Sonntag, 29. Januar 2012

Was kostet die Hausplanung mit einem Architekten?

Was kostet die Hausplanung mit einem Architekten?

Die individuelle Planung mit dem Architekten wird allgemein nach der HOAI ermittelt (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

Die folgende Beispielrechnungen zeigt Ihnen wie das Honorar nach der HOAI 2009 ermittelt wird.
Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. | näheres - hier |
   
Beispielberechnung _ 01:
  • Einfamilienhaus Honorarzone 3 (durchschnittliche Planungsanforderungen)
  • Anrechenbare Netto-Kosten des Gebäudes 375.000 €
  • Keine besonderen Leistungen
  • Mittelsatz 
  • Honorarangaben in € / netto
Leistungsphase Prozensatz Honorar
1 - Grundlagenermittlung 3 % 1.343,27 € 
2 - Vorplanung 7 % 3.134,29 € 
3 - Entwurfsplanung 11 % 4.925,31 € 
4 - Genehmigungsplanung 6 % 2.686,53 € 
5 - Ausführungsplaung 25 % 11.193,88 € 
6 - Vorbereitung der Vergabe 10 % 4.477,55 € 
7 - Mitwirkung der Vergabe 4 % 1.791,02 € 
8 - Objektüberwachung, Bauleitung 31 % 13.880,41 € 
9 - Objektbetreuung 3 % 1.343,27 € 
     
Bsp. Honorar der LP 1 - 4
27 % 12.089,40 € 

Fragen Sie bei dem Architekten Team 2P-raum® Ihr Honorarangebot nach den entsprechenden und gewünschten Leistungsphasen an.

Wenn Sie von uns lediglich die kreative und individuelle Architekten Wohnhausplanung wünschen um dann mit einem Fertighausunternehmen / Bauunternehmen bauen zu können, kommen entweder nur die Leistungsphasen 1 - 3 bzw. noch die Leistungsphase 4 zum tragen.
Sehr gern führen wir auch für Sie die Leistungsphasen 6 & 7 (Ausschreibung, Angebote einholen und prüfen) , wie die künstlerische und gestalterische Durchsicht der Ausführungsplanung anteilig Leistungsphase 5 und künstlerische und gestalterische Oberleitung anteilig Leistungsphase 8 aus.
Wir vom Architekten Team 2P-raum® arbeiten hinsichtlich der auszuführenden Leistungen und Leistungsphasen sehr flexibel und individuell - immer speziell auf die Wünsche von Ihnen als Bauherrschaft angepasst!


Beispielberechnung _ 02:
  • Einfamilienhaus Honorarzone 4 (überdurchschnittliche Planungsanforderungen)
  • Anrechenbare Netto-Kosten des Gebäudes 500.000 €
  • Keine besonderen Leistungen
  • Mittelsatz 
  • Honorarangaben in € / netto
Leistungsphase Prozensatz Honorar
1 - Grundlagenermittlung 3 % 1.971,87 € 
2 - Vorplanung 7 % 4.601,03 € 
3 - Entwurfsplanung 11 % 7.230,19 € 
4 - Genehmigungsplanung 6 % 3.943,74 € 
5 - Ausführungsplaung 25 % 16.432,25 € 
6 - Vorbereitung der Vergabe 10 % 6.572,90 € 
7 - Mitwirkung der Vergabe 4 % 2.629,16 € 
8 - Objektüberwachung, Bauleitung 31 % 20.375,99 € 
9 - Objektbetreuung 3 % 1.971,87 € 
     
Bsp. Honorar der LP 1 - 4
27 % 17.746,83 € 

Sie wünschen eine individuelle Beratung hinsichtlich des Architektenhonorares zu Ihrem individuell geplanten Wohnhauses  - dann sprechen Sie mit uns | Kontakt |

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