Die einzelnen Architekten Leistungsphasen* - 2P-raum® - im Überblick:
Klären der Aufgabenstellung
Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Zusammenfassen der Ergebnisse
Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
Analyse der Grundlagen
Abstimmen der Zielvorstellungen (Randbedingungen, Zielkonflikte)
Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs (Programmziele)
Erarbeiten eines groben Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, zum Beispiel versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen, gegebenenfalls mit erläuternden Angaben
Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen und landschaftsökologischen Zusammenhänge
Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
Kostenschätzung nach DIN 276
Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (zum Beispiel hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energie) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf
Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, zum Beispiel durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens 1/100 oder 1/200)
Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden
Einreichen dieser Unterlagen
Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Leistungsphase 5: - führt 2P-raum nicht direkt aus! Wird von dem entsprechenden Generalunternehmen / Fertighausunternehmen ausgeführt. Wir bieten Ihnen gern auf Anfrage eine gestalterische Durchsicht der Werkplanung an, um sicherzustellen, dass alle gestalterischen Elemente und das Design in den zuvor ausgearbeiteten LP 1 – LP 4 beachtet wurden.
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen
Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Zusammenstellen der Vergabe- und Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche
Einholen von Angeboten
Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels
Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken
Verhandlung mit Bietern / Bauunternehmen
Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote
Kostenkontrolle
Mitwirken bei der Auftragserteilung
Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung) – Bitte beachten - Die Leistungsphase 8 wird vom Generalunternehmer / Fertighausunternehmen übernommen und ausgeführt - wir vom Architektenteam 2P-raum® bieten Ihnen aber gern auf Anfrage die künstlerische und gestalterische Oberleitung an!
künstlerische und gestalterische Oberleitung:
Überwachung der Bauherstellung hinsichtlich des Entwurfes
Abklärung von gestalterischen Einzelheiten während der Bauphase
Die in Anlage 11 zu den §§ 33 und 38 Absatz 2 (HOAI 2009) aufgeführten Leistungen in der Leistungsphase 8 sind nicht Bestandteil der künstlerischen Oberleitung und werden in der Regel durch den Generalunternehmer oder die Bau- / Fertighausfirma ausgeführt und übernommen. Somit liegen auch sämtliche Haftungen und Rechtsansprüche bei den Generalunternehmern oder der Bau- / Fertighausfirma.
Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation – führt 2P-raum nicht direkt aus! Wird von dem entsprechenden Bauunternehmen ausgeführt.
Das Architekten Team 2P-raum® ist Mitglied in:
Bayerische Architektenkammer – VDA Verband Deutscher Architekten – DHV Deutscher Holzfertigbau Verband
* HOAI 2009 – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der Fassung vom 17.08.2009
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen