Donnerstag, 13. Januar 2011

KfW Effizienzhaus 55

KfW Effizienzhaus 55

KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009) - (früher KfW 40 nach EnEV 2007)

Das Effizienzhaus 55

Für ein KfW Effizienzhaus 55 (früher KfW 40 Haus) darf der Energiebedarf pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr im Bezug zum Standard (100%, das so genannte Niedrigenergiehaus (KfW 100) nach EnEV) nur 55 % so viel Energie verbrauchen, also 45 % weniger. Das führt zu einem maximalen Jahres-Primärenergieverbrauch von 40 kWh/m² Nutzfläche:
  1. Der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) (= Gesamtenergieverbrauch eines Gebäudes) darf 40 kWh pro Quadratmeter nicht übersteigen.
  2. Der Transmissionswäremverlust (=Wärmeverlust nach außen) muss um mindestens 45% unter dem Höchstwert der EnEV liegen.
Dies erreicht man üblicherweise durch Luftdichtheit mit zentraler Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung bis ca. 80%. Auch eine moderne Heizung mit regenerativen Energiequellen und guter Dämmung sowie eine Ausrichtung nach Süden mit entsprechender Bauweise und Fensterfronten sind empfehlenswert.

KfW-Effizienzhäuser 55 (nach EnEV 2009) können ab dem 1. Juli 2010 beantragt werden. Der Tilgungszuschuss beträgt aktuell 5 % der Darlehenssumme (Stand: 1. Juli 2010).
Die tagesaktuellen Konditionen sind direkt bei der KfW-Förderbank einzusehen.
Planen Sie Ihr Effizienzhaus 55 mit uns, dem Architekten Team von 2P-raum®   | Kontakt |

Ein gesamter Überblick der Effizienzhäuser:

KfW-Effizienzhaus - Energieeffizient Bauen (153)

Finanzierung des energetisch hochwertigen Neubaus von Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes"
Der Begriff Effizienzhaus ist ein Qualitätszeichen, das von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der KfW entwickelt wurde.
Die KfW nutzt dieses Qualitätszeichen im Rahmen ihrer Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren - KfW-Effizienzhaus.
Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau (siehe Referenzgebäude) nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf.
Für die Inanspruchnahme der Förderprogramme der KfW ist neben dem Jahresprimärenergiebedarf (Qp) auch der Wert des spezifischen Transmissionswärmeverslust (HT') des Gebäudes relevant.

Seit dem 01. Juli 2010 gelten neue Regelungen!

Es werden auf Grundlage der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV2009) drei unterschiedliche Niveaus gefördert:
  • KfW-Effizienzhaus 40
  • KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus
  • KfW-Effizienzhaus 70
Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.

 

KfW-Effizienzhaus 40

KfW-Effizienzhäuser 40 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 40 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 55 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.

 

KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus

KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 55 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 70 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
Passivhaus: Gefördert werden in der Programmvariante auch Gebäude, deren Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) nicht mehr als 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche (AN) und der Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nach PHPP nicht mehr als 15 kWh pro m2 Wohnfläche betragen.

 

KfW-Effizienzhaus 70

KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 85 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.

Mittwoch, 12. Januar 2011

Fertighaus planen - Fertighaus bauen

Fertighaus planen - Fertighaus bauen

Sie planen in geraumer Zeit ein hochwertiges, modernes und energieeffizientes Holz-Fertighaus zu bauen. Dann stellen Sie sich zu Beginn sicherlich einige folgender Fragen:

  • Welcher Fertighaushersteller ist der passende für mich?
  • Was kostet ein Fertighaus überhaupt?
  • Kann ich frei geplante Architektenpläne mit einem Fertighausanbieter umsetzen?
  • Wo können meine persönlichen Wünsche und Vorgaben am Besten umgesetzt werden?
  • Bei welchem Anbieter und wie holen ich Fertighausangebote ein?
  • Ist mein Angebot komplett oder fehlen diverse Leistungen?
  • Wie kann ich die Angebote vergleichen - oder kann ich diese überhaupt vergleichen?
Wir vom Architekten Team von 2P-raum® können Ihnen diese Fragen beantworten, Sie beraten und Ihr (Traum) Haus zusammen mit Ihnen planen.
Durch unsere mehrjährige Erfahrung in der Fertighausbranche in den Bereichen der Kundeaquise, der Planung und auch im Vertrieb kennen wir eine vielzahl namhafter und guter Fertighaushersteller und können Ihnen bei nahezu allen Punkten im Bezug auf die Planung und Umsetzung eines Fertighauses zur Seite stehen.
Zunächst wollen wir auf die anfänglichen Fragen eingehen und Ihnen die entsprechenden Antworten geben.
  • welcher Fertighaushersteller der passende für Sie ist, ist abhängig von dem was Sie wollen - welche Architektur / Baustil gefällt Ihnen, wie energieeffizient wollen Sie bauen, welche Ansprüche stellen Sie, wollen Sie komplett schlüsselfertig bauen lassen oder kommt Eigenleistung in Frage - dann können wir gemeinsam die passenden Firmen für Sie angehen.
  • Was ein Fertighaus kostet ist unteranderem von zuvor aufgeführten Punkten abhängig. Als Anhaltspunkt können wir Ihnen aber schon mal folgendes angeben: ein Ausbauhaus können Sie ab ca. 1.000€ / m² bekommen ein gutes schlüsselfertiges Fertighaus bekommen Sie ab ca. 1.400€ / m².
  • Selbstverständlich können Sie bei nahezu allen guten Fertighausherstellern frei nach Ihren Wünschen, Vorstellungen und Vorgaben Architektenplanungen z.B. von uns - Architekten Team von 2P-raum® - umsetzen lassen.
  • Wo Ihre persönlichen Wünsche am Besten umgesetzt werden können, ist in erster Linie wie auch zuvor schon beschrieben von Ihren Vorgaben abhängig - aber wir können Ihnen sagen, es gibt für fast alle noch so extravaganten Wünsche, die passende Firma.
  • Bei welchem Anbieter Sie / Wir Angebote einholen ist wiederum sehr abhängig von den zuvor aufgeführten Punkten.
  • Ob Ihr Fertighausangebot alle benötigten und auch gewünschten Leistungen enthält, können wir Ihnen innerhalb kürzester Zeit nach Durchsicht dieser sagen. Meist sind die Angebot ab Oberkante Kellerdecke oder Bodenplatte, daher ist darauf zu achten ob und wie ein Keller angeboten wird und was ist mit dem benötigten Innenausbau?
  • Wie und ob Sie die Angebote vergleichen können ist eine gute Frage: Ja wir können es für Sie! Allein Fertighausangebote zu vergleichen, ohne diverses Hintergrundwissen zu haben und meist auf unterschiedliche Planungen ist für einen nicht Baufachmann sehr schwierig. Glauben Sie uns dies, wir haben auch Bauherren die beruflich ebenfalls im Baubereich tätig sind und selbst für Sie war es sehr schwierig und anstrengend ein gleichen Nennen zu finden.

Daher ist unser Tipp, planen Sie das Wohnhaus nach Ihren Wünschen und Vorstellungen mit einem Architekten und lassen Sie sich anfänglich noch offen mit welchem Fertighausunternehmen Sie bauen werden!

Ihr Architekt, z.B. wir vom Architekten Team von 2P-raum® aus München, plant Ihnen Ihr (Traum) Haus und Sie binden sich noch nicht an eine bestimmte Fertighausfirma. Denn wenn eine Firma ein Wohnhaus auf Ihr Grundstück und nach Ihren Vorgaben planen soll, wird dieses Ihnen auch einen Planungsauftrag vorlegen.
Also wieso an eine bestimmte Firma binden, wenn Sie sich eine neutrale Planung erstellen lassen können, diese einmalig bezahlen und X Angebote auf dieser Grundlage einholen können.

Planen auch Sie Ihr individuelles und persönliches (Traum) Fertighaus mit uns, dem Architekten Team von 2P-raum®   | Kontakt |

Wie groß darf ich bauen?

Wie groß darf ich bauen?

Das verraten zwei wichtige Zahlen - Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl - im Bebauungsplan:

Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel Grundfläche man versiegeln darf mit Haus, Garage und Zufahrt - z.B. GRZ 0,4 erlaubt auf einem Grundstück von 500m² eine überbaubare Fläche von 200m² (0,4 x 500m² = 200m²)
Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die erlaubte Fläche aller Vollgeschosse an - z.B. GFZ 0,5 erlaubt auf einem Grundstück von 500m² eine gesamte Geschossfläche aller Vollgeschosse von 250m² (0,5 x 500m² = 250m²)

 

Und welche Grundstücksgröße benötigen Sie ca.?

Für frei stehende Häuser sind Grenzabstände vorgeschrieben. Es empfiehlt sich daher ein Grundstück mit mindestens 400m² - besser 500m² Fläche zu erwerben, da natürlich auch der Platz der Garage, Terrassen und Zufahrten berücksichtigt werden muss.
Doppelhäuser haben eine gemeinsame Zwischenwand - die Bautechnisch aber von einander getrennt sein sollte (Schallübertrag) - daher kann das Grundstück etwa mit 350m² gut ausreichen.
Ein Reihenhaus gliedert sich an zwei Nachbargebäude an und hat daher "nur" einen Vorgartenbereich und meist einen Südgarten. Das Grundstück reicht somit mit ca. 200m² aus. Somit haben Sie bei einem Reihenhaus die halben Grundstückkosten zu einem frei stehenden Einfamilienhaus.

Auszug und Überblick aus dem Gesetzestext der BauNVO:

§ 16 Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung

(1) Wird im Flächennutzungsplan das allgemeine Maß der baulichen Nutzung dargestellt, genügt die Angabe der Geschoßflächenzahl, der Baumassenzahl oder der Höhe baulicher Anlagen.
(2) Im Bebauungsplan kann das Maß der baulichen Nutzung bestimmt werden durch Festsetzung
1. der Grundflächenzahl oder der Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen,
2. der Geschoßflächenzahl oder der Größe der Geschoßfläche, der Baumassenzahl oder der Baumasse,
3. der Zahl der Vollgeschosse,
4. der Höhe baulicher Anlagen.

(3) Bei Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung im Bebauungsplan ist festzusetzen
1. stets die Grundflächenzahl oder die Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen,
2. die Zahl der Vollgeschosse oder die Höhe baulicher Anlagen, wenn ohne ihre Festsetzung öffentliche Belange, insbesondere das Orts- und Landschaftsbild, beeinträchtigt werden können.
(4) Bei Festsetzung des Höchstmaßes für die Geschoßflächenzahl oder die Größe der Geschoßfläche, für die Zahl der Vollgeschosse und die Höhe baulicher Anlagen im Bebauungsplan kann zugleich ein Mindestmaß festgesetzt werden. Die Zahl der Vollgeschosse und die Höhe baulicher Anlagen können auch als zwingend festgesetzt werden.
(5) Im Bebauungsplan kann das Maß der baulichen Nutzung für Teile des Baugebiets, für einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile und für Teile baulicher Anlagen unterschiedlich festgesetzt werden; die Festsetzungen können oberhalb und unterhalb der Geländeoberfläche getroffen werden.
(6) Im Bebauungsplan können nach Art und Umfang bestimmte Ausnahmen von dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung vorgesehen werden.

§ 17 Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung

(1) Bei der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung nach § 16 dürfen, auch wenn eine Geschoßflächenzahl oder eine Baumassenzahl nicht dargestellt oder festgesetzt wird, folgende Obergrenzen nicht überschritten werden:

1 2 3 4
Baugebiet Grundflächenzahl
(GRZ)
Geschoßflächenzahl
(GFZ)
Baumassenzahl
(BMZ)
in Kleinsiedlungsgebieten (WS) 0,2 0,4 -
in reinen Wohngebieten (WR)
allgem. Wohngebieten (WA)
Ferienhausgebieten
0,4 1,2 -
in besonderen Wohngebieten (WB) 0,6 1,6 -
in Dorfgebieten (MD)
Mischgebieten (MI)
0,6 1,2 -
in Kerngebieten (MK) 1,0 3,0 -
in Gewerbegebieten (GE)
Industriegebieten (GI)
sonstigen Sondergebieten
0,8 2,4 10,0
in Wochenendhausgebieten 0,2 0,2 -

(2) Die Obergrenzen des Absatzes 1 können überschritten werden, wenn
1. besondere städtebauliche Gründe dies erfordern,
2. die Überschreitungen durch Umstände ausgeglichen sind oder durch Maßnahmen ausgeglichen werden, durch die sichergestellt ist, daß die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden und die Bedürfnisse des Verkehrs befriedigt werden, und
3. sonstige öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Dies gilt nicht für Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete.
(3) In Gebieten, die am 1. August 1962 überwiegend bebaut waren, können die Obergrenzen des Absatzes 1 überschritten werden, wenn städtebauliche Gründe dies erfordern und sonstige öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 ist entsprechend anzuwenden.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de | Bundesministerium der Justiz

Mit diesem hilfreichen Berechnungsprogramm vom ImmobilienScout24 können Sie unter Betracht Ihrer vorgegebenen GRZ und GFZ die maximal erzielbare Wohnfläche schnell und einfach erfahren | zur Berechnung |

| Kontakt |

Dienstag, 11. Januar 2011

moderner Dachausbau

moderner Dachausbau










Moderne Dachausbauten bringen zusätzlichen und kostbaren Wohnraum und sind in vielen Städten wie zum Beispiel hier in München bares Geld wert. Oft werden Dachgeschosse als Abstell- und Lagerraum genutzt, wobei diese durch kreative und individuelle Planungsüberlegungen zu sehr attraktiven und modernen Wohnoasen ausgebaut werden können. Moderne und zeitlose Dachgauben, großflächige Dachverglasungen und Dachflächenfenster vergrößern den Wohnraum enorm und bieten zusätzlich einen schönen Blick in die Weite. Oft werden Loftartige Dachgeschosswohnungen preislich höher an den Mann bzw. die Frau gebracht als gleichwertige Erdgeschosswohnungen, dies resuliert sicherlich auch an dem zuvor beschriebenen Weitblick und dem streben nach oben.

Wer Grundstückskosten sparen und das Dachgeschoss nicht nur als Stauraum nutzen will, der kann hier weiteren kostbaren Wohnraum schaffen.
Wichtiger Bestandteil jedes gut geplanten Dachgeschossausbaus: eine gute Belichtung des Wohnraums, der direkt an den Himmel grenzt.
Natürliches Licht ist Grundvoraus-setzung, damit Räume unterm Dach wohnlich wirken und zum Aufenthalt einladen. Individuelle Bedürfnisse und Wünsche der Bauherren sind dabei nicht alleine ausschlaggebend - auch baurechtliche Bestimmungen wollen eingehalten werden.
Genehmigungspflichtig sind laut Landesbauordnungen der Bundesländer alle wesentlichen Änderungen am Äußeren eines Gebäudes, also auch Aufbauten wie Gauben- und Giebelfenster, die zur Belichtung des Dachgeschosses über senkrechte Flächen dienen. Dachflächenfenster dagegen sind nur im Bereich des Denkmalschutzes genehmigungspflichtig. Diese Lichtöffnungen liegen in der geneigten Dachebene und werden meist zwischen zwei Sparren eingebaut.
Je nach Bundesland muss die Fensterlichtfläche ein Achtel bis ein Zehntel der Wohnfläche betragen. Achtung: Auch die Berechnung der Wohnfläche wird in den Landesbauordnungen unterschiedlich gehandhabt. In der Regel gilt aber: Unter einer Raumhöhe von 1,00 Meter werden die Flächen nicht angerechnet.
Größere Gesamtlichtflächen sind erforderlich unter anderem bei getönten Scheiben, gegenüber liegender Bebauung und besonderen Raumtiefen. Soll das Dachgeschoss als Arbeitsstätte dienen, gilt überdies die Arbeitsstättenverordnung.

| Kontakt |

Holz - Baustoff der Zukunft?

Holz - Baustoff der Zukunft?

Ist der Baustoff Holz, der Baustoff aus dem die Zukunft gebaut wird?

Auf der internationalen Bauausstellung 2013 in Hamburg - Wilhelmsburg werden zukunftsweisende Wohnbauten präsentiert.
Wie wohnen wir morgen? Was wird sich ändern? Welche Entwicklungen gibt es?
Hamburg. Die Vorgabe der Internationalen Bauausstellung (IBA) in Wilhelmsburg an die Wettbewerbsteilnehmer für die "Smart Price Houses" war unmissverständlich. "Die Baukosten durften pro Quadratmeter nicht über 1000 Euro liegen", sagt IBA-Geschäftsführer Uli Hellweg. Zum Erstaunen der IBA-Jury entschieden sich fast alle Architekten für Holzgebäude. Nicht, weil Holz ein billiger, minderwertiger Baustoff ist und nur so die Baukosten einzuhalten waren, sondern weil man mit ihm, so Hellweg, "nachhaltig, preisgünstig und auch qualitativ hochwertig bauen kann".
In Norddeutschland tun sich viele Bauherren mit Holz noch schwer, obwohl Skandinavier und Kanadier Holz schon immer in rauen Klimazonen einsetzten. "Die Hamburger Bauordnung lässt fünfgeschossige Holzhäuser zu", sagt Uli Hellweg. Ganz so hoch werden die Holzhäuser, die auf dem IBA-Gelände entstehen, nicht werden, aber alle "Smart Price Houses" sind als mehrgeschossige Stadthäuser geplant.
"Die Architekten haben sich eingehend mit Holz als Baumaterial befasst", betont Hellweg. Und das nicht nur unter bautechnischen Gesichtspunkten oder denen des Brandschutzes, sondern auch unter ästhetischen. "Unter den Einsendungen sah nur der Entwurf von Kaden Klingbeil Architekten ein weiß verputztes Gebäude vor. Bei allen anderen ist das Holz sichtbar." Die Häuser werden auf Dauer also ihre Farbe verändern. Dazu Uli Hellweg: "Das wird die Beschaffenheit des Materials nicht beeinflussen, da nur die Oberfläche des Holzes betroffen ist." Zweifler, die dem Holz im norddeutschen Klima wenig zutrauen, könnten hier erleben, wie widerstandsfähig und wie schön das Material sei. "Wir hoffen, dass wir in Hamburg mit diesen Gebäuden eine Entwicklung anstoßen."
Quelle:

| Kontakt |

Montag, 10. Januar 2011

welche Größe sollten Wohnräume haben?

welche Größe sollten Wohnräume haben?

Wie groß sollten die einzelnen Wohnräume mindestens sein?

Sie stehen am Anfang Ihrer Wohnhausplanung und wollen zunächst wissen wie groß eigentlich die einzelnen Wohnräume geplant werden sollten? Hiervon hängt natürlich auch die gesamte Hausgröße und der Grundstücksbedarf hab. Welche Räume wollen Sie und welche benötigen Sie wirklich? Können Räume wie z.B. Wohnen, Essen und Küche zusammengefasst werden?
Am Anfang stehen wie überall Fragen über Fragen. Wir geben Ihnen hierzu schon mal einen ersten Überblick für grobe Richtwerte der Wohnraumgrößen.

Wohnraumgrößen Übersicht
Raumart Richtwert in m²
Windfang 4
Bad 6 - 10
WC 2 - 3
Wonzimmer 20 - 30
Wohnküche 12 - 14
Arbeitsküche 8 - 10
Offene Küche 6 - 10
Speisekammer 2
Vorratsraum 2 - 4
Hauswirtschaftsraum 6 - 15
Abstellraum 2 - 6
Schlafzimmer 14 - 17
Kinderzimmer 11 - 16
Arbeitszimmer 8 - 14




















  











Fragen auch Sie Ihr eigenes WohnProjekt beim münchner Architekturbüro 2P-raum® an  | Kontakt |

Sonntag, 2. Januar 2011

Preise für Fertighäuser

Fertighaus Planung - Tipps - Beratung - Preise

Sie wollen in geraumer Zeit ein Wohnhaus bauen und spielen mit dem Gedanken es könnte ein Fertighaus werden?
Es kommen bei Ihnen so einige Fragen auf:
  • was ist ein Fertighaus?
  • welche Anbieter kommen für mich in Frage?
  • was kostet überhaupt ein Fertighaus?
  • Sind die Preisangebot in den Werbungen und Internetseiten der Anbieter aussagekräftig?
  • Kann ich ein Fertighaus nach meinen Wünschen und Vorstellungen planen?
  • Kann ich mit einem Architekten planen und eine Fertighausfirma baut mein Haus?
  • Sind Fertighäuser Effizienzhäuser?
Gern beantworten wir Ihnen die Fragen:
  • ein Fertighaus, ist ein Haus, das in einer Produktionshalle, also im trockenen und unter optimalen Rahmenbedingungen, in einzelnen Elementen - meist und vorzugsweise in der ökologischen und energieeffizienten Holzbauweise - vorproduziert wird. Dadurch ergibt sich durch den Einsatz von CNC Maschinen eine sehr genaue und präzise Produktion. Abgesehen von der sehr kurzen Produktionszeit im Werk (1 - 2 Wochen) haben Sie eine reine Bauzeit auf der Baustelle von 3 - 4 Monaten.
  • Die Frage des passenden Herstellers ist abhängig von der Architektur / Optik Ihres Wohnhauses und natürlich von den Qualitäts- und Energieansprüchen, die Sie stellen. Es gibt viele Typenhaushersteller, bei den Sie ein Haus aus einem Katalog aussuchen und bauen lassen. Das ist aus unserer Sicht aber nicht das passende, wenn man seine persönlichen und individuellen Wünsche einbringen will - passt das Typenhaus auch überhaupt auf Ihr Grundstück? In den meisten Fällen nicht. Es gibt aber eine gewisse Anzahl an unterschiedlichen Herstellern, die auf nahezu jeden Architektenplan einsteigen und diesen bauen können. Das ist sicherlich bei so einer großen Investition, wie einem Wohnhaus der richtige Weg. Wichtig ist auch, darauf zu achten ob der Fertighaushersteller in diversen Gütegemeinschaften, BDF (Bundesverband deutscher Fertigbau) oder DFV (Deutscher Fertighaus Verband) Mitglied ist, hat das Unternehmen schon mal einen "Golden Cube" Preis erhalten - jährliche Auszeichnung als Bester der Branche usw., wenn ja, ist es schon mal ein sehr gutes Unternehmen.
  • Ein gutes und hochwertiges Fertighaus kostet genauso viel oder wenig wie ein klassisches Architektenhaus oder Massivhaus. Es hängt heutzutage nur noch geringfügig am Baumaterial ab, was ein Wohnhaus kostet. Es sind so einige Einzelpunkte die auf die Baukosten einen größeren wie auch kleineren Einfluß haben. Was wir trotz allem schon mal als guten Anhaltspunkt für Sie angeben können, sind ca. ab 1.300€ - 1.800€ / m² für ein Wohnhaus in guter bis gehobener Ausstattung exkl. Architektenleistungen. Der bessere Wert für die Baukosten ist allerdings Euro / Kubikmeter (€ / m³) - da hierbei die gesamte Gebäudekubatur beachtet wird und nicht nur die der Fläche in m². Hierfür kann als guter Anhaltspunkt ein Wert von ca. 300€ - 400€ / m³ exkl. Architektenleistungen angesetzt werden.
  • Die angebotenen Preise sind sehr genau anzuschauen und zu prüfen. Meist sind die "Werbungs-" Preise ohne Malerarbeiten in den Innenräumen, ohne Bodenbeläge, mit einer preiswerten Gasheizung um Sie als potenziellen Kunden an den Tisch zu bekommen. Daher sollten Sie sich immer zu den angebotenen Preisen die Planung geben oder zeigen lassen und ganz wichtig die dazugehörige Bau- und Leistungsbeschreibung - hier steht alles drin, was enthalten ist und was nicht.
  • Selbstverständlich können heutige moderne und effiziente Fertighäuser frei nach Ihren Wünschen geplant und gebaut werden. Wir planen sehr viele Architektenhäuser für unsere Kunden und suchen dann gemeinsam die passende Fertighausfirma aus. Aus unserer Sicht, sogar der perfekte Weg, Sie bekommen ein frei geplantes Architektenhaus und das ganze in modernster und energieeffizienter Holzbauweise mit Festpreisgarantie!
  • Wie zuvor geschrieben können Sie einen Architekten für die Planung Ihres Wohnhauses beauftragen und dann eine entsprechende Fertighausfirma beauftragen. In den meisten Fälle und bei den guten und seriösen Anbietern werden die Architektenkosten im Angebot verrechnet, da diese Leistungen durch das entsprechende Unternehmen ja nicht mehr erbracht werden müssen.
  • Bei den guten Fertighausherstellern, sind alle Wohnhäuser Effizienzhäuser. Das sind natürlich auch die Vorteile der Holzbauweise. Im Normalfalls können Sie mit fast allen Fertighausfirmen ein Effizienzhaus 70 bauen - das Effizienzhaus 55 oder gar 40 ist anspruchsvoller und nicht mehr mit jeder Firma umsetzbar - Aber es gibt auch hierfür mehr als genügend Firmen, unter denen Sie sich entscheiden können.

Welcher Fertighaushersteller - passt meine Planung - Angebote vergleichen - Hilfestellung bei der Entscheidung - Architekturplanung

Auf Wunsch und ständiger Nachfragen von Bauinteressenten bieten wir Ihnen diesen Sonderservice sehr gern an!
Herr Dipl.-Ing. (FH) Architektur Mark Pupke bietet Ihnen als Extraservice bzw. Sonderservice die Durchsicht Ihrer Fertighausplanung an und gibt Ihnen wichtige Tipps sowie auf Wunsch eine Beratung.
Herr Dipl.-Ing. (FH) Architektur Mark Pupke kann hierbei seine jahrelange Erfahrung im Bereich der Planung sowie des Vertriebs in der Fertighausbranche optimal einfließen lassen und hat somit einen sehr guten Einblick in die Möglichkeiten der Fertighausanbieter. Es kann fast jeder Grundriss kostenoptimierter gestaltet werden!
Oft wird viel zu viel Platz für den Flurbereich geplant, das ist natürlich Wohnraum der nur als Bewegungszone genutzt werden kann und trotzdem viel Geld kostet.
Nutzen daher auch Sie dieses Angebot und lassen Sie Ihre Planung überprüfen und gegebenenfalls optimieren.
Wir bieten Ihnen für diese besondere Leistung einen Sonderpreis ab 249 € zzgl. MwSt. pro Fertighausplanung an. Sie erhalten eine Checkliste / Auflistung, was schon gut geplant und durchdacht ist und an welchen Punkten evtl. noch nachgearbeitet werden sollte.
Auf Wunsch erhalten Sie von uns ,gegen ein separates | Planungshonorar |, Skizzenentwürfe oder auch komplette Architektenentwürfe inkl. Bauantrag, die Sie Ihren Fertighausanbietern als Grundlage vorlegen können um somit kostenoptimierter, nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen Ihr "Traumhaus" zu realisieren.
Um Ihnen diesen Service anbieten zu können, benötigen wir Ihre kompletten Fertighausplanungen oder erste Vorentwürfe der von Ihnen ausgewählten Firmen (per scan als email oder auch gern als Fax). Diese Unterlagen bilden die Grundbasis der Beratung bzw. Planung.

Sie wünschen eine individuelle Beratung zu Ihren Fertighausplanungen - dann sprechen Sie mit uns | Kontakt |