richtige Wohnflächenberechnung - was zählt zur Wohnfläche
Der Wohnfläche legt man die Summe der Raumgrundflächen zugrunde. Ca. 75 % dieser Grundfläche eines Wohnhauses kann man als Wohnfläche ansetzen. Zur genauen Wertermittlung einer Wohnimmobilie bedient man sich in der Praxis doch den Vorgaben der II. Berechnungsverordnung (II BV.), die ursprünglich nur für den öffentlich geförderten Wohnungsbau galt. Danach gehören Fenster und Wandnischen, die tiefer sind als 13 Zentimeter, sowie der Raum unter Treppen, sofern er zwei Meter hoch ist, zur Wohnfläche. Türnischen zählen nicht dazu, ebensowenig Treppen mit mehr als drei Stufen. Mit 50 % berechnet man nicht beheizbare Wintergärten. Beim Dachgeschoss kommt es auf die Höhe an:
Bis zwei Meter Höhe zählt die Fläche zu 100 %, zwischen 1 und 2 Metern zu 50 %. Flächen unter einem Meter Höhe dürfen nicht dazugerechnet werden.
Garagen, Heizungs- und Hobbyräume, Waschküche usw. gelten nicht als Wohn-, sondern als Nutzfläche.
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