet das Gesamtkonzept eine klare Architektur, die ökologisch und ökonomisch im Gleichgewicht ist.


 

Modernisierung, Sanierung, Renovierung und Umbau

Die Modernisierung, die Renovierung, der Umbau und die Sanierung im Bereich der Wohnbauten wird unserer Meinung nach immer mehr in den Vordergrund kommen. Um die laufenden Unterhaltskosten in den Griff zu bekommen, lohnt sich eine Fassadendämmung, Erneuerung der Fenster auf aktuelle Isolierverglasung, Einbau einer neuen energieeffizienteren Heizungsanlage usw.
Nach TNS Infratest sind ca.:
  • 80% aller Häuser älter als 20 Jahre
  • und sogar 67% aller Häuser sind älter als 40 Jahre
  • ca. 56 Milliarden Euro verwenden Wohnungsinhaber jährlich für Modernisierungen
  • Jeder 3. Hauseigentümer plant, seine Immobilie in den nächsten 3 Jahren zu modernisieren
Ihr Dachgeschoss wird derzeit nur als Speicher verwendet und das Dach ist kaum gedämmt - denken Sie doch mal über einen Dachausbau oder eine Dachaufstockung nach. Sie schaffen neuen Wohnraum und der ist z.B. in München bares Geld wert. Modernisieren bzw. Umbauen und durch die Mieteinnahmen finanzieren.

Sie haben eine freie Dachfläche Richtung Süden - Südwesten oder Südosten? Dann nutzen Sie diese doch, um mit einer Photovoltaikanlage Geld zu verdienen und das mit einer staatlichen Zusicherung von 20 Jahren. Neuartige Gesamtkonzepte bieten bis zu 90% Ertragszusicherung auf die gesamte Laufzeit. Wir lassen Ihnen sehr gern ein individuelles Angebot für Ihre Photovoltaikanlage ausarbeiten und anbieten. | Kontakt |

Anhaltspunkte für richtiges Vorgehen beim modernisieren und sanieren:
  • erst die Dämmung (Fassaden, Dach...) erneuern, dann die Heizungstechnik anpassen. Diese soll schließlich optimal auf den deutlich gesunkenen Wärmebedarf nach einer Dämmung abgestimmt sein.
  • möglichst die maximale Dämmstärke (für Ihr Projekt bezogen) wählen, die Grenzwerte der Energieeinsparverordnung (EnEV) lassen sich deutlich unterschreiten. Die Kosten steigen unerheblich aber der Effekt ist groß.
  • Eine Außendämmung aufzubringen ist am günstigsten, wenn sowieso eine Fassadensanierung ansteht.
  • Fenster vor oder gleichzeitig mit der Dämmung erneuern. Es ist sehr problematisch, wenn im Zuge der Sanierung völlig unterschiedliche Wärmedurchgangswerte - U-Werte - der Wände und Fenster entstehen oder weiterhin Wärmebrücken vorhanden sind.
  • ...

modernisieren, sanieren, renovieren oder umbauen und dabei doppelt provitieren - ein neues Wohngefühl und dazu noch Energie sowie bares Geld sparen!

Sprechen Sie mit uns über Ihre Ideen und Vorhaben, wir beraten Sie persönlich von Anfang an. | Kontakt |

Innenraum Farbe und ihre Wirkung

Farben haben die Menschen seit jeher fasziniert, denn sie machen unser Leben lebendiger und freundlicher. Alle Farben kommen in der Natur vor und sie bestimmen unser Leben in einem weit größeren Maße, als wir es uns bewusst machen. Es wird geschätzt, dass 40% aller Informationen, die der Mensch aufnimmt, Informationen über Farbe sind.
In den zurückliegenden Jahren regierte nur noch die weiße Wand. Fast in jedem Haushalt sah man die weiß getünchte Raufasertapete. Niemand traute sich Farbe in seinem Wohnumfeld zu integrieren. Oft hörte man den Satz: „Mit Weiß kann man nichts falsch machen.“ Doch jetzt haben sich die Zeiten geändert, denn Farbe hält wieder Einzug in unsere vier Wände.
Die farbliche Gestaltung ist oft das Erste, was wir beim Betreten eines Raumes wahrnehmen, deshalb ist die Wahl des Farbtons eine der wichtigsten Fragen und Entscheidungen bei der Gestaltung von unseren Innenräumen.
Schließlich soll der neue Farbton nicht nur zur Person, sondern auch zu der bestehenden Einrichtung passen. Doch welche Farben lassen sich optimal miteinander kombinieren? Wie wirken verschiedene Abstufungen eines Farbtons? Bedenken Sie die spätere Raumnutzung und die Raumwirkung, denn Farbtöne können nicht nur entspannend oder anregend wirken, sie können Räume auch optisch vergrößern oder verkleinern.
Welche Farbtöne zu Ihnen bzw. zu Ihrem Wohnumfeld passen und wie Sie mit Farbe spielerisch die gewünschte Atmosphäre erzeugen können, erfahren Sie bei einer individuellen Farbberatung.
Wollen Sie Ihrem Zuhause eine individuelle Note geben, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Tauchen Sie ein in die Welt der Farben und lassen Sie sich inspirieren

Entwurfsplanung HOAI

Unter der Entwurfsplanung HOAI - Leistungsphase 3 -  versteht man:
Die Entwurfsplanung ist ein Planungsprozess, in dem der Entwurf für das entsprechende Bauvorhaben ausgearbeitet wird. Unser Architektenteam gestaltet  während der Entwurfsplanung ein stimmiges und realisierbares Gesamtkonzept, das alle planerische und baurechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt. Auf Grundlage der Entwurfsplanung werden Verhandlungen mit den Behörden und anderen fachlich an der Planung Beteiligten geführt.
Die Lage auf dem Baugrundstück, die Erschließung, die Freiflächengestalltung wie auch die erste Materialwahl sind Elemente die in der Entwurfsplanung eine wichtige Rolle spielen.

 
 Zusammengefasst bedeutet dies:
  • Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) bis zum vollständigen Entwurf Ihres Projektes
  • Berücksichtigung gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer und wirtschaftlicher Anforderungen
  • Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und / oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens M 1/100 oder M 1/200)
  • Kostenberechnung Ihres Projektes
Wir arbeiten gern für Sie eine Entwurfsplanung als Grundlage für Ihr Fertighaus-, Bauträgerangebot oder Ausschreibung aus. Somit sind Sie in der Lage, jedem die selbe Angebotsgrundlage vorzulegen und der Preis - Leistungsvergleich gestaltet sich einfacher für Sie.

Honorar / Kosten
  • 11% vom Gesamthonorar
Sie wünschen eine Entwurfsplanung - Kontaktieren Sie uns wir beraten Sie persönlich | Kontakt |
 
"Der Preis ist, was wir bezahlen. Der Wert ist, was wir bekommen."
(Warren Buffett - Amerikanischer Investitionsunternehmer)

Ökologisches Bauen

Der Architekt und seine Verantwortung für Ökologie, Energie und Ökonomie

Betrachtet man die notwendigen Gesamtinvestitionen für Errichtung und Unterhalt eines Gebäudes über einen Zeitraum von 40 Jahren, so fallen bei älteren Gebäuden nur ca. 20% der Kosten auf die Gebäudeerstellung, jedoch 80% auf den Gebäudeunterhalt (mit Aufwärtstendenz bei weiter steigenden Energiekosten).
Bereits bei der Regional- und Stadtplanung entscheidet sich, wie sparsam in Zukunft mit Energie umgegangen wird und ob ein Baugebiet ökologisch organisiert wurde.
 
Die Nachhaltigkeit und damit auch die Kosteneffizienz von Bauvorhaben werden bereits beim Entwurf des Gesamtkonzeptes fixiert. Das gilt für Neubauten und Sanierungen im Bestand gleichermaßen.
 
Der Architekt ist bei dem Zukunftsprojekt „nachhaltig bauen und erneuern“ gleichzeitig Drehbuchautor und Regisseur, der alle am Bau Beteiligten nach seinem Konzept so anleitet und koordiniert, dass ein hochwertiges Gebäude für den Bauherrn Realität wird.
 
Der Architekt ist persönlicher Treuhänder des Bauherrn. Er allein handelt unabhängig von wirtschaftlichen Interessen beteiligter Fachberater oder ausführender Firmen.
 
Bei sorgfältiger Planung und Projektleitung bereits von Anbeginn kann der qualifizierte Architekt für eine Baumaßnahme in Hinblick auf
  • Funktion

  • Wirtschaftlichkeit

  • Ästhetik

  • Energieeffizienz

  • Bauökologie

höchstmögliche Gesamtqualität realisieren.
 
Die Erfüllung dieser Kriterien wird jedem Bauherren dauerhafte Nutzqualität und Werterhalt sichern.
Gleichzeitig werden messbar nachhaltig gestaltete Gebäude so zum sichtbaren Zeichen eines gesellschaftlichen Wandels, hin zu zukunftsfähigem Leben und einer neuen Baukultur.
  

Der Begriff ökologisches Bauen


ist ein freier Begriff, dem keine einzuhaltende Normen zugeordnet sind. Ökologisches Bauen ist der Versuch und das Anliegen unserer Umwelt und der nachkommenden Generationen gegenüber, einen ganzheitlichen, umweltfreundlichen und nachhaltigen Ansatz in Planung, Ausführung und Betrieb / Unterhalt eines Gebäudes zu bringen.
Hinsichtlich der Planung bedeutet dies, dass z.B. von Beginn an solare Planungsüberlegungen zur Ausrichtung des Gebäudes angestellt werden (z.B. Süd-, Südwestausrichtung des Baukörpers).

Bauausführung

Die richtige Lage, das passende Grundstück, die optimale Planung, Nutzung regenerativer Energien - um frei von fossilien Brennstoffen und der Preispolitik weniger Großen zu sein - ökologisches bauen, die Nutzung der passiven Sonnen-, Wind- und Erdenergie, die uns, falls wir das vergessen haben sollten, KOSTENLOS zur Verfügung steht!
Bei der Bauausführung kann dies bedeuten, dass nur Baustoffe und Konstruktionsweisen zum Einsatz kommen, die weder bei der Gewinnung bzw. Herstellung, noch beim Transport, noch bei der Verarbeitung oder auch bei der eines Tages anstehenden Entsorgung hohe Umweltbelastungen erzeugen.
Für den Betrieb / Nutzung eines Gebäudes kann es bedeuten, dass eine Haustechnik zum Einsatz kommt, die vorwiegend mit regenerativen / alternativen Energien arbeitet, wie z. B. Warmwassergewinnung über Solaranlagen,  Stromerzeugung über eine Photovoltaikanlage oder Nutzung der Erdwärme durch eine Wärmepumpe. Wärmeverluste durch das Lüften in der kalten Jahreszeit kann zu einem sehr großen Teil durch eine kontrollierte Be- und Entlüftung minimiert werden - durch klugen Einsatz kann hiermit im Sommer auch leicht gekühlt werden.
Sprechen auch Sie mit den Architekten von 2P-raum®, um Ihr persönliches Bauvorhaben ökologischer und energieeffizienter zu planen und somit die laufenden Unterhaltskosten sehr gering zu halten. | Kontakt |

Feng Shui – was ist das?

Feng Shui ist eine alte chinesische Naturphilosophie und bedeutet „Der Weg des Windes und des Wassers“,
wobei „feng“ für „Wind“ und „shui“ für Wasser steht. Feng Shui ist somit die Kunst und Wissenschaft
vom Leben in Harmonie mit der Umgebung.
Seine Ursprünge hat diese eng mit dem Taoismus verbundene Lehre bei den Schamanen des alten Chinas. Heute gilt Feng Shui als eine der fünf großen praktischen Künste des Taoismus.
 
Seit Jahrhunderten werden in China nach den Grundsätzen des Feng Shui Häuser gebaut, Wohnungen eingerichtet, Landschaften gestaltet, ganze Städte geplant und Verstorbene bestattet.
Heutzutage gehört Feng Shui in China, Taiwan, Singapur und in zahlreichen Metropolen mit hohem chinesischem Bevölkerungsanteil zum Alltagsleben. Insbesondere in der Business-Metropole Hongkong wird die optimale Lage von Bürogebäuden und Verkaufsräumen nicht selten von Feng-Shui-Meistern bestimmt.
 
Obwohl Feng Shui auch hierzulande zahlreiche Anhänger hat, erweckt es bei vielen ein Lächeln.
Zu Unrecht, denn die Lehre des Feng Shui folgt völlig logischen und eigentlich sehr bodenständigen,
vernünftigen Grundsätzen: Angestrebt wird ein Leben mit der Natur statt gegen sie, das sowohl dem Menschen
als auch der Natur ein harmonisches Miteinander ermöglichen soll.
 
Die Lehre des Feng Shui geht davon aus, dass unser Leben von unserer physischen und emotionalen Umgebung maßgeblich beeinflusst wird:
 
Umgeben wir uns mit negativen Dingen wie Gleichgültigkeit gegenüber dem Leben und der Natur, Rücksichtslosigkeit, Lärm und hässlichen Dingen, so verändern wir uns selbst zum Negativen hin.
 
Umgeben wir uns jedoch mit positiven Dingen wie Schönheit, Freundlichkeit, Aufgeschlossenheit, Sanftheit und Sympathie, macht uns das glücklicher und hebt unser Wohlbefinden.
 
Wie viele altbewährte chinesische Traditionen erobert auch Feng Shui zunehmend die westliche Welt. In Europa und Nordamerika beginnen Architekten und Hausbesitzer, sich für Feng Shui zu interessieren.
Im Laufe der letzten Jahre hat sich Feng Shui in der westlichen Welt zu einem bedeutenden Aspekt der Innenarchitektur entwickelt.

Der Goldene Schnitt - Ästhetik und Harmonie

Der Goldene Schnitt (lat. sectio aurea) ist ein bestimmtes Verhältnis zweier Zahlen oder Größen:
Zwei Strecken stehen im Verhältnis des Goldenen Schnittes, wenn sich die größere zur kleineren Strecke verhält wie die Summe aus beiden zur größeren.
Der Wert beträgt etwa 1,618. Streckenverhältnisse im Goldenen Schnitt werden in der Kunst und Architektur oft als ideale Proportion und als Inbegriff von Ästhetik und Harmonie angesehen. Darüber hinaus tritt das Verhältnis auch in der Natur in Erscheinung und zeichnet sich durch eine Reihe besonderer mathematischer Eigenschaften aus. Weitere verwendete Bezeichnungen sind stetige Teilung und göttliche Teilung (lat. proportio divina).

Proportionslehre in der Architektur

In der Architektur ist die Proportion das Verhältnis der Längen-, Breiten- und Höhenmaße eines Bauwerks, einer Fassade oder eines Bauteils. Architekten aller Epochen nutzten unterschiedliche Proportionssysteme. Die Theoretische Auseinandersetzung mit Proportionen in der Architektur wird auch als Proportionslehre bezeichnet.
Leonardo da Vinci Proportionsstudie nach Vitruv 1492
Nach Vitruv beruht Architektur auf drei Prinzipien:
  • Stabilität
  • Nützlichkeit
  • Anmut
Der vitruvianische Mensch wurde im 20. Jahrhundert von Le Corbusier wieder aufgenommen.
Dieses System - der Modulor - ist ein Proportionsschema das auf den menschlichen Maßen und dem Goldenen Schnitt basiert.

Die Architektur - der Begriff Architektur

„Die Auseinandersetzung des Menschen mit dem gebauten Raum“

Der Begriff Architektur bezeichnet die Auseinandersetzung des Menschen mit dem gebauten Raum.
Der Entwurf, die Planung und Gestaltung von Gebäuden sind die Hauptinhaltsbereiche der Architektur
In der engeren Bedeutung des klassischen Architekturbegriffs meint Architektur die Kunst und/oder Wissenschaft des planvollen Entwurfs der gebauten menschlichen Umwelt, d.h. die Auseinandersetzung mit dem vom Menschen geschaffenen Raum und insbesondere der Wechselbeziehung zwischen Mensch, (vom Menschen geschaffenen) Raum und Zeit. Dabei schließt der klassische Architekturbegriff verschiedene Bedeutungsfacetten mit ein.
 Das Wort „Architektur“ ist zusammen-gesetzt aus den griechischen Wörtern αρχη [arché] „Anfang“, „Ursprung“, „Grundlage“, „das Erste“ und τεχνη [techné] „Kunst“, „Handwerk“. Es ließe sich daher wörtlich mit „Erstes Handwerk“ oder „Erste Kunst“ übersetzen
Unter Architekturdarstellung versteht man die visuelle Darstellung einer gebauten oder geplanten Architektur. Während der Entwurfsphase eines Gebäudes dient die Architekturdarstellung der ästhetischen und meist dreidimensionalen Überprüfung und Präsentation der geplanten Idee. Bei dreidimensionalen Darstellungen in grafischer Form spricht man auch von Visualisierung.

Die Zeichen und Denkmäler gebauter Architektur gehen weit vor unsere Zeitrechnung. Anhand dreier Beispiele wollen wir den groben Zeitsprung und die Gestaltung darstellen:
UNESCO Weltkulturerbe Stonehenge in der Nähe von Amesbury in Wiltshire, England wird auf ca. 3.000 v. Chr. datiert
UNESCO Weltkulturerbe Schloss Versailles wurde im 17. Jahrhundert erbaut
UNESCO Weltkulturerbe Bauhaus in Dessau wurde 1926 nach den Plänen von Walter Gropius realisiert

2P-raum® ist Ihr Architekten Team aus München

2P-raum® ist Ihr Architekten Team aus München

Wir planen Ihre Wohn(t)räume - von der Idee über den Entwurf bis zum Bauantrag.

Zuverlässig, persönlich und zu fairen Preisen.


  • Häuser auf ebenem Gelände,
  • Häuser auf beengtem Grund bzw. in einer Baulücke,
  • Häuser am Hang,
  • Häuser am See,
  • mit Einliegerwohnung, Büro oder Atelier,
  • als Wohnraumerweiterung oder Aufstockung,
  • Modernisierung oder Sanierung,
  • mit kleinem, mittleren und auch größerem Budget.
  • Wir bieten Lösungen und Ideen für jeden.

Die Grundstückssituation und Ihre örtlichen oder baulichen Gegebenheiten bilden die Basis unserer gemeinsamen Planung.

Sie brauchen einen kompetenten Architekten

  • für Ihr Planungskonzept,
  • für Ihre 3D Planung von Wohnhäusern, kleineren öffentlichen Gebäuden oder Bürogebäuden,
  • für eine Grundstücksanalyse und die mögliche Bebaubarkeit,
  • für ein Ideenkonzept kleiner Wohn- und Arbeitsräume,
  • für Ihren Neubau,
  • Ihre Modernisierung,
  • Ihren Umbau,
  • Ihre Sanierung oder die Erweiterung Ihrer bestehenden Immobilie?
Sprechen Sie mit uns. | Kontakt |

Folgen Sie unserer Idee von 2P-raum®. Die einzelnen Elemente unserer Marke reflektieren starke Assoziationen, die für uns maßgeblich sind für die Entwicklung Ihrer Wünsche bei der Planung von Wohnimmobilien.
Jedes Element steht für sich nicht alleine, sondern stellt Verknüpfungen zu den jeweiligen Assoziationen.

2 P Raum
  • Zwei
  • Zahl
  • Multiplikator
  • Einheit
  • Dimension
  • Materie
  • Pupke
  • Power
  • Perfektion
  • Persönlichkeit
  • Philosophie
  • Plan
  • Raum
  • Architektur
  • Hülle
  • Schutz
  • Design
  • Materie

Der RAUM steht für uns als dritte Haut des Menschen 

„In einer Straße in der Stadt stehen unterschiedlich gebaute Häuser, aber was sie unterscheidet, sind nicht die Baumaterialien. Sie könnten alle aus chemisch identischen Ziegeln, Betonteilen, Hölzern und so weiter hergestellt sein. Würde man sie abreißen und chemisch analysieren, wären sie nicht zu unterscheiden. Was sie unterscheidet, sind die Pläne der Architekten, nach denen sie erbaut wurden. Diese Pläne tauchen in keiner chemischen Analyse auf.“
 
(Auszug aus dem Buch „Der 7. Sinn der Tiere“ von Rupert Sheldrake)

Architektenteam 2P-raum - München

„weniger ist mehr“

...nach dieser Philosophie, die Mies van der Rohe einst prägte, planen wir, die Architekten von 2P-raum®, Projekte.
Was verstehen wir als Architekten Team unter diesem Zitat "weniger ist mehr":
oft stellt sich die Frage, was wollen wir und was brauchen wir wirklich zum Wohnen ja zum Leben?
Eine Energieverschwendung unserer kostbaren Rohstoffe, wie es die letzten Jahrzehnte weltweit vonstatten geht, ist für die Gegenwart und die Zukunft nicht mehr tragbar. Wir als Architekten können und wollen hier und genau hier und jetzt ein Zeichen setzten und verantwortungsvoll mit den Schätzen der Erde umgehen. Sinnvolle Einsetzung von ökologischen Baustoffen, Nutzung der uns kostenlos zur Verfügung stehenden Erd-Energien, wie die Sonne, die täglich scheint und uns keine Rechnung dafür stellt, den Wind, das Wasser und die Erde selbst (z.B. Erdwärmesysteme, Solar und Photovoltaik).
Im Hinblick auf unsere Architekturplanung für Sie als Bauherrschaft, kann z.B. weniger Baugrund, weniger Wohnfläche, weniger Energieverbrauch und/oder weniger Unnötiges - mehr Lebensqualität, mehr Freiheit und Gelassenheit, mehr von Ihrem Budget oder mehr Möglichkeiten bedeuten.
  • Als junges und inspiratives Team sind wir immer begeistert für neue kreative Ideen.
  • Für unsere geschätzen Kunden entwickeln wir zuverlässig von der Idee bis zum Bauantrag.
  • Unser Ziel ist nicht Selbstverwirklichung, sondern die Architektur von Ihrem individuellen Wohn(t)raum.
  • Sie können darauf vertrauen, dass wir persönlich auf Ihre Wünsche eingehen.
Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von uns beraten. | Kontakt |

Das Architekten Team

„Der Architekt schafft die eine Hälfte der Wohnung,
der Mensch, der in ihr lebt, die andere“ Marcel Breuer


Nadine C. Pupke

Dipl.-Ing. (FH) Architektin
Geschäftsführerin

Mark Pupke

Dipl.-Ing. (FH) Architektur
freier Mitarbeiter
Architekt Dipl. Ing. (FH) M. Pupke

Fakten
  • Mitglied Architektenkammer Bayern (Nr. 183151)
  • Architekturstudium an der Hochschule Biberach
  • Architekturstudium an der HTWK Leipzig
  • Mitarbeit bei HWP Planungsgesellschaft (Stuttgart)
Vorträge
  • Zukunftshäuser
  • Wohnen und Gestalten
  • Vortragsreihen der Messe München im Bauzentrum Poing
Seminare
  • Design, Farbe & Stil - Finden Sie Ihren   persönlichen Wohnstil

Fakten

  • Architekturstudium an der Hochschule Biberach
  • Planung & Entwicklung Minimalraum-Konzept - Studienprojekt "Minimalraum - raum 27" wohnen auf kleinstem Raum
  • Planung, & Beratung von individuellen Architektenhäusern in hochwertiger und energieeffizienter Bauweise
  • Ausbildung zum Bauzeichner
  • Bauzeichner in diversen Architekturbüros
  • am Besten erreichen Sie Mark Pupke täglich unter +49_176_44 555 717

Leistungen HOAI 5-9

5. Ausführungsplanung

In der Leistungsphase 5 wird die Ausführung vorbereitet. Die Leistungen sind hier:
  • Ausarbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher und energiewirtschaftlicher Anforderungen bis zur ausführungsreifen Lösung.
  • Die zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1 : 50 bis 1 : 1.
  • Das Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung.
  • Das Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung.

Honorar / Kosten

  • 25% vom Gesamthonorar

 6. Vorbereitung der Vergabe

Leistungsphase 6 hat das Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen, Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen und das Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung ebenfalls Beteiligten zum Inhalt.

Honorar / Kosten

  • 10% vom Gesamthonorar
Die Leistungsphase 6 bieten wir Ihnen gern auf Anfrage an! | Kontakt |

7. Mitwirkung bei der Vergabe

Leistungsphase 7 sieht die folgenden Aufgaben vor:
Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche, Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen, Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken, Verhandlung mit Bietern, Kostenanschlag aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung und Mitwirken bei der Auftragserteilung.

Honorar / Kosten

  • 4% vom Gesamthonorar
Die Leistungsphase 7 bieten wir Ihnen gern auf Anfrage an! | Kontakt |

 8. Objektüberwachung

Leistungsphase 8 wird auch als die Objektüberwachung bezeichnet. Hier vollzieht sich der eigentliche Hausbau. Besonderes Gewicht liegt hier auf der Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, des Zeitplanes, der Ausführung von Tragwerken, von Fertigteilen und Detailkorrektur und der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel. Weitere notwendige Leistungen sind:
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • Aufstellen eines Zeitplanes (Balkendiagramm) und Führen des Bautagebuches.
  • Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen und Abnahme aller Bauleistungen unter Feststellung von Mängeln.
  • Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung.
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme.
  • Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle.
  • Auflisten der Gewährleistungsfristen.
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.

Honorar / Kosten

  • 31% vom Gesamthonorar

9. Objektbetreuung und Dokumentation

Leistungsphase 9 dient der Betreuung des fertigen Objekts. Ihr Architekt nimmt dazu eine Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen durch. Im Falle auftretender Mängel macht er Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen geltend und überwacht die veranlasste Mängelbeseitigung. Auch wirkt er bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen mit, die sie erst nach Ablauf der Gewährleistung auszahlen müssen.
Für die Dokumentation ihres Hauses stellt der Architekt Ihnen alle zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse zusammen.

Fakten

  • Objektbegehung
  • Mängelkontrolloe
  • Überwachung Mängelbeseitigung
  • Freigabe Sicherheitsleistung
  • Dokumentation

Honorar / Kosten

  • 3% vom Gesamthonorar

Planung Leistungsphasen 1-4 HOAI

Planen Sie mit den Architekten von 2P-raum® günstig und zuverlässig

Wir übernehmen für Ihre Projekte / Bauvorhaben zuverlässig folgende Leistungsphasen
  1. Grundlagenermittlung

  2. Vorplanung

  3. Entwurfsplanung

  4. Genehmigungsplanung

lt. Anlage 11  §§ 33 und 38 Absatz 2,  HOAI 2009

Tipps für die Baukostenermittlung

Bitte beachten Sie die automatisierte Ermittlung von Baukosten ist eine reine Kostenschätzung für Sie als Richtwert. Halten Sie sich immer noch Reserven zurück für Abweichungen, die bei der Umsetzung auftreten können. Vertrauen Sie auf die Kompetenz von 2P-raum®, ermitteln Sie mit uns Ihre Baukosten um günstig bauen zu können. | Kontakt |
Informationen von www.bauskript.de

1. Grundlagenermittlung

  • Klären der Aufgabenstellung/en
  • Grundlagenermittlung
  • Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
  • Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung beteiligter Fachleute (z.B. Vermessungsingenieur, Statiker, Energieberater
  • Bedarf Fachplaner

Honorar / Kosten

  • 3% vom Gesamthonorar

2. Vorplanung

  • Analyse der Grundlagen
  • Vorentwurf Ihres Projektes / Hauses
  • skizzenhafte Darstellung der ersten Grundrisse, Gebäude-Schnitte und Gebäude-Ansichten
  • Raumfunktionen, Raumgrößen sowie die mögliche Gestalt Ihres Hauses sind ansatzweise zu erkennen
  • erste Kostenschätzung Ihres Hauses / Projektes
  • Vorverhandeln mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens

Honorar / Kosten

  • 7% vom Gesamthonorar

3. Entwurfsplanung

  • Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) bis zum vollständigen Entwurf Ihres Projektes
  • Berücksichtigung gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer und wirtschaftlicher Anforderungen
  • Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und / oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens M 1/100 oder M 1/200)
  • Kostenberechnung Ihres Projektes

 Honorar / Kosten

  • 11% vom Gesamthonorar

4. Genehmigungsplanung

  • Erarbeiten der Vorlagen für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen
  • einschließlich der Anträge / Formulare auf Ausnahme und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • sowie noch notwendige Verhandlungen mit den Behörden

 Honorar / Kosten

  • 6% vom Gesamthonorar

Beispielberechnung HOAI

Die individuelle Planung mit dem Architekten wird allgemein nach der HOAI ermittelt (Architekten Honorar).
Die folgende Beispielrechnung zeigt Ihnen wie das Honorar nach der HOAI 2009 ermittelt wird.
Beispielberechnung:
  • Einfamilienhaus Honorarzone 3 (durchschnittliche Planungsanforderungen)
  • Anrechenbare Kosten des Gebäudes 175.000 €
  • Keine besonderen Leistungen
  • Mindestsatz 
  • Honorarangaben netto
Leistungsphase Prozensatz Honorar
1 - Grundlagenermittlung 3 % 629,72 € 
2 - Vorplanung 7 % 1.469,34 € 
3 - Entwurfsplanung 11 % 2.308,95 € 
4 - Genehmigungsplanung 6 % 1.259,43 € 
5 - Ausführungsplaung 25 % 5.247,63 € 
6 - Vorbereitung der Vergabe 10 % 2.099,05 € 
7 - Mitwirkung der Vergabe 4 % 839,62 € 
8 - Objektüberwachung, Bauleitung 31 % 6.507,06 € 
9 - Objektbetreuung 3 % 629,72 € 
     
Gesamthonorar 100 % 20.990,50 € 

Wir von 2P-raum® bieten Ihnen die Leistungsphasen 1 - 4 an
dies sind von oben aufgeführter Tabelle 27% des Gesamthonorars sprich 5.667,44€ / netto.
Fragen auch Sie Ihr eigenes Projekt bei 2P-raum® an

Immobilie als Geldanlage

Die eigene Immobilie:

Durch die aktuelle Finanzlage, nicht nur in Deutschland sondern Weltweit, ist ein gut überlegtes Vorgehen im Bezug zu Ihrem eigenen Vermögen wichtiger denn je. Wem können wir noch vertrauen? Was passiert mit der Börse und Ihren Aktien, Fonds oder Anleihen? Fragen über Fragen, die sich derzeit wohl jeder selbst stellt.
Ein Patentrezept hat wohl kaum jemand prompt zur Hand, aber Möglichkeiten und Wege gibt und gab es schon immer.
Wir sollten uns mehr und mehr von dem zu großen Gier- und Geizdenken der letzten Jahre oder besser gesagt Jahrzehnte lösen und überlegter Handeln. Haben wir aus der Vergangenheit gelernt? Anscheinend kaum, sonst wäre die kürzliche Welt- Finanzlage sicherlich abwendbar oder abschwächbar gewesen. Und noch besser, das große Zocken geht aktuell, nach "kleiner" Erholung der Finanzlage munter weiter und weiter - doch wer weis wie lange das noch gut gehen kann? Wie lange kann noch mit "fiktivem" Geld gehandelt werden?

Welche Alternativen und Wege gibt es aktuell für uns? 

Wenn wir einen kurzen Blick in die Vergangenheit werfen, gab es meist folgende drei Grundsäulen der Werterhaltung gar Wertsteigerung und zwar Gold, Silber und Immobilien. Diese drei Elemente sind sicherer als Papier- oder Plastikgeld (in Form unserer Kreditkarten).

Immobilien werden immer interessanter - trotz Finanzkrise besser Schlafen mit sicherer Investition.
Sicherheit, Inflationsschutz, Rendite, Steuervorteile, Geldanlage, Vermietung, Eigennutzung, Freiheit - das sind Argumente die einem sicherlich in den Sinn kommen, wenn der Gedanke an die eigene Immobilie ansteht. Die richtige Lage, das passende Grundstück, die optimale Planung, Nutzung regenerativer Energien - um frei von fossilien Brennstoffen und der Preispolitik weniger Großen zu sein - ökologisches bauen, die Nutzung der passiven Sonnen-, Wind- und Erdenergie, die uns, falls wir das vergessen haben sollten, KOSTENLOS zur Verfügung steht!

Welchen Weg Sie auch gehen wollen, jede Alternative zu Aktien, Fonds, Anleihen und des gleichen ist wohl der Sicherere und lässt Sie und Ihre Familie beruhigter Schlafen.

"Der Preis ist, was wir bezahlen. Der Wert ist, was wir bekommen."
(Warren Buffett - Amerikanischer Investitionsunternehmer)

In diesem Sinne, Ihr Architekten Team 2P-raum®.

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, in der geläufigen Kurzfassung Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genannt, soll gemäß der Legaldefinition seines § 1 Abs. 1 „die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen fördern“.
 
 
Es dient dem Klima- und Umweltschutz und gehört zu einer ganzen Reihe gesetzlicher Maßnahmen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle und Kernkraftwerken verringert werden soll.
Das deutsche EEG gilt als Erfolgsgeschichte des Modells der Einspeisevergütung und wurde von 47 Staaten übernommen. Seine Zweckdienlichkeit für die Zielerreichung des Klimaschutzes ist jedoch wegen des gleichzeitigen weltweiten Kohlendioxid-Zertifikatehandel umstritten.
 
Eine vom deutschen Bundestag am 6. Juni 2008 beschlossene neue und erweiterte Fassung ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan ist eine politisch, rechtliche bindende Willenserklärung einer Stadt oder Gemeinde. Er gibt an, was und in welcher Art und Weise auf einem Grundstück gebaut werden darf. Der Bebauungsplan enthält Baulinien und Baugrenzen, legt die Zahl der Vollgeschosse sowie die Traufhöhe und Dachneigung fest. Die Angaben in diesem sind verbindlich und können nur ausnahmsweise durch Befreiungen leicht abweichen.

Bauvoranfrage

Ist im Vorfeld die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens noch nicht eindeutig, läßt sich diese durch eine Voranfrage klären. Die Bauvoranfrage besteht in der Regel aus einem groben Entwurf und einer Baubeschreibung. Die Stellungnahme, der Vorbescheid, ist je nach Bundesland ein bis drei Jahre gültig.

Abstandsflächen

Abstandsflächen sind die unbebaubaren Flächen auf Grundstücken, vor den Außenwänden von Gebäuden, die mit wenigen Ausnahmen von einer Bebauung freizuhalten sind. Abstandsflächen dienen der ausreichenden Belichtung, Belüftung, dem Brandschutz sowie dem Nachbarschaftsschutz. Abstandsflächen werden im Bezug zu der Höhe des Bauwerks berechnet. Die einzelnen Bundesländer haben leichte Abweichungen der Abstandsflächenvorgaben, aber ein Mindestabstand ist überall gefordert. In Bayern zum Beispiel 3,0m.

Baugrenze

Die Baugrenze begrenzt die überbaubaren Grundstücksflächen. Diese darf nur in Ausnahmefällen und lediglich von untergeordneten Bauteilen, wie zum Beispiel Erkern oder Balkonen überschritten werden. Die Baugrenze wird in einem Bebauungs- oder Lageplan blau dargestellt.

Baulinie

Die Baulinie gibt die verbindliche Lage der Gebäudeaußenkanten an, um zum Beispiel ein einheitliches Straßenbild im Hinblick auf die Gebäudefluchten zu erreichen. Diese darf wie auch die Baugrenze nur in Ausnahmefällen von untergeordneten Bauteilen des Gebäudes überschritten werden. Die Baulinie wird in Bebauungs- und Lageplänen rot dargestellt.

Bruttogeschossfläche (BGF)

Als Bruttogeschossfläche bezeichnet man die Summe aller Geschossflächen eines Gebäudes in Ihren Außenmaßen, also einschließlich sämtlicher Außenwände.

Geschossflächenzahl (GFZ)

Die Geschossflächenzahl (GFZ) drückt aus, welches Verhältnis aller Geschossflächen eines Gebäudes zur Grundstücksfläche maximal zulassig ist. Die zulässige Geschossfläche wird wie folgt berechnet: zulässige Geschossfläche = Grundstücksfläche x GFZ.

Grundflächenzahl (GRZ)

Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt das Verhältnis von Grundstücksfläche zu überbaubarer Fläche an. Die überbaubare Fläche wird wie folgt berechnet: überbaubare Fläche = Grundstücksfläche x GRZ.

Traufhöhe

Die Traufhöhe gibt die Höhe der Außenwand eines Gebäudes zwischen ihrem höchsten Punkt (inkl. Dacheindeckung) und der Geländeoberfläche an. Diese maximale oder auch minimale Höhe wird meist in den Bauvorschriften aufgeführt und soll einem einheitlichen Höhenniveau in einem Baugebiet dienen.

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Baubehörde bescheinigt einem Bauherren eines Mehrfamilienhauses, der vorhat, einzelne Wohnungen zu veräußern, dass die mit Nummern bezeichneten Wohnungen in sich abgeschlossen sind. Zu den abgeschlossenen Einheiten können auch zusätzliche Räume außerhalb des abgeschlossenen Bereichs gehören, z.B. Keller- oder Speicherräume. Als abgeschlossen können auch Garagenstellplätze gelten, die dauerhaft markiert sind. Diese Bescheinigung ist neben dem Aufteilungsplan Voraussetzung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum.

Außenbereich §35 BauGB

Die Bebaubarkeit des Außenbereichs ergibt sich aus § 35 BauGB. Danach sind dort lediglich solche Vorhaben zulässig, die für den "normalen" Bauherrn ohne Bedeutung sind. Darunter fallen zum Beispiel Kraftwerke und Fabriken, die in Wohnnähe unverträglich sind, militärische Einrichtungen, land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, Ställe, Scheunen sowie Wohnungen für Landwirte.

Bauamt

für Baugenehmigungen und Bebauung (Bebauungsplan) zuständige Behörde und erste Adresse (im Rathaus des Ortes oder der nächsten Kreisstadt). Weiß auch von Bauland-Angeboten der Gemeinde.

Baubehörde

In der Regel ist für Anträge und Auskünfte die untere Baubehörde zuständig!
Die Untere Baubehörde ist auf der Gemeindeebene oder bei zu kleinen Gemeinden auf der Kreisebene angesiedelt. Sie ist die erste anzusprechende Bauaufsichtsbehörde für Sie. Bei ihr holen Sie sich Informationen rund um Ihr Bauvorhaben und stellen den Bauantrag. Bauämter sind in der Regel unterteilt in Ämter mit verschiedenen Schwerpunkten. So kümmert sich das Planungsamt um die Bauleitplanung, das heißt hier werden die Bebauungspläne erarbeitet. Das Bauaufsichtsamt prüft und erteilt Genehmigungen und ist für die Überwachung von privaten Bauvorhaben zuständig. Neben diesen Ämtern gibt es noch das Hochbauamt (plant, leitet öffentliche Bauten), das Katasteramt (Vermessungswesen), das Liegenschaftsamt (öffentliche Grundstücke), das Tiefbauamt (Erschließung, Straßenbau, Kanalisation) und das Wohnungsamt (Wohngeld, staatlich geförderter Wohnungsbau).

Baubeschreibung

Durch die Baubeschreibung wird die Leistungspflicht des Bauunternehmers im Einzelnen geregelt. Insbesondere beim schlüsselfertigen Kauf vom Bauträger spielt die Baubeschreibung eine bedeutende Rolle. Anhand der Baubeschreibung erkennt ein Fachmann sofort, ob die Ausstattung des Bauträgers als durchschnittlich oder gar überdurchschnittlich eingestuft werden kann. Bewegt sich der Ausstattungsstandard am unteren Ende, schlagen abweichende Ausführungen (Sonderwünsche) mitunter erheblich zu Buche.

Baugebiete

die Baunutzungsverordnung (BauNVO) unterscheidet nach der Art baulich erlaubter Nutzung 11 Gebiete, von denen für private Grundstückskäufer interessant sind:
Kleinsiedlungsgebiete,
reine Wohngebiete,
allgemeine Wohngebiete (mit Gewerbe),
besondere Wohngebiete (mit Geschäften, Büros, Kinos),
Mischgebiete (Wohnhäuser mit "leisem" Gewerbe),
Dorfgebiete,
Sondergebiete (Ferien- und Wochenendhäuser).
Wo diese Gebiete vorgesehen sind, ist im Flächennutzungsplan verzeichnet.

Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist die Erlaubnis der Bauaufsichtsbehörde, dass Sie so bauen können wie beantragt und von einem Architekten oder Ingenieur in den Bauvorlagen beschrieben. Ein Antrag ist meist nötig. Für welche Bauvorhaben genau, das steht in der jeweiligen Landesbauordnung. Die Genehmigung ist zeitlich befristet, mit Auflagen verbunden und muss auf der Baustelle verfügbar sein.
Ob Sie eine Baugenehmigung erhalten hängt in der Regel nicht nur davon ab, ob sie auf einem Grundstück mit Baurecht, also auf Bauland bauen. Dies ist nur eine von vielen Voraussetzungen, der Ihr Vorhaben bedarf. Auch die Einhaltung der durch B-Plan, BauNVO und Landesbauordnung vorgeschriebenen Richtlinien zu Sicherheit, Wärmeschutz, Abstandsflächen, Grenzbebauung, Nutzungsart und -maß, ist Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens.
Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung beträgt drei Jahre und erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung über ein Jahr unterbrochen worden ist.
Jede Errichtung, Nutzungsänderung und Abbruchmaßnahme von Gebäuden oder Gebäudeteilen bedarf grundsätzlich einer baubehördlichen Genehmigung. Es gibt allerdings Vorhaben, die auf Grund ihrer Geringfügigkeit an städtebaulichem und wirtschaftlichem Gewicht genehmigungsfrei sein können.
Welche Vorhaben genehmigungsfrei sind, regeln die Landesbauordnungen. Lesen Sie in Ihrer Landesbauordnung nach welche Vorhaben genehmigungsfrei sind, denn diese können je nach Bundesland abweichen. Zum Beispiel bedürfen in Niedersachsen (NBauO) Wohngebäude geringer Höhe sowie Nebengebäude und Nebenanlagen keiner Genehmigung, wenn sie innerhalb eines qualifizierten B-Planes mit der Festsetzung als Wohnbaugebiet errichtet werden. Bei genehmigungsfreien Bauvorhaben gilt dort das "Anzeigeverfahren für genehmigungsfreie Vorhaben im Innenbereich". Das bedeutet, Sie müssen Ihr Vorhaben lediglich Anzeigen und dazu nur wenige Bauvorlagen einreichen. Genehmigungsverfahren und das Warten auf einen Bescheid fallen weg. Wird das Anzeigeverfahren gewählt, muss der Bauherr einen qualifizierten Entwurfsverfasser (einen Architekten oder Ingenieur) mit der Ausfertigung der Bauvorlagen beauftragen.
Ebenfalls genehmigungsfrei können folgende Bauvorhaben sein:
Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toilettenhäuschen und Feuerstätten, wenn diese Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 m³ umbauten Raum einnehmen und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen.
Carports und Garagen mit notwendigen Einstellplätzen, jedoch nur, wenn die zugelassenen Abmaße der geltenden Landesbauordnung entsprechen.
Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in und an Dach- und Außenwandflächen.
Einfriedungen (zum Beispiel Grenzzäune) bis 1,80 m Höhe über der Geländeoberfläche.

Bauherrenpflichten

Vor, während und nach dem Hausbau werden diverse Verpflichtungen und Ämtergänge (auch Bauherrenpflichten genannt) auf Sie zukommen. Wir haben für Sie die wesentlichen Stationen/Schritte und die dafür notwendigen Unterlagen zusammengefasst. Sie erfahren auch, wo Sie die entsprechenden Unterlagen erhalten und welche Behörde sie benötigt. Dieser Ämterdurchlauf ist exemplarisch und wird sich von Fall zu Fall unterschiedlich gestalten. Fragen Sie vor dem Ämtergang immer nach, welche Unterlagen Ihre Gemeinde von Ihnen verlangt! Viele Ämter haben bereits einen guten Service im Internet zu bieten und stellen dort wichtige Formulare und Informationen zu Ihren Behördenwegen während Ihres Bauprozesses zur Verfügung.
Wo haben die Behörden ihren Sitz?
Für Bauherren und deren Vorhaben sind immer die Baubehörden der unteren Verwaltungsebene zuständig. Diese haben ihren Sitz in den zuständigen Landkreisbehörden, in den Behörden der kreisfreien Städte und in den Bezirksämtern größerer Städte. Dort befinden sich das Finanzamt, Tiefbauamt, Straßenbauamt, Liegenschaftsamt, Umweltamt, das Bau- und Wohnungsamt mit Bauaufsichtsamt, Bauplanungsamt, Kataster- bzw. Vermessungsamt (immer häufiger "Amt für Geoinformation und Vermessungswesen" genannt) und der Gutachterausschuss.
Die Grundbuchämter
Grundbuchämter sind in den zuständigen Amtsgerichten zu finden.
Der zuständige Schornsteinfeger
Ihren Bezirksschornsteinfeger finden Sie im Branchenbuch, aber auch mit Hilfe des Internets.
Anschlüsse der Versorgungsleitungen
Versorgungsunternehmen für die Anschlüsse ihres Hauses/Grundstücks an die öffentliche Erschließung für Gas Wasser, Strom, Telekommunikation, Abwasser und Fernwärme sind Stadtwerke, Gaswerke, Wasserwerke, sowie regionale oder überregionale Anbieter. Diese erstellen neben der eigentlichen Versorgungsleistung auch Ihren Hausanschluss zum Pauschalpreis. Oft werden die Preise günstiger, wenn Sie von einem einzelnen Versorger z.B. Gas, Wasser und Strom beziehen und anschließen lassen. Für diese Art kommen vor allem Stadtwerke in betracht, die mehrere Dienstleister unter sich vereinen.

Baunutzungsverordnung BauNVO

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist eine ergänzende Regelung zum Baugesetzbuch. Sie richtet sich an erster Stelle an die für die Bauleitplanung zuständigen Gemeinden. Kernpunkt der Regelungen in der Baunutzungsverordnung ist die planerische Festlegung über die Art und das Maß der baulichen Nutzung.

Erschließung - Grundstückserschließung

Im Zusammenhang mit dem Recht zu bauen ist der Begriff der Erschließung von besonderer Bedeutung. Damit ein Grundstück als erschlossen gilt müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.
Ein zu bebauendes Grundstück muss erschlossen sein, denn nicht erschlossen ist nicht bebaubar.
Die Erschließung eines Grundstückes ist gesichert, wenn die Anbindung an das öffentliche Straßennetz, die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser im erforderlichen Maß gewährleistet ist.
Diese planungsrechtliche Forderung wird in den Länderbauordnungen durch spezielle Vorgaben an die Ver- und Entsorgung ergänzt. So wird in einigen Gemeinden z.B. auf die Trennung von Regenwasser und Abwasser verzichtet, andere bestehen auf dieser.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet) zeigt Ihnen, welche Nutzungen in welchen Baugebieten der gesamten Gemeinde geplant sind. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des §5 des Baugesetzbuches (BauGB). Die Inhalte des Flächennutzungsplans werden durch den Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) für Teilbereiche konkretisiert, d.h. ausführlicher dargestellt. Beachten Sie, dass der Flächennutzungsplan nur eine Empfehlung für Ihre planende Gemeinde und die Aufstellung von Bebauungsplänen ist, also nur der vorbereitenden Bauleitplanung dient und nur behördenverbindlich ist. Wo z.B. ein Gewerbegebiet verzeichnet ist muss nicht zwangsläufig eines entstehen.
Ein Flächennutzungsplan wird alle 5-10 Jahre von den Gemeinden aufgestellt und an die aktuelle Entwicklung angepasst. Bevor Änderungen im Flächennutzungsplan amtlich werden, müssen sie von der höheren Genehmigungsbehörde beschlossen werden. In Berlin z.B. wird der Flächennutzungsplan vom Parlament beschlossen. Gewöhnlich umfasst ein Flächennutzungsplan ein gesamtes Gemeindegebiet und stellt die beabsichtigte städtebauliche und landschaftliche Entwicklung dar, in dem er die Art der Bodennutzung aufzeigt. Eintragungen in einem Flächennutzungsplan werden als Darstellungen bezeichnet. Im Gegensatz zum Bebauungsplan: Dort sind es Festsetzungen. Für den normalen Bürger haben die Darstellungen eines FNP keine rechtliche Bindungswirkung.
Dargestellt werden können beispielsweise:
Flächen die zur Bebauung vorgesehen sind. Sie werden durch die Nutzung gekennzeichnet: Wohnbauflächen (W), gemischte Gebiete (M), gewerbliche Bauflächen (G), Sonderbauflächen (S)
  • Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Kläranlage, Umspannwerk, Kirche, Sportplatz, Kultureinrichtungen)
  • überörtliche Verkehrsflächen (Autobahnen, Bundesstraßen, Ausfallstraßen)
  • Grünflächen (z.B. Parks, Kleingärten, Sportplätze, Friedhöfe)
  • Wasserflächen (z.B. Seen, Häfen, Hochwasserschutzanlagen)
  • Landschafts- und Naturschutzgebiete
  • Landwirtschaftliche Flächen und Wald
  • Flächen für Nutzungsbeschränkungen (Abstandsflächen)
  • Ausgleichsflächen
Eine weitere Detaillierung der Darstellungen ist möglich, wird aber in der Regel dem Bebauungsplan überlassen, da der Flächennutzungsplan nur der Übersicht dient.
Einem Flächennutzungsplan muss immer einen Erläuterungsbericht beiliegen, in dem die Gründe für die Darstellungen dargelegt sind. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (meist die Bezirks- oder Landesverwaltung) genehmigt werden und sind bindend, das bedeutet, das ein Bebauungsplan kein Gewerbegebiet festsetzen kann auf einer Fläche, für die der Flächennutzungsplan landwirtschaftliche Nutzung vorsieht.
Der Flächennutzungsplan ist in Ihrer Baubehörde zu erwerben oder einzusehen.

Gewerk - Gewerke

Gewerk ist die Bezeichnung für die Arbeiten der verschiedenen bei der Bauausführung tätig werdenden Handwerker. Das sind zum Beispiel Maurer, Stahlflechter, Betonarbeiter, Zimmerer, Tischler, Fliesenleger, Sanitär- und Elektroinstallateure usw.

Grenzbebauung

Fast immer bedarf die Errichtung eines Gebäudes, einer Mauer oder eines Zaunes, direkt an die Grenze eines Grundstückes, des Einverständnisses des Nachbarn und der Genehmigung durch die Baubehörde.
Ausnahmen sind in fast allen Bundesländern sogenannte Grenzgaragen, die das Privileg der Grenzbebauung genießen und auch keiner Zustimmung des Nachbarn bedürfen. Eine weitere Ausnahme kann z.B. sein, dass sich bereits ein Gebäude des Nachbarn mit einer Brandwand an der Grenze befindet. In diesem Fall ist es recht unproblematisch im Bereich dieses Nachbargebäudes ebenfalls an die Grenze zu bauen. Zu Beachten ist dabei dann lediglich die Profilgleichheit (Anbauverpflichtung), falls dies eine Baulast ist. In der Regel sind für Gebäude Mindestabstände von drei Metern und mehr gefordert, die genauer durch die Landesbauordnungen geregelt werden.
An die Grenze eines Grundstückes darf ansonsten nur in genehmigten Ausnahmefällen und mit Einverständnis des Nachbarn gebaut werden. Grenzbebauungsrechte können auch im Grundbuch eingetragen werden, um künftigen Eigentümern dieses Recht zu sichern und bei einem Eigentümerwechsel keinen Streitfall auszulösen.

Grundbuchauszug

Der Auszug aus dem Grundbuch wird bei den Verhandlungen mit Geldgebern und bei der Bewertung eines Grundstückes benötigt, da dieser aktuelle und klare Auskünfte über die Rechtsverhältnisse und Belastungen am Grundstück beinhaltet. Der Grundstückseigentümer kann deshalb vom Grundbuchamt die Erstellung eines Grundbuchauszugs verlangen, in welchem der Inhalt des Grundbuchs noch einmal wiedergegeben wird.
In der Praxis handelt es sich dabei um eine Kopie des betreffenden Grundbuchblatts, die auch in beglaubigter Form ausgegeben werden kann.

Heizwärmebedarf - Jahresheizwärmebedarf

Hierbei handelt es sich um die im Laufe eines Jahres verbrauchte Energiemenge der Heizung bezogen auf die tatsächlich beheizte Grundfläche (kWh/m²a). Nicht mitgerechnet wird bei der Ermittlung die Energie für sommerliche Kühlungseinrichtungen, warmes Brauchwasser und Elektroenergie für den Betrieb der Heizanlage. Der Heizwärmebedarf entspricht im Prinzip den Wärmeverlusten eines Hauses. Ein gut gedämmtes Haus benötigt weniger Heizwärme als ein weniger gut gedämmtes.

Hypothek

Im Grundbuch eingetragenes Recht, sich im Fall der Nichtbezahlung oder -erfüllung am Grundbesitz zu befriedigen. Im Gegensatz zur Grundschuld setzt die Hypothek eine zugrundeliegende Forderung voraus, d.h. sie dient einem Gläubiger, in der Regel einer Hypothekenbank, als Sicherung für einen langfristigen Kredit.
Die Hypothek ist eine Pfandverschreibung auf immobile Güter zur Sicherung des Gläubigers (§§ 1113-1190 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Eine 1. Hypothek bedeutet eine an erster Stelle im Grundbuch und damit eine an sicherster Stelle eingetragene (verbriefte) Forderung. Als Deckungsdarlehen für Pfandbriefe dürfen in der Regel nur erste Hypotheken genommen werden.

Katasterauszug

Ein Katasterauszug ist der Auszug aus der Flurkarte des Katasteramtes, der Ihr Grundstück mit seinen Abmessungen und genauen Grenzen zu den Nachbarn beschreibt. Das Kartenwerk beinhaltet zu diesem Zweck Angaben zu Gemarkung, Flur, Flurstück, Angaben zum Eigentümer, Lage, Grenzen, Straßen und Wege. Zu dem Katasterauszug gehört auch der entsprechende Auszug aus dem Kasterbuch.

Kostenvoranschlag

  1. In einem Kostenvoranschlag teilt der Bauunternehmer einem Bauherrn die voraussichtlichen Kosten seines Bauvorhabens auf der Basis einer groben Vorkalkulation mit. Die Bedeutung des Kostenvoranschlags wird von den meisten Bauherren jedoch überschätzt. Nach § 650 BGB steht dem Bauherrn bei einer wesentlichen Überschreitung der veranschlagten Kosten lediglich ein Kündigungsrecht zu. Außerdem ist der Bauunternehmer verpflichtet, eine erkennbare Kostenüberschreitung dem Bauherrn unverzüglich mitzuteilen. Verletzt er diese Mitteilungspflicht, kommen Schadenersatzansprüche des Bauherrn in Betracht. Die Gerichte lassen Schadenersatzansprüche nur insoweit zu, als durch die erhöhten Kosten ein Wertzuwachs am Gebäude entstanden ist. Wesendlich genauer und verbindlicher ist eine Ausschreibung von Bauleistungen durchzuführen. Hier erhält der Bauherr verbinliche Angebote von mehreren im Wettbewerb stehenden Bietern, die gründlich kalkuliert worden sind.
  2. Einen Kostenvoranschlag, auch Kostenschätzung genannt, erhalten Sie auch von Ihrem Architekten im Rahmen der Vorplanung (LP2). Dieser hilft Ihnen bei der Ermittlung ihres Finanzbedarfs. Er liegt in der Regel 20-30% über den tatsächlichen Kosten, die erst am Ende des Hausbaus feststehen.

Landesbauordnung

Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung. Die Bauordnung regelt im betreffenden Bundesland was z.B. technisch beim Bau zu beachten ist und wann eine Baugenehmigung nötig ist. Die Bauordnungen der einzelnen Länder weichen in einigen Punkten von einander ab. Die Kenntnis der betreffenden Bauordnung ist sehr wichtig für jeden Bauherren, der sich nicht nur auf seinen Baupartner verlassen möchte.

U-Wert

Das ist der Kennwert für den Transmissionswärmeverlust eines Bauteils. Je größer er ist, um so mehr Energie geht durch das Bauteil verloren. Um den U-Wert zu verringern, benötigt man bessere Dämmmaterialien oder eine dickere Dämmschicht.
Wie gut ein Bauteil kostbare Heizwärme dämmt, erkennt man am U-Wert. Er gibt an, wie viel Wärme (in Watt = W) durch einen Quadratmeter (m²) Außenwand oder Fenster fließt, wenn es draußen um ein Grad (in Kelvin = K , entspricht 1 Grad Celsius) kälter ist als drinnen. Das Maß des U-Werts lautet W/m²K.
Festzuhalten ist: Je niedriger der U-Wert, desto besser hält das Bauteil Wärme im Haus.

Weiße Wanne

Dieser Begriff bezeichnet die Ausbildung einer Gründung oder eines Kellers aus wasserundurchlässigem Beton. Auf bitumöse Außenabdichtungen kann hier völlig verzichtet werden. Bei der Errichtung der weißen Wanne in mehreren Schritten werden die sogenannten Arbeitsfugen mit einbetonierten Dichtungsbändern versehen, sodass auch durch diese Fugen kein Wasser sickern kann. Wasser kann nur in Form von Wasserdampf durch Beton gelangen, was bautechnisch jedoch unbedenklich ist.

Erbbaurecht

In manchen Fällen werden Grundstücke im Erbbaurecht vergeben. Das bedeutet: eigenes Haus auf fremdem Boden. Lohnt es sich, Bauland im Erbbaurecht zu kaufen?
Was bedeutet Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht, welches dem Inhaber die Befugnis gibt, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Das Erbbaurecht wird üblicherweise für 99 Jahre bestellt. Es wird im Grundbuch eingetragen und kann sowohl veräußert als auch vererbt werden. Wie beim Grundstückskauf muss auch der Erbbaurechts-Vertrag vom Notar beurkundet werden. Für das Erbbaurecht wird zusätzlich zum Grundbuchblatt für das Grundstück noch ein eigenes Erbbaugrundbuch angelegt. Lassen Sie sich bei Interesse an einem Erbbauvertrag zuerst bestätigen, dass Ihr Gegenüber tatsächlich Eigentümer des Baugrundstücks ist. Das klappt durch einen Grundbuchauszug oder eine Vollmacht des Eigentümers, dass Sie ins Grundbuch einsehen dürfen.
Vorteile für Erwerber:
Sie brauchen das Grundstück nicht zu kaufen und ersparen sich so die Zahlung eines beträchtlichen Kaufpreises auf einen Schlag. Statt dessen ist laufend eine Art Miete fällig, die als Erbbauzins nach Zeit und Höhe in das Erbbaugrundbuch eingetragen wird. Auf diese Weise retten Sie Ihre Liquidität; dies kommt insbesondere jenen zugute, die keine oder zu geringe Sicherheiten bieten, um von der Bank einen Kredit zur Bezahlung des Kaufpreises zu erhalten. Der Erbbauzins kann von den Vertragspartnern frei verhandelt werden. Er beträgt jährlich zwischen 3 und 5 % des aktuellen Grundstückswertes zum Vertragszeitpunkt.
Nachteile für Erwerber:
Der entscheidende Nachteil des Erbbauberechtigten besteht darin, dass er sein Haus schwieriger verkaufen kann als ein Haus auf eigenem Grund und Boden. Auf Erbbaugrund errichtete Häuser sind weniger begehrt und erzielen schlechtere Preise. Es ist üblich, sich bei Vertragsabschluss gegenseitig Vorkaufsrechte einzuräumen. Das heißt für Sie, dass Sie als Erbbauberechtigter, wollen Sie vorzeitig das Haus verkaufen, die Zustimmung des Grundstückseigentümers brauchen und an dessen Vorkaufsrecht gebunden sind. Sie sind also weniger frei in Ihren Verkaufs-Entscheidungen als jemand, der auf eigenem Grund gebaut hat.

Dachgeschossausbau

Wer Grundstückskosten sparen und das Dachgeschoss nicht nur als Stauraum nutzen will, der kann hier weiteren kostbaren Wohnraum schaffen.
Wichtiger Bestandteil jedes gut geplanten Dachgeschossausbaus: eine gute Belichtung des Wohnraums, der direkt an den Himmel grenzt.
Natürliches Licht ist Grundvoraus-setzung, damit Räume unterm Dach wohnlich wirken und zum Aufenthalt einladen. Individuelle Bedürfnisse und Wünsche der Bauherren sind dabei nicht alleine ausschlaggebend - auch baurechtliche Bestimmungen wollen eingehalten werden.
Genehmigungspflichtig sind laut Landesbauordnungen der Bundesländer alle wesentlichen Änderungen am Äußeren eines Gebäudes, also auch Aufbauten wie Gauben- und Giebelfenster, die zur Belichtung des Dachgeschosses über senkrechte Flächen dienen. Dachflächenfenster dagegen sind nur im Bereich des Denkmalschutzes genehmigungspflichtig. Diese Lichtöffnungen liegen in der geneigten Dachebene und werden meist zwischen zwei Sparren eingebaut.
Je nach Bundesland muss die Fensterlichtfläche ein Achtel bis ein Zehntel der Wohnfläche betragen. Achtung: Auch die Berechnung der Wohnfläche wird in den Landesbauordnungen unterschiedlich gehandhabt. In der Regel gilt aber: Unter einer Raumhöhe von 1,50 Meter werden die Flächen nicht angerechnet.
Größere Gesamtlichtflächen sind erforderlich unter anderem bei getönten Scheiben, gegenüber liegender Bebauung und besonderen Raumtiefen. Soll das Dachgeschoss als Arbeitsstätte dienen, gilt überdies die Arbeitsstättenverordnung.

Energieausweis

Seit Juli 2008 gilt die schrittweise Einführung eines so genannten Energieausweises. Dieser bezieht sich auf die Energieeffizient von Wohn- wie auch Nichtwohngebäuden. Wer eine Immobilie erwerben oder mieten möchte, hat einen gesetzlichen Anspruch auf den Einblick in den Energieausweis. Diese Verbindlichkeit bezieht sich seit dem 1. Januar 2009 auf Wohngebäude aller Baujahre und seit 1. Juli 2009 auf alle Nichtwohngebäude.

drohende Wohnungsnot in München?

Bayerns Innenminister sieht drohende Wohnungsnot in München
In den nächsten Jahren könnte es im Großraum München zu einem dramatischen Mangel an Wohnraum und erheblichen Mietsteigerungen kommen. Das gab der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zu Protokoll. Grund ist der schwächelnde Neubau von Wohnungen - obwohl der Wohnraumdedarf kontinuierlich steigt.
Als Hauptgrund der Misere macht Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) den lange stagnierenden und weiterhin rücklaufigen Wohnungsneubau verantwortlich. Zwar würde wie vielerorts in Deutschland die Einwohnerzahl auch in Bayern sinken, der Wohnungsbedarf aber gleichzeitig steigen.
Immer mehr Singlehaushalte lassen die Nachfrage speziell nach kleinen Wohnungen in die Höhe schnellen. Alleine für München rechnen die Experten der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) bis 2027 mit einem Bedarf von 252.500 neuen Wohnungen, in ganz Bayern müssen 880.000 Wohnungen gebaut werden. Dem gegenüber stehen gerade mal 36.000 fertiggestellte Wohnungen im Jahr 2008 und auch für 2009 sehen die Aussichten nicht besser aus.
Um die Lage zu entspannen, will die Staatsregierung in einem Wohnungsbauprogramm 2010 wie im Vorjahr rund 215 Millionen Euro für Bau und Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen sowie Heimplätzen zur Verfügung stellen. Steuererleichterungen sollen zusätzliche Anreize für den Wohnungsbau schaffen.
Planen Sie mit den Architekten von 2P-raum® Ihren eigenen individuellen Wohnraum, ob als Neubau, Sanierung oder Modernisierung, wir bieten Konzepte und Ideen persönlich für Sie | Kontakt |

Wie groß dürfen Sie bauen?

Das verraten zwei wichtige Zahlen im Bebauungsplan:
Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel Grundfläche man versiegeln darf mit Haus, Garage und Zufahrt - z.B. GRZ 0,4 erlaubt auf einem Grundstück von 500m² eine überbaubare Fläche von 200m² (0,4 x 500m² = 200m²)
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die erlaubte Fläche aller Vollgeschosse an - z.B. GFZ 0,5 erlaubt auf einem Grundstück von 500m² eine gesamte Geschossfläche aller Vollgeschosse von 250m² (0,5 x 500m² = 250m²)
Und welche Grundstücksgröße benötigen Sie ca.?
Für frei stehende Häuser sind Grenzabstände vorgeschrieben. Es empfiehlt sich daher ein Grundstück mit mindestens 400m² - besser 500m² Fläche zu erwerben, da natürlich auch der Platz der Garage, Terrassen und Zufahrten berücksichtigt werden muss.
Doppelhäuser haben eine gemeinsame Zwischenwand - die Bautechnisch aber von einander getrennt sein sollte (Schallübertrag) - daher kann das Grundstück etwa mit 350m² gut ausreichen.
Ein Reihenhaus gliedert sich an zwei Nachbargebäude an und hat daher "nur" einen Vorgartenbereich und meist einen Südgarten. Das Grundstück reicht somit mit ca. 200m² aus. Somit haben Sie bei einem Reihenhaus die halben Grundstückkosten zu einem frei stehenden Einfamilienhaus.

Ist Unverbindlich kostenlos?

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass jeder Bauherr weiß: Sobald ein Architekt in Aktion tritt, darf er Geld verlangen. Bitten Sie daher den Architekten um eine Auskunft - auch unverbindlich -, schließen Sie einen stillschweigenden Architektenvertrag mit Ihm ab. Unklarheiten vermeiden Sie, wenn Sie beim Erstkontakt schriftlich fixieren, welche Leistung Sie kostenfrei (nicht unverbindlich) in Anspruch nehmen können und welche nicht.
Architekten arbeiten auf Honorarbasis nach der Architekten HOAI 2009 - ein Beispielhonorar ist | hier | für Sie dargestellt.

Privathäuser verbrauchen so viel Energie wie Industrie & Verkehr

Von den rund 15 Millionen Ein- und Zweifamilienhäusern in Deutschland sind etwa zwölf Millionen vor 1984 gebaut worden und zu großen Teilen sanierungsbedürftig. „Es ist höchste Zeit, dass wir verstärkt Gebäude im Bestand fit für die Zukunft machen“, erläutert Brickwedde.
Schon heute verbrauche eine Durchschnittsfamilie rund 80 Prozent ihrer Energie im Haushalt fürs Heizen. Die Kosten dafür würden stetig steigen. „Privathäuser verbrauchen sogar etwa genau so viel Energie wie die Industrie und der Verkehr hierzulande“, sagt Brickwedde.
„Ältere Häuser könnten nach der Sanierung bis zu 90 Prozent weniger Energie verbrauchen“, so Brickwedde. Das würde nicht nur der Umwelt, sondern auch dem Geldbeutel der Eigentümer zugutekommen.
Quelle: www.sonnenseite.com von Franz Alt
Modernisieren, Renovieren oder Umbauen und dabei doppelt provitieren - ein neues Wohngefühl und dazu noch Energie sowie bares Geld sparen!
Sprechen Sie mit uns über Ihre Ideen und Vorhaben, wir beraten Sie persönlich von Anfang an. | Kontakt |

Kostengünstig bauen in München

Kostengünstig bauen in München - unsere gute Erfahrung - Ihre Möglichkeiten


Am Beispiel des Flachdach "Wohnhauses München" zeigt Ihnen das Architektenteam von 2P-raum® wie Sie auch in der Stadt München recht günstig Ihren Traum vom Eigenheim realisieren können.
Die Baufamilie kaufte sich in einem Münchner Stadtteil ein gut 600m² großes, grünes Grundstück mit einem alten zum Abriss veranlagtem Häuschen.

Überblick und Fakten


Grundstückspreis mit Bestandsgebäude im Jahr 2005 390.000€
Abriss Bestandshaus, säubern des Grundstücks und herrichten für den Neubau 50.000€
Wohnhaus-Neubau 230m² Wohnfläche inkl. Unterkellerung 390.000€

Gesamtkosten Wohnhaus München

830.000€


Unsere Leistungen

Das Architektenteam von 2P-raum® leistete für dieses Bauprojekt die Leistungsphasen 1 - 4.
Wie aus diesem Beispiel ersichtlich ist, Sie benötigen nicht immer ein freies, unbebautes Grundstück.
Oft ist ein bebautes Grundstück mit einem älteren Wohnhaus, das abgerissen werden kann, im gesamten gerechnet, kostengünstiger zu haben als eine unbebaute grüne Wiese.
Und einen weiteren Vorteil haben Sie obendrein - bauen in der Stadt, in der die Grundstücke sehr rar und oft überteuert sind, ist so auch für Sie möglich. Notieren Sie auch diese Variante bei Ihren ersten Überlegungen der Grundstückswahl.
Wir beraten und planen sehr gern von Anfang an für Sie - sprechen Sie mit uns | Kontakt |