Mittwoch, 27. April 2011

Was kostet ein Architekt für ein hochwertiges Einfamilienhaus

Die individuelle Planung mit dem Architekten wird allgemein nach der HOAI ermittelt (Architekten Honorar).

Die folgende Beispielrechnung zeigt Ihnen wie das Honorar nach der HOAI 2009 ermittelt wird.

Beispielberechnung:

  • Einfamilienhaus Honorarzone 3 (durchschnittliche Planungsanforderungen)
  • Anrechenbare Kosten des Gebäudes 250.000 €/netto
  • Keine besonderen Leistungen
  • Mindestsatz 
  • Honorarangaben netto
Leistungsphase Prozensatz Honorar
1 - Grundlagenermittlung 3 % 870,54 € 
2 - Vorplanung 7 % 2.031,26 € 
3 - Entwurfsplanung 11 % 3.191,98 € 
4 - Genehmigungsplanung 6 % 1.741,08 € 
5 - Ausführungsplaung 25 % 7.254,50 € 
6 - Vorbereitung der Vergabe 10 % 2.901,80 € 
7 - Mitwirkung der Vergabe 4 % 1.160,72 € 
8 - Objektüberwachung, Bauleitung 31 % 8.995,58 € 
9 - Objektbetreuung 3 % 870,54 € 
     
Gesamthonorar 100 % 29.018,00 € 

 

Wenn wir von 2P-raum® Ihnen die Leistungsphasen 1 - 4 anbieten und ausführen

belaufen sich diese von oben aufgeführter Tabelle 27% des Gesamthonorars sprich 7.834,86€ / netto.

Fragen auch Sie Ihr eigenes Projekt bei uns von 2P-raum® an.

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