Beispielberechnung HOAI - Architekten Honorar
Was kostet ein Architekt nach HOAI?
Die individuelle Planung mit dem Architekten wird allgemein nach der HOAI ermittelt (Architekten Honorar).
Entgegen Gerüchten, "die HOAI sei nicht mehr gültig", handelt es sich bei der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nach wie vor um eine verbindliche, auf Grundlage eines Gesetzes erlassene Honorarverordnung der Bundesregierung. Architekten sind zur Einhaltung der HOAI-Bestimmungen verpflichtet. Die Nichteinhaltung der HOAI bedeutet einen Verstoss gegen geltendes Recht und gegen die Berufsordnung der Architekten.
Die individuelle Planung mit dem Architekten wird allgemein nach der HOAI ermittelt (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Die folgenden Beispielrechnungen zeigen Ihnen wie das Honorar nach der HOAI 2013 ermittelt wird.
Neue HOAI 2013: ab 17.07.2013 in Kraft
Die HOAI 2013 ist seit 17. Juli 2013 in Kraft– Die neue HOAI wurde am 16.07.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt sie am Tag nach ihrer Verkündung – also am 17. Juli 2013 – in Kraft. Bundesanzeiger vom 16.07.2013
Bayerische Architektenkammer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 17.07.2013 ist die neue HOAI letzten Mittwoch in Kraft getreten. Sie löst damit die HOAI 2009 ab und ist für alle Verträge, die seit diesem Termin abgeschlossen wurden und werden als bindendes Preisrecht zwingend zu beachten.
Nähere Informationen zu den neuen Regelungen und Inhalten finden Sie im Deutschen Architektenblatt sowohl im Bundesteil wie auch im Regionalteil Bayern. Ein Merkblatt zu den geänderten Leistungsbildern steht als download auf unserer Homepage www.byak.de bereit.
Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. | näheres - hier |
Beispielberechnung _ 01:
- Einfamilienhaus Honorarzone 3 (durchschnittliche Planungsanforderungen)
- Anrechenbare Netto-Kosten des Gebäudes 375.000 €
- Keine besonderen Leistungen
- Mittelsatz
- Honorarangaben in € / netto
Leistungsphase | Prozensatz | Honorar / netto |
1 - Grundlagenermittlung | 2 % | 1.091,59 € |
2 - Vorplanung | 7 % | 3.820,56 € |
3 - Entwurfsplanung | 15 % | 8.186,92 € |
4 - Genehmigungsplanung | 3 % | 1.637,38 € |
5 - Ausführungsplaung | 25 % | 13.644,87 € |
6 - Vorbereitung der Vergabe | 10 % | 5.457,95 € |
7 - Mitwirkung der Vergabe | 4 % | 2.183,18 € |
8 - Objektüberwachung, Bauleitung | 32 % | 17.465,44 € |
9 - Objektbetreuung | 2 % | 1.091,59 € |
Bsp. Honorar der LP 1 - 4 | 27 % | 14.736,45 € |
Fragen Sie bei dem Architekten Team 2P-raum® Ihr Honorarangebot nach den entsprechenden und gewünschten Leistungsphasen an.
Wenn Sie von uns lediglich die kreative und individuelle Architekten Wohnhausplanung wünschen um dann mit einem Fertighausunternehmen / Bauunternehmen bauen zu können, kommen entweder nur die Leistungsphasen 1 - 3 bzw. noch die Leistungsphase 4 zum tragen.
Sehr gern führen wir auch für Sie die Leistungsphasen 6 & 7 (Ausschreibung, Angebote einholen und prüfen) , wie die künstlerische und gestalterische Durchsicht der Ausführungsplanung anteilig Leistungsphase 5 und künstlerische und gestalterische Oberleitung anteilig Leistungsphase 8 aus.
Wir vom Architekten Team 2P-raum® arbeiten hinsichtlich der auszuführenden Leistungen und Leistungsphasen sehr flexibel und individuell - immer speziell auf die Wünsche von Ihnen als Bauherrschaft angepasst!
Beispielberechnung _ 02:
- Einfamilienhaus Honorarzone 4 (überdurchschnittliche Planungsanforderungen)
- Anrechenbare Netto-Kosten des Gebäudes 500.000 €
- Keine besonderen Leistungen
- Mittelsatz
- Honorarangaben in € / netto
Leistungsphase | Prozensatz | Honorar / netto |
1 - Grundlagenermittlung | 2 % | 1.667,92 € |
2 - Vorplanung | 7 % | 5.837,72 € |
3 - Entwurfsplanung | 15 % | 12.509,40 € |
4 - Genehmigungsplanung | 3 % | 2.501,88 € |
5 - Ausführungsplaung | 25 % | 20.849,00 € |
6 - Vorbereitung der Vergabe | 10 % | 8.339,60 € |
7 - Mitwirkung der Vergabe | 4 % | 3.335,84 € |
8 - Objektüberwachung, Bauleitung | 32 % | 26.686,72 € |
9 - Objektbetreuung | 2 % | 1.667,92 € |
Bsp. Honorar der LP 1 - 4 | 27 % | 22.795,13 € |
Auszug aus der aktuellen HOAI 2013
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und Architektinnen und der Ingenieure und Ingenieurinnen (Auftragnehmer oder Auftragnehmerinnen) mit Sitz im Inland, soweit die Leistungen durch diese Verordnung erfasst und vom Inland aus erbracht werden.
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§ 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume
Das Leistungsbild Gebäude und Innenräume umfasst Leistungen für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen.
Leistungen für Innenräume sind die innere Gestaltung oder Erstellung von Innenräumen ohne wesentliche Eingriffe in Bestand oder Konstruktion.
Die Grundleistungen sind in neun Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 35 bewertet:
a) für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit je 2 Prozent bei Gebäuden und Innenräume,
b) für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit je 7 Prozent bei Gebäuden und Innenräumen,
c) für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit 15 Prozent bei Gebäuden und Innenräumen,
d) für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 3 Prozent bei Gebäuden und 2 Prozent bei Innenräumen,
e) für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 25 Prozent bei Gebäuden und 30 Prozent bei Innenräumen,
f) für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) mit 10 Prozent bei Gebäuden und 7 Prozent bei Innenräumen,
g) für die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) mit 4 Prozent bei Gebäuden und 3 Prozent bei Innenräumen,
h) für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation) mit 32 Prozent bei Gebäuden und Innenräumen,
i) für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) mit je 2 Prozent bei Gebäuden und Innenräumen.
Anlage 10 Nr. 10.1 dieser Verordnung regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase und enthält Beispiele für Besondere Leistungen.
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Anlage 10 Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Besondere Leistungen, Objektlisten Gebäude und Innenräume
10.1 Leistungsbild Gebäude und Innenräume
Grundleistungen Besondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
Ortsbesichtigung
Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Bedarfsplanung
Bedarfsermittlung
Aufstellen eines Funktionsprogramms
Aufstellen eines Raumprogramms
Standortanalyse
Mitwirken bei Grundstücks- und Objektauswahl, -beschaffung, -übertragung
Beschaffen von vorhabenserheblichen Unterlagen
Bestandsaufnahme
technische Substanzerkundung
Betriebsplanung
Prüfen der Umwelterheblichkeit
Prüfen der Umweltverträglichkeit
Machbarkeitsstudie
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Projektstrukturplanung
Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen
Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte
Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts
Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (z.B. städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche)
Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration deren Leistungen
Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Aufstellen eines planungs- und abwicklungsbezogenen Zielkatalogs (Programmziele)
Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen, einschließlich Kostenbewertung
Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems
Durchführen des Zertifizierungssystems
Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen
Aufstellen eines Finanzierungsplanes
Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung
Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)
Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwendig sind, z.B.
– Präsentationsmodelle
- Perspektivische Darstellungen
– Bewegte Darstellung/Animation
– Farb- und Materialcollagen
– digitales Geländemodell
3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling BIM)
Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke
Fortschreiben des Projektstrukturplanes
Aufstellen von Raumbüchern
Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung
LPH 3 Entwurfsplanung (System- u. Integrationsplanung)
Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (z.B. städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlichrechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, z.B. bei Gebäuden im Maßstab 1:100, z.B. bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20
Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration deren Leistungen
Objektbeschreibung
Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung
Fortschreiben des Terminplans
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung
Fortschreiben von Raumbüchern
LPH 4 Genehmigungsplanung
Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Einreichen der Vorlagen
Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung
Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall
Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder Ähnliches
LPH 5 Ausführungsplanung
Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, z.B. bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, z.B. bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1
Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration deren Leistungen
Fortschreiben des Terminplans
Fortschreiben der Ausführungsplanung aufgrund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung
Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (x)
Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung (x)
Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form
Mitwirken beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)
Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind
(x) Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
Aufstellen eines Vergabeterminplans
Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
Ermitteln der Kosten auf Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse
Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche
Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung (x)
Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche
Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
(x) Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
Koordinieren der Vergaben der Fachplaner
Einholen von Angeboten
Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
Führen von Bietergesprächen
Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche
Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung
Mitwirken bei der Auftragserteilung
Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung
Mitwirken bei der Mittelabflussplanung
Fachliche Vorbereitung und Mitwirken bei Nachprüfungsverfahren
Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten
Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel? (x)
Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen
Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
Dokumentation des Bauablaufs (z.B. Bautagebuch)
Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen
Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
Kostenfeststellung, z.B. nach DIN 276
Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
Übergabe des Objekts
Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes
Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht
LPH 9 Objektbetreuung
Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 4 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation
Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen
Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen
Erstellen eines Instandhaltungskonzepts
Objektbeobachtung
Objektverwaltung
Baubegehungen nach Übergabe
Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte
Evaluieren von Wirtschaftlichkeitsberechnungen
10.2 Objektliste Gebäude
...
...
...
Eintrag von Architekt München am Wed, 28.10.2009 - 15:25
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