Donnerstag, 15. August 2013

Beispielberechnung HOAI - Architekten Honorar

Beispielberechnung HOAI - Architekten Honorar

Was kostet ein Architekt nach HOAI?

Die individuelle Planung mit dem Architekten wird allgemein nach der HOAI ermittelt (Architekten Honorar).
Entgegen Gerüchten, "die HOAI sei nicht mehr gültig", handelt es sich bei der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nach wie vor um eine verbindliche, auf Grundlage eines Gesetzes erlassene Honorarverordnung der Bundesregierung. Architekten sind zur Einhaltung der HOAI-Bestimmungen verpflichtet. Die Nichteinhaltung der HOAI bedeutet einen Verstoss gegen geltendes Recht und gegen die Berufsordnung der Architekten.

Die individuelle Planung mit dem Architekten wird allgemein nach der HOAI ermittelt (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

Die folgenden Beispielrechnungen zeigen Ihnen wie das Honorar nach der HOAI 2013 ermittelt wird.
Neue HOAI 2013: ab 17.07.2013 in Kraft
Die HOAI 2013 ist seit 17. Juli 2013 in Kraft– Die neue HOAI wurde am 16.07.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt sie am Tag nach ihrer Verkündung – also am 17. Juli 2013 – in Kraft. Bundesanzeiger vom 16.07.2013 

Bayerische Architektenkammer:
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 17.07.2013 ist die neue HOAI letzten Mittwoch in Kraft getreten. Sie löst damit die HOAI 2009 ab und ist für alle Verträge, die seit diesem Termin abgeschlossen wurden und werden als bindendes Preisrecht zwingend zu beachten.
Nähere Informationen zu den neuen Regelungen und Inhalten finden Sie im Deutschen Architektenblatt sowohl im Bundesteil wie auch im Regionalteil Bayern. Ein Merkblatt zu den geänderten Leistungsbildern steht als download auf unserer Homepage www.byak.de bereit.

Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. | näheres - hier |
    
Beispielberechnung _ 01:
  • Einfamilienhaus Honorarzone 3 (durchschnittliche Planungsanforderungen)
  • Anrechenbare Netto-Kosten des Gebäudes 375.000 €
  • Keine besonderen Leistungen
  • Mittelsatz 
  • Honorarangaben in € / netto
LeistungsphaseProzensatzHonorar / netto
1 - Grundlagenermittlung2 %1.091,59 € 
2 - Vorplanung7 %3.820,56 € 
3 - Entwurfsplanung15 %8.186,92 € 
4 - Genehmigungsplanung3 %1.637,38 € 
5 - Ausführungsplaung25 %13.644,87 € 
6 - Vorbereitung der Vergabe10 %5.457,95 € 
7 - Mitwirkung der Vergabe4 %2.183,18 € 
8 - Objektüberwachung, Bauleitung32 %17.465,44 € 
9 - Objektbetreuung2 %1.091,59 € 
   
Bsp. Honorar der LP 1 - 427 %14.736,45 € 

Fragen Sie bei dem Architekten Team 2P-raum® Ihr Honorarangebot nach den entsprechenden und gewünschten Leistungsphasen an.

Wenn Sie von uns lediglich die kreative und individuelle Architekten Wohnhausplanung wünschen um dann mit einem Fertighausunternehmen / Bauunternehmen bauen zu können, kommen entweder nur die Leistungsphasen 1 - 3 bzw. noch die Leistungsphase 4 zum tragen.
Sehr gern führen wir auch für Sie die Leistungsphasen 6 & 7 (Ausschreibung, Angebote einholen und prüfen) , wie die künstlerische und gestalterische Durchsicht der Ausführungsplanung anteilig Leistungsphase 5 und künstlerische und gestalterische Oberleitung anteilig Leistungsphase 8 aus.
Wir vom Architekten Team 2P-raum® arbeiten hinsichtlich der auszuführenden Leistungen und Leistungsphasen sehr flexibel und individuell - immer speziell auf die Wünsche von Ihnen als Bauherrschaft angepasst!


Beispielberechnung _ 02:
  • Einfamilienhaus Honorarzone 4 (überdurchschnittliche Planungsanforderungen)
  • Anrechenbare Netto-Kosten des Gebäudes 500.000 €
  • Keine besonderen Leistungen
  • Mittelsatz 
  • Honorarangaben in € / netto
LeistungsphaseProzensatzHonorar / netto
1 - Grundlagenermittlung2 %1.667,92 € 
2 - Vorplanung7 %5.837,72 € 
3 - Entwurfsplanung15 %12.509,40 € 
4 - Genehmigungsplanung3 %2.501,88 € 
5 - Ausführungsplaung25 %20.849,00 € 
6 - Vorbereitung der Vergabe10 %8.339,60 € 
7 - Mitwirkung der Vergabe4 %3.335,84 € 
8 - Objektüberwachung, Bauleitung32 %26.686,72 € 
9 - Objektbetreuung2 %1.667,92 € 
   
Bsp. Honorar der LP 1 - 427 %22.795,13 € 

Auszug aus der aktuellen HOAI 2013


§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und Architektinnen und der Ingenieure und Ingenieurinnen (Auftragnehmer oder Auftragnehmerinnen) mit Sitz im Inland, soweit die Leistungen durch diese Verordnung erfasst und vom Inland aus erbracht werden.
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§ 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume
Das Leistungsbild Gebäude und Innenräume umfasst Leistungen für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen.
Leistungen für Innenräume sind die innere Gestaltung oder Erstellung von Innenräumen ohne wesentliche Eingriffe in Bestand oder Konstruktion.
Die Grundleistungen sind in neun Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 35 bewertet:
a) für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit je 2 Prozent bei Gebäuden und Innenräume,
b) für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit je 7 Prozent bei Gebäuden und Innenräumen,
c) für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit 15 Prozent bei Gebäuden und Innenräumen,
d) für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 3 Prozent bei Gebäuden und 2 Prozent bei Innenräumen,
e) für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 25 Prozent bei Gebäuden und 30 Prozent bei Innenräumen,
f) für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) mit 10 Prozent bei Gebäuden und 7 Prozent bei Innenräumen,
g) für die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) mit 4 Prozent bei Gebäuden und 3 Prozent bei Innenräumen,
h) für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation) mit 32 Prozent bei Gebäuden und Innenräumen,
i) für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) mit je 2 Prozent bei Gebäuden und Innenräumen.

Anlage 10 Nr. 10.1 dieser Verordnung regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase und enthält Beispiele für Besondere Leistungen.
...
...
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Anlage 10 Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Besondere Leistungen, Objektlisten Gebäude und Innenräume
10.1 Leistungsbild Gebäude und Innenräume
Grundleistungen Besondere Leistungen 
LPH 1 Grundlagenermittlung  
Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers 
Ortsbesichtigung 
Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf 
Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter 
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 
Bedarfsplanung 
Bedarfsermittlung 
Aufstellen eines Funktionsprogramms 
Aufstellen eines Raumprogramms 
Standortanalyse 
Mitwirken bei Grundstücks- und Objektauswahl, -beschaffung, -übertragung 
Beschaffen von vorhabenserheblichen Unterlagen 
Bestandsaufnahme 
technische Substanzerkundung 
Betriebsplanung 
Prüfen der Umwelterheblichkeit 
Prüfen der Umweltverträglichkeit 
Machbarkeitsstudie 
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung 
Projektstrukturplanung 
Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen 
Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen 


LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)  
Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten 
Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte 
Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts 
Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (z.B. städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) 
Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration deren Leistungen 
Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit 
Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen 
Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs 
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 
 Aufstellen eines planungs- und abwicklungsbezogenen Zielkatalogs (Programmziele) 
Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen, einschließlich Kostenbewertung 
Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems 
Durchführen des Zertifizierungssystems 
Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen 
Aufstellen eines Finanzierungsplanes 
Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung 
Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen 
Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage) 
Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwendig sind, z.B.
– Präsentationsmodelle
- Perspektivische Darstellungen
– Bewegte Darstellung/Animation
– Farb- und Materialcollagen
– digitales Geländemodell 
3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling BIM) 
Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke 
Fortschreiben des Projektstrukturplanes 
Aufstellen von Raumbüchern 
Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung 


LPH 3 Entwurfsplanung (System- u. Integrationsplanung)  
Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (z.B. städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlichrechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, z.B. bei Gebäuden im Maßstab 1:100, z.B. bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20 
Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration deren Leistungen 
Objektbeschreibung 
Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit 
Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung 
Fortschreiben des Terminplans 
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 
 Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung) 
Wirtschaftlichkeitsberechnung 
Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung 
Fortschreiben von Raumbüchern 


LPH 4 Genehmigungsplanung  
Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter 
Einreichen der Vorlagen 
Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen 
 Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung 
Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall 
Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder Ähnliches 


LPH 5 Ausführungsplanung  
Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen 
Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, z.B. bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, z.B. bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1 
Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration deren Leistungen 
Fortschreiben des Terminplans 
Fortschreiben der Ausführungsplanung aufgrund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung 
Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung 
 Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (x) 
Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung (x) 
Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form 
Mitwirken beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS) 
Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind 
(x) Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.


LPH 6 Vorbereitung der Vergabe  
Aufstellen eines Vergabeterminplans 
Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter 
Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten 
Ermitteln der Kosten auf Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse 
Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung 
Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche 
 Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung (x) 
Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche 
Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter 
(x) Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.


LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe  
Koordinieren der Vergaben der Fachplaner 
Einholen von Angeboten 
Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise 
Führen von Bietergesprächen 
Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens 
Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche 
Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung 
Mitwirken bei der Auftragserteilung 
 Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung 
Mitwirken bei der Mittelabflussplanung 
Fachliche Vorbereitung und Mitwirken bei Nachprüfungsverfahren 
Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten 
Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel? (x) 
Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen 
Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.


LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation  
Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik 
Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis 
Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten 
Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) 
Dokumentation des Bauablaufs (z.B. Bautagebuch) 
Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen 
Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen 
Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen 
Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen 
Kostenfeststellung, z.B. nach DIN 276 
Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber 
Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran 
Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts 
Übergabe des Objekts 
Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche 
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel 
 Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes 
Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen 
Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht 


LPH 9 Objektbetreuung  
Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 4 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen 
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen 
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen 
 Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist 
Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation 
Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen 
Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen 
Erstellen eines Instandhaltungskonzepts 
Objektbeobachtung 
Objektverwaltung 
Baubegehungen nach Übergabe 
Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte 
Evaluieren von Wirtschaftlichkeitsberechnungen 

10.2 Objektliste Gebäude
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...
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