Architektenhonorar
Die individuelle Planung mit dem Architekten wird allgemein nach der HOAI ermittelt (Architekten Honorar).
Entgegen Gerüchten, "die HOAI sei nicht mehr gültig", handelt es sich bei der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nach wie vor um eine verbindliche, auf Grundlage eines Gesetzes erlassene Honorarverordnung der Bundesregierung. Architekten sind zur Einhaltung der HOAI-Bestimmungen verpflichtet. Die Nichteinhaltung der HOAI bedeutet einen Verstoss gegen geltendes Recht und gegen die Berufsordnung der Architekten.Die folgende Beispielrechnung zeigt Ihnen wie das Honorar nach der HOAI 2009 ermittelt wird.
Beispielberechnung:
- Einfamilienhaus Honorarzone 4 (überdurchschnittliche Planungsanforderungen)
- Anrechenbare Kosten des Gebäudes 350.000 €
- Mindestsatz
- Honorarangaben in € / netto
Leistungsphase | Prozensatz | Honorar |
1 - Grundlagenermittlung | 3 % | 1.409,10 € |
2 - Vorplanung | 7 % | 3.287,90 € |
3 - Entwurfsplanung | 11 % | 5.166,70 € |
4 - Genehmigungsplanung | 6 % | 2.818,20 € |
5 - Ausführungsplaung | 25 % | auf Anfrage |
6 - Vorbereitung der Vergabe | 10 % | auf Anfrage |
7 - Mitwirkung der Vergabe | 4 % | auf Anfrage |
8 - Objektüberwachung, Bauleitung | 31 % | auf Anfrage |
9 - Objektbetreuung | 3 % | auf Anfrage |
Gesamthonorar LP 1 - 4 | 27 % | 12.681,90 € |
Wir von 2P-raum® bieten Ihnen die Leistungsphasen 1 - 4 an
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Eintrag von Architekt München am Mon, 05.04.2010 - 23:56
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