Samstag, 13. August 2011

Das Architekten Team 2P-raum® ist seit 2011 Mitglied des VDA - Verband Deutscher Architekten

2P-raum® - Mitglied im Verband Deutscher Architekten

Das Architekten Team 2P-raum® ist seit 2011 Mitglied des VDA - Verband Deutscher Architekten

Mitgliedsnummer 389 742 - Frau Dipl.-Ing. (FH) Nadine Pupke | Mitgliedsurkunde |
Aufgaben und Ziele
Unser Verband ist ein geschätzter Gesprächspartner bei anderen Berufsverbänden, Architektenkammern, Behörden sowie Gremien und Organisationen, die der Durchsetzung der Anliegen der Architekten dienlich sind. Dabei setzen wir uns insbesondere für die Interessen der kleinen und mittleren Architekturbüros, deren Inhaber, Angestellten und freien Mitarbeiter ein.
Wir treten ein für:
  • die Unabhängigkeit der Planung
  • Der Erhalt der Unabhängigkeit und die treuhänderische Tätigkeit von Architekten zum Vorteil der Allgemeinheit und des Auftraggebers muß weiterhin gewährleistet sein.
  • die Vereinheitlichung der deutschen Landesbauordnungen
Sechzehn deutsche Landesbauordnungen erschweren für den Architekten das grenzüberschreitende Planen von Bundesland zu Bundesland. Die deutschen Landesbauordnungen müssen endlich vereinheitlicht werden, denn dann kann schneller gebaut werden, können Baukosten und Bauschäden vermieden werden und die Verbraucherfreundlichkeit nimmt zu.
  • die Sicherstellung auskömmlicher Honorare für Architekturleistungen
  • die Unterbindung von Scheinprivatisierung
Angestellte des Staates bei öffentlichen Behörden, z.B. bei Bauämtern, treten immer häufiger in Konkurrenz zu privaten Planungsbüros und zu freiberuflichen Architekten; Baubehörden lagern Tätigkeiten in eigene GmbHs aus. Dies ist eine Verzerrung unseres wirtschaftlichen Systems! Die Scheinprivatisierung von vormals öffentlichen Planungsbüros und planerische Nebentätigkeiten von öffentlich Bediensteten müssen rigoros unterbunden werden.
  • Die Einführung eines Bundeszentralregisters für Architekten
Bisher führen die Architektenkammern in jedem Bundesland eine eigene Liste der Architekten, Architektinnen und Stadtplaner nach Fachgruppen und Hauptwohnsitz bzw. Hauptniederlassung. Will ein Architekt in verschiedenen Bundesländern tätig werden, benötigt er eine Mehrfachmitgliedschaft in mehreren Länderkammern.
Unser Ziel ist die Einführung eines Bundeszentralregister der Architekten, Architektinnen und Stadtplaner, in dem alle eingetragen werden. Dadurch ist die Berufsbezeichnung "Architekt" geschützt und das Mitglied hat alle Berufspflichten und Berufsrechte. Mehrfachmitgliedschaften in mehreren Architektenkammern fallen nicht mehr an!
  • die Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit für unseren Berufstand
  • die Verhinderung des Preiswettbewerbs beim Honorar
  • die Verbesserung der Berufsausbildung
ohne die Chancengleichheit des Nachwuchses im internationalen Vergleich oder gegenüber den sonstigen Planfertigern zu beeinträchtigen (keine unnötige Verlängerung von Ausbildungszeit oder Praktikum aber praxisgerechtere Ausbildung mit Pflichtfächern auch in EDV und CAD!)
Quelle und Inhalt: VDA - Verband Deutscher Architekten
weiteres unter www.vda-architekten.de
Informationen für Bauherren unter www.vda-architekten.de/cms/content/view/30/39/

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