Donnerstag, 15. August 2013

Unter der Entwurfsplanung HOAI - Leistungsphase 3 - versteht man:

Entwurfsplanung HOAI

Unter der Entwurfsplanung HOAI - Leistungsphase 3 -  versteht man:

Die Entwurfsplanung ist ein Planungsprozess, in dem der Entwurf für das entsprechende Bauvorhaben ausgearbeitet wird. Unser Architektenteam gestaltet  während der Entwurfsplanung ein stimmiges und realisierbares Gesamtkonzept, das alle planerische und baurechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt. Auf Grundlage der Entwurfsplanung werden Verhandlungen mit den Behörden und anderen fachlich an der Planung Beteiligten geführt.
Die Lage auf dem Baugrundstück, die Erschließung, die Freiflächengestalltung wie auch die erste Materialwahl sind Elemente die in der Entwurfsplanung eine wichtige Rolle spielen.
 Zusammengefasst bedeutet dies:
  • Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) bis zum vollständigen Entwurf Ihres Projektes
  • Berücksichtigung gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer und wirtschaftlicher Anforderungen
  • Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und / oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens M 1/100 oder M 1/200)
  • Kostenberechnung Ihres Projektes
Wir arbeiten gern für Sie eine Entwurfsplanung als Grundlage für Ihr Fertighaus-, Bauträgerangebot oder Ausschreibung aus. Somit sind Sie in der Lage, jedem die selbe Angebotsgrundlage vorzulegen und der Preis - Leistungsvergleich gestaltet sich einfacher für Sie.

Honorar / Kosten
  • 15% vom Gesamthonorar

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