Montag, 15. August 2011

DIN 276 - Kosten im Hochbau

DIN 276 - Kosten im Hochbau

Wärend der Planung, Ausführung und des Betriebes sind die Baukosten auf unterschiedliche Weise zu ermitteln:
Vorplanung - Eine Kostenschätzung ist ausreichend um ein ungefähres Bild von Umfang und Kosten zu erlangen.
Entwurfsplanung - Eine Kostenberechnung ist erforderlich. Dazu werden das Leistungsverzeichnis und Einheitspreise verwendet.
Angebot(e) der Baufrima - Im Kostenangebot werden die Angebotspreise für die zu erwartenden Arbeiten zusammengestellt.
Schlußrechnung - In der Kostenfestellung werden die tatsächlichen Baukosten abgerechnet.
Wert der Anlage - Baupreissteigerungen und Abnützung verändern den Anlagenwert.
DIN 276 - Begriffe
Kosten im Hochbau
Kosten im Hochbau sind Aufwendungen für Güter, Leistungen und Abgaben, die für die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen notwendig sind.
Kostenplanung
Die Kostenplanung ist die Gesamtheit aller Maßnahmen der Kostenermittlung, der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung. Die Kostenplanung begleitet kontinuierlich alle Phasen der Baumaßnahme während der Planung und Ausführung. Sie befaßt sich systematisch mit den Ursachen und Auswirkungen der Kosten.
Kostenermittlung
Die Kostenermittlung ist die Vorausberechnung der entstehenden Kosten bzw. die Feststellung der tatsächlich entstandenen Kosten. Entsprechend dem Planungsfortschritt werden die folgenden Arten der Kostenermittlung unterschieden:

Kostenschätzung
Die Kostenschätzung ist eine überschlägige Ermittlung der Kosten. Siehe auch Details zur Kostenschätzung.
Kostenberechnung
Die Kostenberechnung ist eine angenäherte Ermittlung der Kosten. Siehe auch Details zur Kostenberechnung.
Kostenanschlag
Der Kostenanschlag ist eine möglichst genaue Ermittlung der Kosten.
Kostenfeststellung
Die Kostenfeststellung ist die Ermittlung der tatsächlich entstandenen Kosten. Siehe auch Details zur Kostenfeststellung.

Kostenkontrolle

Die Kostenkontrolle ist der Vergleich einer aktuellen mit einer früheren Kostenermittlung.
Kostensteuerung
Die Kostensteuerung ist das gezielte Eingreifen in die Entwicklung der Kosten, insbesondere bei Abweichungen, die durch Kostenkontrolle festgestellt worden sind.
Kostenkennwert
Ein Kostenkennwert ist ein Wert, der das Verhältnis von Kosten zu einer Bezugseinheit (z.B. Grundflächen oder Rauminhalte nach DIN 277 Teil 1 und 2 ) darstellt.
Kostengliederung
Die Kostengliederung ist die Ordnungsstruktur, nach der die Gesamtkosten einer Baumaßnahme in Kostengruppen unterteilt werden.
Kostengruppe
Eine Kostengruppe ist die Zusammenfassung einzelner, nach Kriterien der Planung oder des Projektablaufes zusammengehörender Kosten.
Gesamtkosten
Die Gesamtkosten sind die Kosten, die sich als Summe aus allen Kostengruppen ergeben.
DIN 277 - die einzelnen Flächen
Brutto-Grundfläche (BGF)
Die Brutto-Grundfläche ist die Summe der Grundflächen aller Grundrißebenen eines Bauwerkes. Nicht dazu gehören die Grundflächen von nicht nutzbaren Dachflächen und von konstruktiv bedingten Hohlrämen, z.B. in belüfteten Dächern oder über abgehängten Decken. Die Brutto-Grundfläche gliedert sich in Konstruktions-Grundfläche und Netto-Grundfläche.

Konstruktions-Grundfläche (KGF)

Die Konstruktions-Grundfläche ist die Summe der Grundflächen der aufgehenden Bauteile aller Grundrißebenen eines Bauwerkes, z.B. von Wänden, Stützen und Pfeilern. Zur Konstruktions-Grundfläche gehören auch die Grundflächen von Schornsteinen, nicht begehbaren Schächten, Türöffnungen, Nischen sowie Schlitzen.
Netto-Grundfläche (NGF)
Die Netto-Grundfläche ist die Summe der nutzbaren, zwischen den aufgehenden Bauteilen befindlichen Grundflächen aller Grundrißebenen eines Bauwerkes. Zur Netto-Grundfläche gehören auch die Grundflächen von freiliegenden Installationen und von fest eingebauten Gegenständen, z.B. von Öfen, Heizkörpern oder Tischplatten. Die Netto-Grundfläche, Funktionsfläche und Verkehrsfläche.
Nutzfläche (NF)
Die Nutzfläche ist derjenige Teil der Netto-Grundfläche, der der Nutzung der Bauwerkes aufgrund seiner Zweckbestimmung dient. Die Nutzfläche gliedert sich Hauptnutzfläche (HNF) und Nebennutzfläche (NNF).
Funktionsfläche (FF)
Die Funktionsfläche ist derjenige Teil der Netto-Grundfläche, der der Unterbringung zentraler betriebstechnischer Anlagen in einem Bauwerk dient. Sofern es die Zweckbestimmung eines Bauwerkes ist, eine oder mehrere betriebstechnische Anlagen unterzubringen, die der Ver- und Entsorgung anderer Bauwerke dienen, z.B. bei einem Heizhaus, sind die dafür erforderlichen Grundflächen jedoch Nutzfläche.
Verkehrsfläche (VF)
Die Verkehrsfläche ist derjenige Teil der Netto-Grundfläche, der dem Zugang zu den Rämen, dem Verkehr innerhalb des Bauwerkes und auch dem Verlassen im Notfall dient. Bewegungsflächen innerhalb von Rämen, die zur Nutz- und Funktionsfläche gehören, z.B. Gänge zwischen Einrichtungsgegenständen, zählen nicht zur Verkehrsfläche.

Brutto-Rauminhalt (BRI)

Der Brutto-Rauminhalt ist der Rauminhalt des Baukörpers, der nach unten von der Unterfläche der konstruktiven Bauwerkssohle und im übringen von den äußeren Begrenzungsflächen des Bauwerkes umschlossen wird. Nicht zum Brutto-Rauminhalt gehören die Rauminhalte von:
Fundamenten
Bauteilen, soweit sie für den Brutto-Rauminhalt von untergeordneter Bedeutung sind, z.B. Kellerlichtschächte, Außentreppen, Außenrampen, Eingangsüberdachungen und Dachgauben
untergeordneten Bauteilen wie z.B. konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge an den Außenflächen, auskragende Sonnenschutzanlagen, Lichtkuppeln, Schornsteinköpfe, Dachüberstände, soweit sie nicht Überdeckungen für Bereich b sind.
Netto-Rauminhalt (NRI)
Der Netto-Rauminhalt ist die Summe der Rauminhalte aller Räme, deren Grundflächen zur Netto-Grundfläche gehören.
Kostenermittlungsarten
Die Kostenermittlungen dienen:
    zur Information
    zur Planung der Finanzierung
    Kostenschätzung, zusammen mit Vorplanung, Gliederung nach Kostengruppen
    Kostenberechnung, als Grundlage der Finanzierung
    Kostenanschlag, zur Vergabeentscheidung, Grundlage für Kostenkontrolle
    Kostenfeststellung, tatsächlich entstandene Kosten, Fortschreibung des Kostenanschlages
Kostenschätzung
Nach HOAI hat die Kostenschätzung in der Leistungsphase 2 zu erfolgen. Die Genauigkeit einer Kostenschätzung sollte ± 30% betragen. Sie wird mit Hilfe von Kostenkennwerten (Erfahrungswerten) durchgeführt.
Die erste Ebene der Kostengliederung, die Kostengruppen, muß erstellt werden. Die Ermittlung der Gesamtkosten erfolgt nach diesen Kostengruppen. Mengen und Preise werden hierbei geschätzt.
Definiert in DIN 276.
Kostenberechnung
Die Kostenberechnung dient als Grundlage für die Entscheidung über die Entwurfsplanung.
Die 2. Ebene der Kostengliederung wird ausgearbeitet, aus der Planung werden die Mengen ermittelt, die Preise werden geschätzt. Die Genauigkeit der Kostenberechnung liegt bei ± 23%.
Die anrechenbaren Kosten der Leistungsphasen 1 -4 der HOAI werden in der Regel auf Grundlage der Kostenberechnung ermittelt
Definiert in DIN 276.
Kostenanschlag
Der Kostenanschlag dient der Bestimmung voraussichtlicher Baukosten. Es sind jedoch erfahrungsgemäß 5-10% Nachtragssumme zu erwarten.
Verwendet werden die aus den Planungsunterlagen ermittelten Mengen mit den angebotenen Preisen. Die Kostengliederung sollte mindestens 3 Ebenen umfassen.
Kostenfeststellung
Die Kostenfeststellung
ist Grundlage für die Ermittlung der entstandenen Kosten, sie wird auf Basis geprüfter Abrechnungsbelege, Planungsunterlagen, Aufmaße und Abnahmeprotokolle erstellt. Die Gliederung umfaßt 2 Ebenen. Die Mengen sind belegt und die Preise bekannt.
Grundlage für die anrechenbaren Kosten der Leistungsphasen 5-9 der HOAI
Definiert in DIN 276.
Quelle: Bauingenieurseite - Kosten im Hochbau / DIN 276 & 277

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen