Kostenschätzung
Nach HOAI hat die Kostenschätzung in der Leistungsphase 2 zu erfolgen. Die Genauigkeit einer Kostenschätzung sollte ± 30% betragen. Sie wird mit Hilfe von Kostenkennwerten (Erfahrungswerten) durchgeführt.
Die erste Ebene der Kostengliederung, die Kostengruppen, muß erstellt werden. Die Ermittlung der Gesamtkosten erfolgt nach diesen Kostengruppen. Mengen und Preise werden hierbei geschätzt.
Definiert in DIN 276.
Kostenberechnung
Die Kostenberechnung dient als Grundlage für die Entscheidung über die Entwurfsplanung.
Die 2. Ebene der Kostengliederung wird ausgearbeitet, aus der Planung werden die Mengen ermittelt, die Preise werden geschätzt. Die Genauigkeit der Kostenberechnung liegt bei ± 23%.
Die anrechenbaren Kosten der Leistungsphasen 1 -4 der HOAI werden in der Regel auf Grundlage der Kostenberechnung ermittelt
Definiert in DIN 276.
Kostenanschlag
Der Kostenanschlag dient der Bestimmung voraussichtlicher Baukosten. Es sind jedoch erfahrungsgemäß 5-10% Nachtragssumme zu erwarten.
Verwendet werden die aus den Planungsunterlagen ermittelten Mengen mit den angebotenen Preisen. Die Kostengliederung sollte mindestens 3 Ebenen umfassen.
Kostenfeststellung
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