Brauche ich einen Architekten? - Was verdient ein Architekt?
Brauche ich einen Architekten?
Ganz klar: ohne Architekten geht es nicht!
Architekten* arbeiten als Ideengeber, Planer und Berater des Bauherrn.
Dabei werden die Gestaltung, Funktionalität, Umweltverträglichkeit im Dialog mit den Bauherrn umgesetzt und die Einhaltung der Kosten und Termine sichergestellt. Architekten sprechen auch mit den Fachplanern, koordinieren und kontrollieren die Bauausführung. Als Treuhänder des Bauherrn vertreten sie ausschliesslich die Interessen des Bauherrn gegenüber Behörden, Firmen und Handwerkern und sind unabhängig gegenüber wirtschaftlichen Interessen von Dritten.
Der Architekt stellt dem Bauherrn sein gesamtes, durch Ausbildung und Erfahrung erworbenes Wissen zur Verfügung. Die Berufsbezeichnung "Architekt" ist durch das jeweilige Architektengesetz der Länder geschützt, danach darf nur der sich Architekt nennen, der bei einer Achitektenkammer des zuständigen Bundeslandes in die Architektenliste eingetragen ist. Eine solche Eintragung setzt normalerweise voraus, dass der Antragsteller ein Architekturstudium mit Examen abgeschlossen hat und je nach Bundesland zwei bis drei Jahre praktisch planerische Tätigkeit in einem Architekturbüro absolviert hat.
Was verdient ein Architekt?
Architektenhonorare werden nicht frei ausgehandelt sondern sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gesetzlich geregelt.
Die Höhe des Honorars wird nach dem Umfang der Architektenleistung, den anrechenbaren Baukosten und der Schwierigkeit der Bauaufgabe berechnet.
Quelle: VDA - Verband Deutscher Architekten
Ganz klar: ohne Architekten geht es nicht!
Architekten* arbeiten als Ideengeber, Planer und Berater des Bauherrn.
Dabei werden die Gestaltung, Funktionalität, Umweltverträglichkeit im Dialog mit den Bauherrn umgesetzt und die Einhaltung der Kosten und Termine sichergestellt. Architekten sprechen auch mit den Fachplanern, koordinieren und kontrollieren die Bauausführung. Als Treuhänder des Bauherrn vertreten sie ausschliesslich die Interessen des Bauherrn gegenüber Behörden, Firmen und Handwerkern und sind unabhängig gegenüber wirtschaftlichen Interessen von Dritten.
Der Architekt stellt dem Bauherrn sein gesamtes, durch Ausbildung und Erfahrung erworbenes Wissen zur Verfügung. Die Berufsbezeichnung "Architekt" ist durch das jeweilige Architektengesetz der Länder geschützt, danach darf nur der sich Architekt nennen, der bei einer Achitektenkammer des zuständigen Bundeslandes in die Architektenliste eingetragen ist. Eine solche Eintragung setzt normalerweise voraus, dass der Antragsteller ein Architekturstudium mit Examen abgeschlossen hat und je nach Bundesland zwei bis drei Jahre praktisch planerische Tätigkeit in einem Architekturbüro absolviert hat.
Was verdient ein Architekt?
Architektenhonorare werden nicht frei ausgehandelt sondern sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gesetzlich geregelt.
Die Höhe des Honorars wird nach dem Umfang der Architektenleistung, den anrechenbaren Baukosten und der Schwierigkeit der Bauaufgabe berechnet.
Quelle: VDA - Verband Deutscher Architekten
Eintrag von Architekt München am Mon, 15.08.2011 - 21:40
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